Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Studienkosten heute, Steuerersparnis später
Wer nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder nach dem Bachelor studiert, kann die Kosten als Werbungskosten geltend machen (§ 9 Abs. 6 EStG). Weil Studierende meist wenig verdienen, übersteigen die Kosten oft die Einnahmen. Der Überschuss geht nicht verloren: Das Finanzamt stellt ihn als Verlustvortrag fest (§ 10d EStG) und zieht ihn später vom Einkommen ab.
Der Rechner addiert Studiengebühren, Arbeitsmittel, sonstige Kosten und Fahrtkosten. Die Fahrten zur Hochschule werden bei einem Vollzeitstudium wie Wege zur ersten Tätigkeitsstätte mit der Entfernungspauschale angesetzt, nur volle Kilometer zählen. Von einem Arbeitslohn werden die Kosten abgezogen; liegt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag höher, gilt er, kann aber keinen Verlust erzeugen.
Für das erste Berufsjahr schätzt der Rechner mit dem Einkommensteuertarif 2026, wie viel Steuer der Verlustvortrag spart. Ist das Einkommen kleiner als der Verlust, wird der Rest in die Folgejahre vorgetragen.
Erststudium, Zweitstudium und der Antrag
Entscheidend ist die Frage, ob schon eine Erstausbildung abgeschlossen ist. Als Erstausbildung zählt eine geordnete Ausbildung von mindestens zwölf Monaten Vollzeit mit Abschluss. Ein Bachelor ist eine Erstausbildung, das anschließende Masterstudium daher ein Zweitstudium. Auch eine duale Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses erlaubt den Werbungskostenabzug.
Kosten eines Erststudiums direkt nach der Schule sind nur Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Sie mindern nur die Steuer im selben Jahr und erzeugen keinen Verlustvortrag. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung 2019 bestätigt. Wählen Sie im Rechner die passende Art, dann sehen Sie den Unterschied.
Für den Verlustvortrag müssen Sie eine Einkommensteuererklärung mit Antrag auf Verlustfeststellung abgeben. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann das nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in der Regel bis zu sieben Jahre rückwirkend nachholen. Sammeln Sie Belege wie Gebührenbescheide, Rechnungen und eine Aufstellung der Fahrtage.
Die Rechnung ist eine Vereinfachung und keine Steuerberatung. Weitere Abzüge wie Kosten eines Auslandssemesters oder einer doppelten Haushaltsführung können den Verlust erhöhen. Den Tarif selbst zeigt der Einkommensteuer-Rechner, Werbungskosten im Beruf der Werbungskosten-Rechner und die Fahrtkosten im Einzelnen der Pendlerpauschale-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Belege sammeln.
- Rechnungen: Aufbewahren.
- Fahrten: Liste führen.
- Erklärung: Jedes Jahr.
- Frist: Sieben Jahre.
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Häufige Fragen
Kann ich Studienkosten im Master absetzen?
Ja, ein Master nach dem Bachelor ist ein Zweitstudium; die Kosten sind Werbungskosten und können einen Verlustvortrag bilden.
Wie lange gilt ein Verlustvortrag?
Er wird unbefristet in die Folgejahre vorgetragen, bis er mit positiven Einkünften verrechnet ist.
Was gilt beim Erststudium nach dem Abitur?
Die Kosten sind nur Sonderausgaben bis 6.000 € im selben Jahr, ein Verlustvortrag entsteht nicht.
Brauche ich für den Verlustvortrag Einnahmen?
Nein, auch ohne Einnahmen können Kosten eines Zweitstudiums einen Verlust ergeben.
Welche Anlage ist für Studienkosten nötig?
Bei Werbungskosten die Anlage N, dazu der Antrag auf Verlustfeststellung.
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