Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Der Leistungsnachweis nach dem vierten Semester
Ab dem fünften Fachsemester zahlt das BAföG-Amt nur weiter, wenn Sie nachweisen, dass Ihr Studium bisher ordnungsgemäß verlaufen ist (§ 48 BAföG). Dafür stellt die Hochschule das Formblatt 5 aus. Sie bescheinigt, dass Sie die bei geordnetem Verlauf üblichen Leistungen erbracht haben.
Was üblich ist, legt jede Hochschule für ihre Studiengänge selbst fest. Häufig werden drei Viertel der Regelpunktzahl verlangt, bei 30 ECTS pro Semester also 90 Punkte nach vier Semestern. Manche Hochschulen nennen eine feste Zahl, andere einen anderen Anteil. Der Rechner nimmt beides auf: Tragen Sie den Anteil ein oder überschreiben Sie ihn mit der festen Vorgabe.
Als Ergebnis sehen Sie, wie viele Punkte noch fehlen, wie viel Prozent der Vorgabe erfüllt sind und wo Sie im Vergleich zur Regelstudienzeit stehen. So lässt sich frühzeitig planen, welche Prüfungen bis zum Stichtag noch nötig sind.
Wenn die Punkte nicht reichen
Fehlen Punkte, ist die Förderung nicht automatisch verloren. Bei schwerwiegenden Gründen, etwa Krankheit, Schwangerschaft, Pflege eines Angehörigen, Behinderung oder Mitwirkung in Hochschulgremien, kann das Amt den Nachweis zu einem späteren Zeitpunkt zulassen (§ 48 Abs. 2 BAföG). Die Verzögerung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Grund stehen. Belegen Sie die Gründe mit Attesten oder Bescheinigungen.
Auch Prüfungen, die bis zum Ende des vierten Semesters abgelegt, aber noch nicht bewertet sind, werden oft berücksichtigt, wenn das Ergebnis rechtzeitig vorliegt. Fragen Sie im Prüfungsamt nach dem genauen Stichtag. Manche Hochschulen akzeptieren den Nachweis bis zum Beginn des fünften Semesters, andere bis zum Ende der vorlesungsfreien Zeit.
Nach einem Fachrichtungswechsel gelten eigene Regeln, und angerechnete Leistungen aus dem alten Studiengang zählen mit. Bei einem Teilzeitstudium oder einem Studiengang mit anderer Semesterstruktur passen Sie die Punkte pro Semester an. Der Rechner ersetzt nicht die Bescheinigung der Hochschule, er hilft bei der Planung.
Den Notendurchschnitt Ihrer bisherigen Leistungen berechnet der Notendurchschnitt-Rechner, den Arbeitsaufwand hinter einem ECTS-Punkt der ECTS-Arbeitsaufwand-Rechner und die Höhe der Förderung der BAföG-Rechner. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihr BAföG-Amt.
Tipps und typische Fehler
Nachweis sichern.
- Vorgabe: Bei Hochschule.
- Prüfungen: Früh planen.
- Gründe: Belegen.
- Amt: Rechtzeitig fragen.
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Häufige Fragen
Wie viele ECTS brauche ich für das BAföG nach dem vierten Semester?
Das legt Ihre Hochschule fest; häufig sind es etwa 75 Prozent der Regelpunkte, bei 30 ECTS pro Semester also 90.
Was passiert, wenn mir ECTS fehlen?
Ohne Nachweis endet die Förderung ab dem fünften Semester, außer das Amt lässt den Nachweis aus schwerwiegenden Gründen später zu.
Welches Formblatt brauche ich?
Das Formblatt 5, das die Hochschule ausfüllt.
Wann muss ich den Leistungsnachweis einreichen?
In der Regel zu Beginn des fünften Fachsemesters, Stichtag nennt das Amt.
Zählen Prüfungen ohne Ergebnis mit?
Oft ja, wenn das Ergebnis bis zum Stichtag vorliegt; fragen Sie das Prüfungsamt.
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