Finanzen & Sparen

Umschuldung-Rechner: Netto-Ersparnis berechnen

Lohnt es sich, einen laufenden Kredit durch einen günstigeren zu ersetzen? Der Rechner vergleicht die Zinskosten über die Restlaufzeit und zieht Vorfälligkeitsentschädigung und weitere Kosten ab.

Ihre Angaben
Sollzins laut Vertrag.
Der neue Kredit soll dieselbe Laufzeit haben.
Sollzins des Angebots für die Umschuldung.
Betrag laut Berechnung Ihrer Bank. Bei Ratenkrediten höchstens 1 % der Restschuld, siehe Ergebnis.
Zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, Grundschuld oder Kontoführung. 0, wenn keine anfallen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

So wird die Ersparnis berechnet

Der Rechner nimmt an, dass alter und neuer Kredit als Annuitätendarlehen mit gleichbleibender Monatsrate über dieselbe Restlaufzeit laufen. Aus Restschuld, Zinssatz und Monaten ergibt sich je Kredit die Rate. Multipliziert mit der Laufzeit und abzüglich der Restschuld erhalten Sie die Zinskosten. Die Differenz der Zinskosten ist die Ersparnis vor Kosten. Davon ziehen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung und alle weiteren Kosten ab, übrig bleibt die Netto-Ersparnis.

Rate = Restschuld × Monatszins ÷ (1 − (1 + Monatszins)−Monate)
Zinskosten = Rate × Monate − Restschuld
Netto-Ersparnis = Zinskosten alt − Zinskosten neu − Entschädigung − Kosten

Beispiel: Bei 50.000 € Restschuld, 60 Monaten Restlaufzeit, 8 % altem und 4,5 % neuem Zins sinkt die Rate von 1.013,82 € auf 932,15 €. Die Zinskosten fallen von 10.829,18 € auf 5.929,06 €, das sind 4.900,13 € weniger. Nach 500 € Vorfälligkeitsentschädigung und 250 € weiteren Kosten bleiben 4.150,13 € Netto-Ersparnis. Die Kosten von 750 € sind nach rund 9,2 Monaten wieder eingespart.

Rechtlicher Rahmen bei Verbraucherdarlehen

Bei Verbraucherdarlehen dürfen Sie Ihre Verbindlichkeiten nach § 500 Abs. 2 BGB jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Bei Immobiliar-Darlehen mit gebundenem Sollzins gelten dafür zusätzliche Voraussetzungen, zum Beispiel ein berechtigtes Interesse nach § 490 Abs. 2 BGB oder das Kündigungsrecht nach zehn Jahren nach § 489 BGB. Für die vorzeitige Rückzahlung darf die Bank nach § 502 BGB eine angemessene Entschädigung für den unmittelbar damit zusammenhängenden Schaden verlangen, sofern ein gebundener Sollzins vereinbart war.

Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen, etwa Ratenkrediten, ist die Entschädigung nach § 502 Abs. 3 BGB gedeckelt: höchstens 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, bei einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr 0,5 %. Zudem darf sie nicht höher sein als die Sollzinsen bis zum vereinbarten Vertragsende. Der Rechner zeigt diese Obergrenze an. Sie gilt nicht für Baudarlehen. Fehlen im Vertrag Pflichtangaben zur Berechnung, kann der Anspruch ganz entfallen.

Grenzen des Rechners

Gerechnet wird nur mit Zinskosten. Eine Restschuldversicherung, Sondertilgungen, ein anderer neuer Laufzeitrahmen oder ein veränderter effektiver Jahreszins sind nicht berücksichtigt. Vergleichen Sie Angebote immer anhand des effektiven Jahreszinses und lassen Sie sich die Entschädigung von der Bank schriftlich berechnen.

Tipps und typische Fehler

Eine Umschuldung lohnt sich nur, wenn die Ersparnis die Kosten klar übersteigt.

  • Effektivzins vergleichen: Nicht der Sollzins, sondern der effektive Jahreszins mit allen Gebühren zeigt, was der neue Kredit wirklich kostet.
  • Entschädigung nachprüfen: Bei Ratenkrediten darf sie 1 % der Restschuld nicht übersteigen, bei höchstens einem Jahr Restlaufzeit 0,5 %.
  • Gleiche Laufzeit vergleichen: Eine längere Laufzeit senkt die Rate, erhöht aber die Zinskosten insgesamt.
  • Ablösezeitpunkt wählen: Zum Ende der Zinsbindung entfällt die Entschädigung, hier können Sie ohne Zusatzkosten wechseln.

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Häufige Fragen

Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Ratenkredit sein?

Höchstens 1 % der vorzeitig zurückgezahlten Summe, bei höchstens einem Jahr Restlaufzeit 0,5 % (§ 502 Abs. 3 BGB). Sie darf außerdem nicht die Sollzinsen bis zum Vertragsende übersteigen.

Darf ich einen Kredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen?

Bei Verbraucherdarlehen ja, § 500 Abs. 2 BGB erlaubt die vorzeitige Erfüllung jederzeit. Bei Immobiliardarlehen mit gebundenem Zins gelten zusätzliche Bedingungen.

Ab wann lohnt sich eine Umschuldung?

Wenn die Zinsersparnis höher ist als Vorfälligkeitsentschädigung und weitere Kosten. Der Rechner zeigt dazu die Netto-Ersparnis und die Zeit, bis die Kosten eingespart sind.

Was kostet eine Umschuldung?

Vor allem eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung, dazu Bearbeitungs- und weitere Gebühren des neuen Kredits.

Gilt § 502 BGB auch bei einem Baukredit?

Ja für die Entschädigung dem Grunde nach, die Obergrenze von 1 % gilt aber nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen, nicht für Baukredite.

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