Aufbau einer Preisgleitklausel
Eine Preisgleitklausel passt einen vereinbarten Preis an veränderte Kosten an. Sie ist bei langen Lieferverträgen, Bauleistungen und Rahmenverträgen verbreitet, wenn sich Material- oder Lohnkosten bis zur Leistung deutlich verändern können. Die gebräuchliche Form teilt den Preis in einen festen Anteil und in Kostenanteile, die jeweils an einen Index gekoppelt sind.
Der Fixanteil deckt Kosten und Gewinn ab, die sich nicht automatisch mit den Indizes bewegen sollen. Der Materialanteil folgt etwa einem Erzeugerpreisindex des Statistischen Bundesamts für Stahl, Kupfer oder Kunststoffe. Der Lohnanteil folgt einem Tarif- oder Arbeitskostenindex. Jeder Anteil wird mit dem Verhältnis aus aktuellem Indexstand und Indexstand bei Vertragsschluss multipliziert.
Die Summe der Anteile muss 100 Prozent ergeben. Der Rechner berechnet deshalb den Lohnanteil als Rest. Steigt nur ein Index, verändert sich der Preis lediglich im Umfang seines Gewichts.
Rechtlicher Rahmen und Praxis
Wertsicherungsklauseln, die einen Geldbetrag unmittelbar an einen Preisindex knüpfen, regelt das Preisklauselgesetz. Kostenelementeklauseln, bei denen der Preis nur so weit angepasst wird, wie sich die Selbstkosten des Anbieters tatsächlich ändern, sind dort ausdrücklich vom Verbot ausgenommen. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen Klauseln zudem transparent sein und dürfen nicht einseitig benachteiligen.
Für öffentliche Aufträge gibt es eigene Vorgaben, etwa die Stoffpreisgleitklausel des Bundes für Bauleistungen. Sie arbeitet mit festgelegten Indizes und Selbstbehalten. Prüfen Sie bei öffentlichen Ausschreibungen die jeweils beigefügten Formblätter.
Wählen Sie Indizes, die die tatsächliche Kostenstruktur abbilden, und legen Sie Basismonat, Veröffentlichungsquelle und Stichtag eindeutig fest. Indexreihen werden gelegentlich auf ein neues Basisjahr umgestellt; dann müssen beide Stände aus derselben Reihe stammen. Eine Bagatellgrenze verhindert ständige Kleinstanpassungen, eine Obergrenze schützt den Auftraggeber.
Für einfache Mietanpassungen nach dem Verbraucherpreisindex eignet sich der Indexmiete-Rechner. Die hier berechneten Werte dienen der Kalkulation und Kontrolle; ob eine Klausel wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab und ist keine Rechtsberatung.
Tipps und typische Fehler
Preise fair anpassen.
- Basismonat: Festlegen.
- Indexreihe: Gleiche Basis.
- Fixanteil: Nicht vergessen.
- Bagatellgrenze: Vereinbaren.
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Häufige Fragen
Wie funktioniert eine Preisgleitklausel?
Fest-, Material- und Lohnanteil werden getrennt an Indizes angepasst.
Woher bekomme ich die Indexstände?
Meist vom Statistischen Bundesamt, etwa Erzeugerpreis- oder Tarifindizes.
Was ist eine Bagatellgrenze?
Eine Mindeständerung, unterhalb der keine Anpassung erfolgt.
Ist eine Preisgleitklausel in AGB wirksam?
Nur wenn sie transparent ist und nicht einseitig benachteiligt.
Welcher Index passt für Stahl?
Ein Erzeugerpreisindex des Statistischen Bundesamts für Stahlerzeugnisse.
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