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Rückwärtskalkulation im Handel

Geben Sie den am Markt erzielbaren Verkaufspreis und Ihre Kalkulationssätze ein. Der Rechner zeigt, wie viel Sie beim Lieferanten höchstens zahlen dürfen.

Verkaufspreis und Kalkulationssätze
Stand prüfen: maßgeblich ist der für die Ware geltende Steuersatz.
Fracht, Verpackung, Zoll, Versicherung.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

Vom Marktpreis zum Einkaufslimit

Im Handel bestimmt oft der Markt den Verkaufspreis. Konkurrenz, Preisempfehlungen und die Erwartungen der Kundschaft lassen wenig Spielraum. Die entscheidende Frage lautet dann nicht, zu welchem Preis man verkaufen muss, sondern wie viel man im Einkauf höchstens bezahlen darf, damit Kosten und Gewinn noch gedeckt sind. Diese Frage beantwortet die Rückwärtskalkulation.

Sie durchläuft das bekannte Kalkulationsschema der Handelskalkulation von unten nach oben. Zuerst wird die Umsatzsteuer herausgerechnet, dann werden Kundenrabatt und Kundenskonto abgezogen. Aus dem Barverkaufspreis werden Gewinn und Handlungskosten herausgerechnet, bis der Bezugspreis feststeht. Ziehen Sie davon die Bezugskosten ab, erhalten Sie den Bareinkaufspreis.

Am Schluss werden Liefererskonto und Liefererrabatt wieder hinzugerechnet. Das Ergebnis ist der höchste Listeneinkaufspreis, den Sie in der Verhandlung akzeptieren können. Zusätzlich zeigt der Rechner die Handelsspanne.

Netto=Brutto1+USt; BVP=Netto×(1−Kundenrabatt)×(1−Kundenskonto); Bezugspreis=BVP(1+Gewinn)⋅(1+Handlungskosten); Listeneinkaufspreis=Bezugspreis−Bezugskosten(1−Liefererskonto)⋅(1−Liefererrabatt)\text{Netto} = \frac{\text{Brutto}}{1 + \text{USt}};\ \text{BVP} = \text{Netto} \times \left(1 - \text{Kundenrabatt}\right) \times \left(1 - \text{Kundenskonto}\right);\ \text{Bezugspreis} = \frac{\text{BVP}}{\left(1 + \text{Gewinn}\right) \cdot \left(1 + \text{Handlungskosten}\right)};\ \text{Listeneinkaufspreis} = \frac{\text{Bezugspreis} - \text{Bezugskosten}}{\left(1 - \text{Liefererskonto}\right) \cdot \left(1 - \text{Liefererrabatt}\right)}

Beispiel: Ein Artikel soll für 119,00 Euro brutto verkauft werden. Bei 19 Prozent Umsatzsteuer sind das 100,00 Euro netto. Nach 10 Prozent Kundenrabatt bleiben 90,00 Euro, nach 2 Prozent Skonto 88,20 Euro Barverkaufspreis. Ohne 5 Prozent Gewinn sind das 84,00 Euro Selbstkosten, ohne 20 Prozent Handlungskosten 70,00 Euro Bezugspreis. Abzüglich 1,40 Euro Bezugskosten bleiben 68,60 Euro. Mit 2 Prozent Liefererskonto ergibt das 70,00 Euro Zieleinkaufspreis, mit 20 Prozent Liefererrabatt einen höchsten Listeneinkaufspreis von 87,50 Euro. Die Handelsspanne beträgt 30,00 Prozent.

Vom Hundert und im Hundert

Der häufigste Fehler in der Rückwärtskalkulation sind falsch angewendete Prozentsätze. Kundenrabatt und Kundenskonto beziehen sich auf den höheren Preis und werden beim Rückwärtsrechnen einfach abgezogen. Gewinn und Handlungskosten sind dagegen Zuschläge auf einen niedrigeren Wert und müssen herausdividiert werden. Wer 5 Prozent von 88,20 Euro abzieht, landet bei 83,79 Euro statt bei 84,00 Euro.

Bei Liefererrabatt und Liefererskonto ist es umgekehrt: In der Vorwärtskalkulation werden sie vom Listenpreis abgezogen. Rückwärts müssen sie deshalb im Hundert hinzugerechnet werden, also durch eins minus Satz geteilt. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.

Der Umsatzsteuersatz ist als Auswahl hinterlegt. Für die meisten Waren gilt der Regelsatz, für bestimmte Lebensmittel, Bücher und andere Güter der ermäßigte Satz. Prüfen Sie im Zweifel den aktuellen Stand für Ihre Warengruppe. Im Geschäft zwischen Unternehmen kalkulieren Sie mit dem Nettopreis und wählen 0 Prozent.

Liegt das Angebot des Lieferanten über dem errechneten Höchstpreis, haben Sie drei Stellschrauben: besser verhandeln, die eigenen Handlungskosten senken oder mit weniger Gewinn leben. Für die Gegenrichtung vom Einkaufspreis zum Verkaufspreis nutzen Sie die Vorwärtskalkulation, für den Gewinn bei festem Einkaufs- und Verkaufspreis die Differenzkalkulation.

Tipps und typische Fehler

Einkauf vorbereiten.

  • Limit: Vor der Verhandlung kennen.
  • Im Hundert: Lieferkonditionen.
  • Steuersatz: Stand prüfen.
  • Bezugskosten: Nicht vergessen.

Weitere Rechner: Online-Handel & Geschäft

Häufige Fragen

Was ist die Rückwärtskalkulation?

Eine Handelskalkulation, die vom vorgegebenen Verkaufspreis auf den höchsten zulässigen Einkaufspreis zurückrechnet.

Warum wird der Gewinn herausdividiert und nicht abgezogen?

Weil der Gewinnzuschlag auf die Selbstkosten berechnet wurde. Rückwärts teilt man deshalb durch eins plus Zuschlagssatz.

Was ist der Unterschied zur Differenzkalkulation?

Bei der Differenzkalkulation stehen Einkaufs- und Verkaufspreis fest, gesucht ist der Gewinn. Rückwärts ist der Einkaufspreis gesucht.

Wann nutzt man die Rückwärtskalkulation?

Wenn der Verkaufspreis durch Markt oder Konkurrenz feststeht und der zulässige Einkaufspreis gesucht ist.

Was ist die Handelsspanne?

Der Anteil des Nettoverkaufspreises, der nach Abzug des Bezugspreises bleibt.

Auch gesucht als:
  • Rückwärtskalkulation berechnen
  • Rückwärtskalkulation Handel
  • Einkaufspreis berechnen aus Verkaufspreis
  • Listeneinkaufspreis berechnen
  • Retrograde Kalkulation
  • Höchstpreis Einkauf

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