Steuern & Selbstständigkeit

Pauschalsteuer nach § 37b berechnen

Tragen Sie den Bruttowert der Sachzuwendungen, die Zahl der Empfänger und den pauschalen Kirchensteuersatz ein. Der Rechner zeigt die Steuern und den Gesamtaufwand.

Zuwendungen
Je nach Bundesland etwa 4 bis 7 Prozent; 0, wenn keine Kirchensteuer anfällt.
Ergebnis

Geschenke versteuern, ohne den Empfänger zu belasten

Sachzuwendungen an Geschäftspartner oder Mitarbeiter, etwa Geschenke, Eintrittskarten, Incentive-Reisen oder Einladungen zu Veranstaltungen, sind beim Empfänger grundsätzlich steuerpflichtig. Damit der Empfänger nicht mit Steuer belastet wird, kann der Zuwendende die Einkommensteuer nach § 37b EStG pauschal übernehmen.

Die Pauschalsteuer beträgt 30 Prozent der Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Pauschalsteuer und gegebenenfalls eine pauschale Kirchensteuer, deren Satz je nach Bundesland unterschiedlich ist. Der Empfänger muss über die Pauschalierung informiert werden; er muss die Zuwendung dann nicht mehr versteuern.

Pauschaliert werden darf nur bis 10.000 Euro je Empfänger und Wirtschaftsjahr beziehungsweise je Zuwendung. Das Wahlrecht gilt einheitlich für alle Zuwendungen eines Jahres, getrennt nach Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer und an Dritte. Wer sich für die Pauschalierung entscheidet, muss also alle betroffenen Geschenke einbeziehen.

Pauschalsteuer=Bruttowert×30  %; Solidarita¨tszuschlag=Pauschalsteuer×5,5  %; Kirchensteuer=Pauschalsteuer×Kirchensteuersatz\text{Pauschalsteuer} = \text{Bruttowert} \times 30\,\,\%;\ \text{Solidaritätszuschlag} = \text{Pauschalsteuer} \times 5{,}5\,\,\%;\ \text{Kirchensteuer} = \text{Pauschalsteuer} \times \text{Kirchensteuersatz}

Beispiel: Weihnachtsgeschenke an 50 Geschäftspartner im Wert von zusammen 5.000 Euro brutto, pauschale Kirchensteuer 7 Prozent: Die Pauschalsteuer beträgt 1.500 Euro, der Solidaritätszuschlag 82,50 Euro und die Kirchensteuer 105 Euro, zusammen 1.687,50 Euro. Je Empfänger sind das 33,75 Euro, der Gesamtaufwand liegt bei 6.687,50 Euro. Die effektive Belastung beträgt 33,75 Prozent des Geschenkwerts.

Betriebsausgabe und Grenzen

Geschenke an Geschäftspartner sind nur als Betriebsausgabe abziehbar, wenn ihr Wert je Empfänger und Jahr 50 Euro nicht übersteigt. Die übernommene Pauschalsteuer teilt dabei steuerlich das Schicksal des Geschenks: Ist das Geschenk abziehbar, ist es auch die Steuer. Bei Geschenken an eigene Arbeitnehmer ist beides in der Regel abziehbar.

Nicht pauschaliert werden müssen Streuwerbeartikel von geringem Wert und Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass bis 60 Euro, etwa Blumen zum Geburtstag eines Mitarbeiters. Auch Bewirtungen im Rahmen eines Geschäftsessens fallen nicht unter die Pauschalierung. Für Sachbezüge an Arbeitnehmer bis 50 Euro im Monat gibt es zudem eine eigene Freigrenze.

Die pauschale Steuer wird mit der Lohnsteuer-Anmeldung der Betriebsstätte angemeldet und abgeführt, auch bei Zuwendungen an Dritte. Bei der Kirchensteuer gibt es ein vereinfachtes Verfahren mit einem ermäßigten Satz für alle Empfänger oder das Nachweisverfahren, bei dem nur kirchensteuerpflichtige Empfänger mit dem vollen Satz belastet werden.

Die Rechnung ist eine Orientierung und keine Steuerberatung. Den passenden Kirchensteuersatz für Ihr Bundesland nennt Ihr Finanzamt. Die Kosten eines Geschäftsessens berechnet der Bewirtungskosten-Rechner, die Freigrenze für Sachbezüge an Mitarbeiter der Sachbezug-Rechner.

Tipps und typische Fehler

Geschenke steuern.

  • Einheitlich: Wahlrecht für alle.
  • Informieren: Empfänger unterrichten.
  • 50 Euro: Grenze für Betriebsausgabe.
  • Belege: Empfänger aufzeichnen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pauschalsteuer nach § 37b?

30 Prozent des Bruttowerts der Zuwendung, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls pauschale Kirchensteuer.

Muss der Empfänger informiert werden?

Ja, der Zuwendende muss den Empfänger über die Pauschalierung unterrichten.

Bis zu welchem Wert ist die Pauschalierung möglich?

Bis 10.000 Euro je Empfänger und Wirtschaftsjahr beziehungsweise je Zuwendung.

Wo wird die Pauschalsteuer angemeldet?

In der Lohnsteuer-Anmeldung der Betriebsstätte.

Gilt § 37b auch für VIP-Logen?

Ja, Einladungen zu Veranstaltungen können pauschaliert werden; für Logen gibt es Aufteilungsregeln.

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