Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Steuerliche Anerkennung für die Pflege
Wer einen Angehörigen oder eine nahestehende Person unentgeltlich pflegt, kann nach § 33b Abs. 6 EStG einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Er wird vom Einkommen abgezogen, ohne dass Kosten einzeln nachgewiesen werden müssen. Seit 2021 richtet sich die Höhe nach dem Pflegegrad der gepflegten Person.
Bei Pflegegrad 2 beträgt der Pauschbetrag 600 Euro im Jahr, bei Pflegegrad 3 1.100 Euro und bei Pflegegrad 4 oder 5 1.800 Euro. Den Höchstbetrag gibt es auch, wenn die gepflegte Person das Merkzeichen H für hilflos im Schwerbehindertenausweis hat. Für Pflegegrad 1 gibt es keinen Pauschbetrag.
Pflegen mehrere Personen gemeinsam, wird der Pauschbetrag durch ihre Zahl geteilt. Pflegen Sie mehrere Angehörige, können Sie den Pauschbetrag für jede gepflegte Person erhalten. Der Rechner zeigt Ihren Anteil und schätzt die Steuerersparnis mit Ihrem Grenzsteuersatz.
Voraussetzungen im Überblick
Die Pflege muss persönlich erfolgen, entweder in Ihrer Wohnung oder in der Wohnung der gepflegten Person, und zwar in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR. Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst ist erlaubt, solange Sie selbst einen nennenswerten Teil der Pflege übernehmen. Bei Pflege im Heim kommt der Pauschbetrag in der Regel nicht in Betracht, wenn Sie nur besuchen.
Die Pflege muss unentgeltlich sein. Erhalten Sie für die Pflege Geld, etwa weil die gepflegte Person das Pflegegeld an Sie weitergibt, ist der Pauschbetrag grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt für Eltern, die ihr pflegebedürftiges Kind pflegen und dafür das Pflegegeld erhalten. Auch eine Vergütung für Fahrtkosten oder Aufwendungen kann schädlich sein.
Statt des Pauschbetrags können Sie die tatsächlichen Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das lohnt sich nur bei hohen nachgewiesenen Kosten, weil dann die zumutbare Belastung abgezogen wird. Wie hoch diese ist, zeigt der Rechner zur zumutbaren Belastung. Hat die gepflegte Person selbst eine Behinderung, steht ihr zusätzlich der Behinderten-Pauschbetrag zu.
Den Pauschbetrag beantragen Sie in der Einkommensteuererklärung in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen, mit Angaben zur gepflegten Person und deren Steuer-Identifikationsnummer. Die Rechnung ist eine Orientierung und keine Steuerberatung. Leistungen der Pflegekasse zeigt der Pflegegeld-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Pflege absetzen.
- Pflegegrad: Bescheid bereithalten.
- Unentgeltlich: Kein Pflegegeld annehmen.
- Aufteilen: Mehrere Pflegepersonen.
- Steuer-ID: Der gepflegten Person angeben.
Weitere Rechner: Steuern & Selbstständigkeit
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag 2026?
600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3, 1.800 Euro bei Pflegegrad 4, 5 oder Merkzeichen H.
Darf ich das Pflegegeld behalten?
Wenn das Pflegegeld an Sie weitergegeben wird, entfällt der Pauschbetrag grundsätzlich; Ausnahme: Eltern pflegen ihr Kind.
Was gilt bei mehreren Pflegepersonen?
Der Pauschbetrag wird durch die Zahl der Pflegepersonen geteilt.
Gilt der Pflege-Pauschbetrag auch für Nachbarn?
Ja, bei einer engen persönlichen Beziehung kann auch die Pflege nicht verwandter Personen begünstigt sein.
Muss ich jeden Tag pflegen?
Nein, eine feste Stundenzahl ist nicht vorgeschrieben; die Pflege muss aber regelmäßig und persönlich sein.
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