Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Unterhalt als außergewöhnliche Belastung
Wer einen gesetzlich unterhaltsberechtigten Angehörigen finanziell unterstützt, kann die Zahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung abziehen. Typische Fälle sind Eltern im Ruhestand mit kleiner Rente, Kinder, für die es kein Kindergeld mehr gibt, oder ein getrennt lebender Ehepartner, wenn kein Realsplitting genutzt wird. Eine zumutbare Belastung wird hier nicht abgezogen.
Der Abzug ist auf einen Höchstbetrag begrenzt, der dem Grundfreibetrag entspricht, 2026 also 12.348 Euro. Er erhöht sich um die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Sie für die unterstützte Person getragen haben. Für jeden Monat, in dem Sie keinen Unterhalt zahlen, wird er um ein Zwölftel gekürzt.
Hat die unterstützte Person eigene Einkünfte und Bezüge, mindern diese den Höchstbetrag, soweit sie 624 Euro im Jahr übersteigen. Zu den Bezügen zählen auch steuerfreie Einnahmen, etwa der steuerfreie Teil einer Rente oder Wohngeld; von ihnen wird meist eine Kostenpauschale von 180 Euro abgezogen. Der Rechner kürzt den Höchstbetrag entsprechend.
Voraussetzungen und Nachweise
Abziehbar ist Unterhalt nur an Personen, denen gegenüber eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht, etwa Eltern, Kinder, Großeltern oder Enkel, oder an gleichgestellte Personen, etwa einen Lebenspartner, dem wegen der Unterstützung öffentliche Leistungen gekürzt werden. Für Kinder, für die Sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, ist der Abzug ausgeschlossen. Geschwister sind einander nicht unterhaltspflichtig.
Die unterstützte Person darf kein oder nur geringes Vermögen haben; die Finanzverwaltung setzt dafür eine Grenze von 15.500 Euro an, ein angemessenes selbst genutztes Haus bleibt außer Betracht. Außerdem müssen die Zahlungen für Sie zumutbar sein: Nach der sogenannten Opfergrenze muss Ihnen genug für den eigenen Lebensunterhalt bleiben.
Zahlen Sie Unterhalt an Angehörige im Ausland, wird der Höchstbetrag je nach Wohnsitzland um ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel gekürzt. Zudem sind strenge Nachweise nötig, etwa eine Unterhaltserklärung mit Bestätigung der Heimatbehörde und Überweisungsbelege. Diese Sonderfälle bildet der Rechner nicht ab.
Halten Sie Überweisungen und Belege über die Einkünfte der unterstützten Person bereit. Die Rechnung ist eine Orientierung und keine Steuerberatung. Die Wirkung anderer außergewöhnlicher Belastungen zeigt der Rechner zur zumutbaren Belastung, die Höhe Ihrer Einkommensteuer der Einkommensteuer-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Unterhalt absetzen.
- Überweisen: Belege sammeln.
- Einkünfte: Der Person ermitteln.
- Vermögen: 15.500 € beachten.
- Monatlich: Früh im Jahr beginnen.
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Häufige Fragen
Wie viel Unterhalt kann ich 2026 absetzen?
Bis 12.348 Euro im Jahr, zuzüglich übernommener Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Welche Einkünfte der unterstützten Person sind unschädlich?
Eigene Einkünfte und Bezüge bis 624 Euro im Jahr mindern den Höchstbetrag nicht.
Kann ich Unterhalt an mein studierendes Kind absetzen?
Nur wenn es für das Kind kein Kindergeld und keinen Kinderfreibetrag mehr gibt.
Muss ich Unterhalt jeden Monat zahlen?
Nein, aber Zahlungen gelten nur für die Monate ab der Zahlung; Vorauszahlungen für Folgejahre zählen nicht.
Wie weise ich Unterhalt nach?
Mit Überweisungsbelegen und einer Unterhaltserklärung zu den Einkünften der unterstützten Person.
- Unterhaltsleistungen absetzen
- Unterhalt Eltern absetzen
- 33a EStG Höchstbetrag 2026
- Unterhalt Angehörige Steuer
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- Opfergrenze Unterhalt
Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Maßgeblich sind Ihr Steuerbescheid und die Auskunft des Finanzamts oder einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters.
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