Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Privatschule und Steuer
Eltern, deren Kind eine Privatschule besucht, können nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG einen Teil des Schulgelds als Sonderausgaben abziehen. Begünstigt sind 30 Prozent des Entgelts, höchstens 5.000 Euro je Kind und Jahr. Den Höchstbetrag erreichen Sie damit bei einem begünstigten Schulgeld von rund 16.667 Euro im Jahr.
Nicht begünstigt sind Anteile für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung, etwa das Mittagessen, die Nachmittagsbetreuung oder das Internat. Diese Anteile müssen herausgerechnet werden; die Schule weist sie meist in der Jahresbescheinigung aus. Betreuungskosten können stattdessen als Kinderbetreuungskosten absetzbar sein.
Die Schule muss in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR liegen und zu einem anerkannten allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führen. Das gilt für staatlich anerkannte und genehmigte Ersatzschulen ebenso wie für viele Ergänzungsschulen. Hochschulen und Fachhochschulen sind ausgenommen.
Weitere Hinweise
Voraussetzung ist, dass Sie für das Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten. Gezahlt haben muss das Schulgeld derjenige, der es absetzt. Bei Eltern, die nicht zusammen veranlagt werden, kann jeder den Anteil geltend machen, den er getragen hat; der Höchstbetrag gilt je Kind aber nur einmal.
Nicht als Schulgeld zählen Kosten für Nachhilfe, Klassenfahrten, Schulbücher, Schulkleidung oder Fahrten zur Schule. Auch Spenden an den Schulförderverein sind kein Schulgeld; sie können aber als Spende abziehbar sein, wenn sie freiwillig sind und nicht Bedingung für die Aufnahme. Wie viel eine Spende bringt, zeigt der Spenden-Rechner.
Die Ersparnis wird hier mit dem Grenzsteuersatz geschätzt. Weil das Schulgeld als Sonderausgabe das zu versteuernde Einkommen mindert, hängt die tatsächliche Wirkung vom Einkommen ab. Bei mehreren Kindern rechnen Sie jedes Kind einzeln und addieren die Ergebnisse.
Die Rechnung ist eine Orientierung und keine Steuerberatung. Die Kosten für Hort, Ganztag und Kita berechnet der Kinderbetreuungskosten-Rechner. Alle Entlastungen für Familien im Überblick zeigt der Kinderfreibetrag-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Schulgeld absetzen.
- Bescheinigung: Von der Schule anfordern.
- Abziehen: Essen und Betreuung.
- Je Kind: Einzeln rechnen.
- Betreuung: Separat absetzen.
Weitere Rechner: Steuern & Selbstständigkeit
Häufige Fragen
Wie viel Schulgeld kann ich absetzen?
30 Prozent des begünstigten Schulgelds, höchstens 5.000 Euro je Kind und Jahr.
Ist das Mittagessen in der Privatschule absetzbar?
Nein, Verpflegung, Betreuung und Unterkunft sind nicht begünstigt und müssen herausgerechnet werden.
Gilt der Abzug für Schulen im Ausland?
Ja, wenn die Schule in der EU oder im EWR liegt und zu einem anerkannten Abschluss führt.
Ist eine Waldorf- oder Montessorischule begünstigt?
Ja, wenn sie zu einem anerkannten Abschluss führt, wie es bei staatlich anerkannten Ersatzschulen der Fall ist.
Zählt die Aufnahmegebühr zum Schulgeld?
Einmalige Aufnahmegebühren können als Schulgeld gelten, wenn sie Entgelt für den Unterricht sind.
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- Schulgeld 5000 Euro
- Internat Kosten absetzen
- Waldorfschule Schulgeld Steuer
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