Beruf & Arbeitszeit

Anzeigepflicht bei Massenentlassung prüfen

Tragen Sie die regelmäßige Zahl der Arbeitnehmer im Betrieb und die geplanten Entlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen ein. Der Rechner zeigt den Schwellenwert und, bei Anzeigepflicht, Sperrfrist und Freifrist.

Ihr Betrieb
Köpfe, Teilzeitkräfte zählen voll.
Auch vom Arbeitgeber veranlasste Aufhebungsverträge.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wann eine Massenentlassung vorliegt

Plant ein Arbeitgeber viele Entlassungen in kurzer Zeit, muss er das nach § 17 KSchG vorher der Agentur für Arbeit anzeigen. Die Pflicht hängt von der Betriebsgröße und der Zahl der Entlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab. In Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern liegt eine Massenentlassung vor, wenn mehr als fünf Arbeitnehmer entlassen werden.

In Betrieben mit 60 bis unter 500 Arbeitnehmern gilt die Schwelle von 10 Prozent der regelmäßig Beschäftigten oder mehr als 25 Arbeitnehmern, je nachdem, was zuerst erreicht ist. In Betrieben mit mindestens 500 Arbeitnehmern sind es mindestens 30 Entlassungen. Betriebe mit höchstens 20 Arbeitnehmern sind nicht anzeigepflichtig.

Anders als beim Kleinbetrieb nach § 23 KSchG werden die Beschäftigten hier nach Köpfen gezählt, Teilzeitkräfte zählen also voll. Als Entlassung gilt jede vom Arbeitgeber veranlasste Beendigung, also auch Aufhebungsverträge und Eigenkündigungen, die der Arbeitgeber veranlasst hat.

Schwellenwert: 21 bis 59 Arbeitnehmer 6; 60 bis 499: min (aufrunden (10  % der Arbeitnehmer); 26); ab 500: 30; Sperrfrist endet einen Monat nach Eingang der Anzeige , Freifrist 90 Tage danach\text{Schwellenwert}:\ 21\,\text{bis}\,59\,\text{Arbeitnehmer}\,6;\ 60\,\text{bis}\,499:\ \text{min}\,\left(\text{aufrunden}\,\left(10\,\,\%\,\text{der Arbeitnehmer}\right);\ 26\right);\ \text{ab}\,500:\ 30;\ \text{Sperrfrist endet einen Monat nach Eingang der Anzeige}\,{,}\ \text{Freifrist}\,90\,\text{Tage danach}

Beispiel: Betrieb mit 120 Arbeitnehmern, 12 Entlassungen in 30 Tagen: Der Schwellenwert liegt bei 10 Prozent, also 12 Entlassungen. Die Anzeige ist erforderlich. Geht sie am 02.11.2026 ein, endet die Sperrfrist am 02.12.2026 und die Freifrist von 90 Tagen am 02.03.2027.

Verfahren und Fristen

Vor der Anzeige muss der Arbeitgeber den Betriebsrat schriftlich unterrichten und mit ihm über Möglichkeiten beraten, Entlassungen zu vermeiden oder ihre Folgen zu mildern. Die Stellungnahme des Betriebsrats gehört zur Anzeige. Fehlt sie, muss der Arbeitgeber glaubhaft machen, dass er den Betriebsrat mindestens zwei Wochen vorher unterrichtet hat.

Nach § 18 KSchG werden anzeigepflichtige Entlassungen vor Ablauf eines Monats nach Eingang der Anzeige nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit wirksam. Die Agentur kann die Sperrfrist im Einzelfall auf bis zu zwei Monate verlängern. Werden die Entlassungen nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Ende der Sperrfrist durchgeführt, ist eine neue Anzeige nötig.

Fehler im Verfahren sind riskant. Nach der bisherigen Rechtsprechung konnten Kündigungen bei fehlender oder fehlerhafter Anzeige unwirksam sein; die Rechtslage ist durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts in Bewegung. Arbeitgeber sollten die Anzeige vor Ausspruch der Kündigungen einreichen und den aktuellen Stand prüfen lassen.

Der Rechner prüft nur die Schwellenwerte und die Fristen. Ob mehrere Entlassungswellen zusammengerechnet werden, wer als leitender Angestellter nicht zählt und wie sich Betriebsänderungen auf Sozialplan und Interessenausgleich auswirken, hängt vom Einzelfall ab. Der Rechner ist keine Rechtsberatung.

Tipps und typische Fehler

Verfahren einhalten.

  • Betriebsrat: Zuerst beteiligen.
  • 30 Tage: Zeitraum prüfen.
  • Anzeige: Vor Kündigung.
  • Freifrist: 90 Tage.

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Häufige Fragen

Ab wie vielen Kündigungen liegt eine Massenentlassung vor?

Das hängt von der Betriebsgröße ab, zum Beispiel mehr als fünf bei 21 bis 59 Arbeitnehmern.

Zählen Aufhebungsverträge bei der Massenentlassung?

Ja, wenn sie vom Arbeitgeber veranlasst wurden.

Wie lange dauert die Sperrfrist nach der Anzeige?

Einen Monat ab Eingang bei der Agentur für Arbeit, im Einzelfall bis zu zwei Monate.

Wo wird die Massenentlassung angezeigt?

Bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb liegt.

Was passiert ohne Massenentlassungsanzeige?

Die Kündigungen können unwirksam sein oder nicht vollzogen werden.

Auch gesucht als:
  • Massenentlassung berechnen
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  • § 17 KSchG Schwellenwert
  • Massenentlassung ab wie vielen
  • Sperrfrist Massenentlassung
  • Anzeigepflicht Entlassungen
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