Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wann ist ein Betrieb ein Kleinbetrieb?
Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Es gilt aber nicht in Kleinbetrieben. Nach § 23 Abs. 1 KSchG ist das allgemeine Kündigungsschutzrecht nur anwendbar, wenn im Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Zehn Arbeitnehmer reichen also nicht, es müssen mindestens 10,25 gewichtete Köpfe sein.
Teilzeitkräfte zählen anteilig: Wer regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, zählt mit 0,5, wer nicht mehr als 30 Stunden arbeitet, mit 0,75. Alle anderen zählen voll. Auszubildende werden nicht mitgezählt, ebenso wenig Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände. Leiharbeitnehmer zählen nach der Rechtsprechung mit, wenn ihr Einsatz auf einem regelmäßigen Personalbedarf beruht.
Für Arbeitnehmer, die schon vor dem 1. Januar 2004 im Betrieb beschäftigt waren, gilt eine Altregel: Für sie bleibt der Kündigungsschutz bestehen, solange mehr als fünf dieser Altbeschäftigten, ebenfalls gewichtet, noch im Betrieb arbeiten. Neueinstellungen zählen für diesen Schwellenwert nicht mit.
Was der Schwellenwert bedeutet
Gilt das Kündigungsschutzgesetz, braucht eine ordentliche Kündigung einen Grund in der Person, im Verhalten oder dringende betriebliche Erfordernisse. Bei betriebsbedingten Kündigungen ist eine Sozialauswahl nötig. Der Schutz greift erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Diese Wartezeit gilt in jedem Betrieb.
Auch im Kleinbetrieb sind Arbeitnehmer nicht schutzlos. Kündigungen dürfen nicht sittenwidrig oder treuwidrig sein und nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme ist auch hier zu wahren. Der besondere Kündigungsschutz für Schwangere, Eltern in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen und Betriebsratsmitglieder gilt unabhängig von der Betriebsgröße.
Maßgeblich ist die regelmäßige Beschäftigtenzahl, also die Zahl, die für den Betrieb im Allgemeinen kennzeichnend ist. Ein kurzer Personalengpass oder eine Aushilfe in der Hochsaison verändert sie nicht. Bei schwankender Belegschaft kommt es auf einen Rückblick und eine Einschätzung der künftigen Entwicklung an. Gezählt wird der Betrieb, nicht das Unternehmen; mehrere Filialen können aber einen gemeinsamen Betrieb bilden.
Der Rechner gibt eine Orientierung. Ob im Einzelfall ein Kleinbetrieb vorliegt, kann von Details abhängen. Wer eine Kündigung erhalten hat, muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Lassen Sie sich frühzeitig beraten; der Rechner ist keine Rechtsberatung.
Tipps und typische Fehler
Richtig zählen.
- Teilzeit: 0,5 oder 0,75.
- Azubis: Nicht mitzählen.
- Regelmäßig: Nicht Stichtag.
- Wartezeit: Sechs Monate.
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Häufige Fragen
Ab wie vielen Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz?
Ab mehr als zehn Arbeitnehmern, Teilzeitkräfte anteilig gezählt.
Wie zählen Minijobber beim Kündigungsschutz?
Wie Teilzeitkräfte nach ihrer Wochenarbeitszeit, bis 20 Stunden mit 0,5.
Zählen Auszubildende für den Schwellenwert?
Nein, Auszubildende werden bei § 23 KSchG nicht mitgezählt.
Zählen Leiharbeitnehmer beim Kleinbetrieb mit?
Ja, wenn ihr Einsatz auf einem regelmäßigen Personalbedarf beruht.
Gilt der Kündigungsschutz bei genau 10 Mitarbeitern?
Nein, es müssen mehr als zehn gewichtete Arbeitnehmer sein.
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