Beruf & Arbeitszeit

Sozialpunkte für die Sozialauswahl berechnen

Tragen Sie die Sozialdaten ein und passen Sie bei Bedarf die Gewichtung an das im Betrieb verwendete Schema an. Der Rechner zeigt die Punkte je Kriterium und den Abstand zu einer Vergleichsperson.

Sozialdaten und Gewichtung
Ab 50 gilt die Person als schwerbehindert.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

Wie funktioniert die Sozialauswahl?

Muss ein Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen Stellen abbauen, darf er nicht frei wählen, wem er kündigt. Das Kündigungsschutzgesetz verlangt eine Sozialauswahl unter vergleichbaren Beschäftigten. Zu berücksichtigen sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine Schwerbehinderung. Gekündigt werden soll, wer sozial am wenigsten schutzbedürftig ist.

Wie diese vier Kriterien gewichtet werden, schreibt das Gesetz nicht vor. In vielen Betrieben gibt es deshalb ein Punkteschema, oft in einer Betriebsvereinbarung oder einer Auswahlrichtlinie. Das vorbelegte Schema ist an Modelle angelehnt, die von Arbeitsgerichten in der Vergangenheit nicht beanstandet wurden: ein Punkt je Jahr Betriebszugehörigkeit und Lebensjahr, Punkte je Kind und für den Partner sowie für eine Schwerbehinderung.

Der Rechner ist eine Näherung. Sie können jede Gewichtung an das tatsächlich verwendete Schema anpassen, etwa doppelte Punkte für lange Betriebszugehörigkeit oder Zusatzpunkte je zehn Grad der Behinderung über 50. Über die Vergleichspunkte sehen Sie, ob Sie im Verhältnis zu einer bestimmten Kollegin oder einem Kollegen mehr oder weniger geschützt wären.

Sozialpunkte=Jahre×Punkteje Jahr+min (Alter; Ho¨chstalter)×Punkteje Lebensjahr+Kinder×Punkteje Kind+Partnerpunkte+Schwerbehindertenpunkte\text{Sozialpunkte} = \text{Jahre} \times \text{Punkte}\quad \text{je}\ \text{Jahr} + \text{min}\,\left(\text{Alter};\ \text{Höchstalter}\right) \times \text{Punkte}\quad \text{je}\ \text{Lebensjahr} + \text{Kinder} \times \text{Punkte}\quad \text{je}\ \text{Kind} + \text{Partnerpunkte} + \text{Schwerbehindertenpunkte}

Beispiel: 45 Jahre alt, 12 Jahre im Betrieb, zwei Kinder, unterhaltspflichtig gegenüber dem Partner, keine Schwerbehinderung: 12 + 45 + 2 × 4 + 8 = 73 Punkte. Eine Vergleichsperson mit 60 Punkten liegt 13 Punkte darunter und wäre bei sonst gleicher Lage zuerst von einer Kündigung betroffen.

Grenzen eines Punkteschemas

Eine Sozialauswahl findet nur zwischen vergleichbaren Beschäftigten statt, also zwischen Personen, die auf Grund ihrer Tätigkeit und Qualifikation gegenseitig austauschbar sind. Wer eine ganz andere Funktion hat, wird nicht verglichen. Außerdem können Beschäftigte herausgenommen werden, deren Weiterbeschäftigung wegen besonderer Kenntnisse, Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur im berechtigten betrieblichen Interesse liegt.

Auch mit Punkteschema bleibt eine Prüfung des Einzelfalls nötig. Gerichte prüfen, ob die Gewichtung ausreichend ist und ob besondere Härten berücksichtigt wurden. Bei Massenentlassungen mit Namensliste im Interessenausgleich ist die gerichtliche Kontrolle eingeschränkt. Sonderkündigungsschutz, etwa für Schwangere, Beschäftigte in Elternzeit oder Betriebsratsmitglieder, gilt unabhängig von den Punkten.

Unterhaltspflichten werden meist nach der Lohnsteuerkarte beziehungsweise den elektronischen Merkmalen erfasst, tatsächlich kommt es aber auf die gesetzliche Unterhaltspflicht an. Ein höheres Alter wird in vielen Schemata nur bis zu einer Grenze berücksichtigt, weil ältere Beschäftigte rentennah besser abgesichert sein können. Diese Grenze ist im Rechner einstellbar.

Die Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung. Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte die Frist von drei Wochen für die Kündigungsschutzklage beachten und sich an eine Fachanwältin für Arbeitsrecht, die Gewerkschaft oder den Betriebsrat wenden. Mögliche Abfindungen schätzt der Abfindungsrechner, die geltende Frist der Kündigungsfrist-Rechner.

Tipps und typische Fehler

Kündigung prüfen.

  • Frist: Drei Wochen.
  • Vergleichsgruppe: Hinterfragen.
  • Daten: Aktuell halten.
  • Beratung: Früh einholen.

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Häufige Fragen

Welche Kriterien zählen bei der Sozialauswahl?

Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.

Ist das Punkteschema gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, die Gewichtung legen Betrieb oder Betriebsvereinbarung fest; Gerichte prüfen sie.

Wer wird bei der Sozialauswahl verglichen?

Nur Beschäftigte mit austauschbaren Tätigkeiten auf derselben Ebene der Betriebshierarchie.

Kann ich mich gegen eine fehlerhafte Sozialauswahl wehren?

Ja, mit einer Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen.

Zählt eine Gleichstellung wie eine Schwerbehinderung?

Ja, Gleichgestellte werden in der Regel wie Schwerbehinderte berücksichtigt.

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