Beruf & Arbeitszeit

Ausgleichsabgabe und Pflichtquote berechnen

Geben Sie die Arbeitsplätze und die mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen besetzten Pflichtplätze im Jahresdurchschnitt ein. Die Staffelbeträge sind vorbelegt und lassen sich bei Anpassungen ändern.

Arbeitsplätze und Staffel
Ohne Ausbildungsplätze und bestimmte Stellen, die nicht mitzählen.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte, ggf. mit Mehrfachanrechnung.
Stand prüfen, die Beträge werden regelmäßig angepasst.
Stand prüfen.
Stand prüfen.
Stand prüfen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Pflichtquote und Ausgleichsabgabe

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf wenigstens fünf Prozent davon schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Für jeden Pflichtplatz, der unbesetzt bleibt, zahlen sie eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt. Das Geld fließt in die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, etwa in Zuschüsse für behindertengerechte Arbeitsplätze.

Die Höhe der Abgabe hängt von der erreichten Beschäftigungsquote ab: Je weiter ein Betrieb unter der Pflichtquote bleibt, desto höher ist der Betrag je unbesetztem Platz und Monat. Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht niemanden beschäftigen, zahlen die höchste Stufe. Kleinere Arbeitgeber mit weniger als 40 beziehungsweise 60 Arbeitsplätzen haben feste Pflichtplatzzahlen und niedrigere Beträge.

Die Beträge werden in regelmäßigen Abständen an die Bezugsgröße der Sozialversicherung angepasst. Deshalb sind alle vier Staffelbeträge im Rechner editierbar; die vorbelegten Werte sind Annahmen, Stand prüfen. Die Pflichtquote kann ebenfalls angepasst werden, falls sich die gesetzliche Vorgabe ändert.

Pflichtpla¨tze=Arbeitspla¨tze×Quote (ab 60 Pla¨tzen Bruchteile ab 0,5 aufrunden); Ausgleichsabgabe=unbesetzte Pflichtpla¨tze×Betrag der Staffelstufe×12\text{Pflichtplätze} = \text{Arbeitsplätze} \times \text{Quote}\,\left(\text{ab}\,60\,\text{Plätzen Bruchteile ab}\,0{,}5\,\text{aufrunden}\right);\ \text{Ausgleichsabgabe} = \text{unbesetzte Pflichtplätze} \times \text{Betrag der Staffelstufe} \times 12

Beispiel: 100 Arbeitsplätze, zwei besetzte Pflichtplätze, Quote 5 Prozent: fünf Pflichtplätze, drei unbesetzt, Beschäftigungsquote 2 Prozent. Es gilt die Stufe 2 bis unter 3 Prozent mit 275 Euro je Platz und Monat. Die Ausgleichsabgabe beträgt 3 × 275 × 12 = 9.900 Euro im Jahr.

Anzeige, Fristen und Möglichkeiten zur Senkung

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigungsdaten jährlich bis zum 31. März für das Vorjahr bei der Agentur für Arbeit anzeigen und die Ausgleichsabgabe bis zum selben Termin an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die genaue Berechnung erfolgt Monat für Monat; dieser Rechner arbeitet vereinfacht mit Jahresdurchschnitten und liefert daher eine Schätzung.

Einige Beschäftigte können mehrfach angerechnet werden, etwa schwerbehinderte Auszubildende oder Menschen, deren Teilhabe besonders schwierig ist. Ausbildungsplätze selbst zählen bei den Arbeitsplätzen nicht mit. Auch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen oder Inklusionsbetriebe können die Abgabe teilweise mindern. Tragen Sie Mehrfachanrechnungen als zusätzliche besetzte Plätze ein.

Die Ausgleichsabgabe befreit nicht von der Pflicht, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Sie ist auch nicht als Strafe gedacht, sondern als Ausgleich gegenüber Betrieben, die Menschen mit Behinderung einstellen. Beratung zu Fördermitteln und Arbeitsplatzgestaltung bieten Integrationsämter und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber.

Die Ergebnisse sind Rechenwerte und keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Ausgleichsabgabe ist steuerlich als Betriebsausgabe abziehbar. Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte berechnet der Schwerbehinderung-Zusatzurlaub-Rechner.

Tipps und typische Fehler

Abgabe senken.

  • Einstellen: Fördermittel nutzen.
  • Anrechnung: Mehrfach möglich.
  • Werkstätten: Aufträge anrechnen.
  • Frist: 31. März.

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Häufige Fragen

Ab wie vielen Mitarbeitern muss ich Schwerbehinderte beschäftigen?

Ab durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen im Jahr.

Wann ist die Ausgleichsabgabe fällig?

Bis zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr.

Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe?

Je nach Beschäftigungsquote gestaffelt; die vorbelegten Beträge sind editierbar, Stand prüfen.

Wer erhält die Ausgleichsabgabe?

Das Integrationsamt, das sie für die Teilhabe am Arbeitsleben einsetzt.

Zählen Auszubildende als Arbeitsplätze?

Nein, Ausbildungsplätze werden nicht mitgezählt.

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