Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
So funktioniert der Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach Paragraf 45b SGB XI. Er ist zweckgebunden: Die Pflegekasse erstattet Kosten für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Haushaltshilfe, Begleitung oder Betreuungsgruppen, außerdem Eigenanteile bei Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege. Ab Pflegegrad 2 dürfen Pflegedienste damit auch Leistungen der Selbstversorgung abrechnen.
Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern monatlich gutgeschrieben. Was Sie in einem Monat nicht nutzen, sammelt sich an und steht im ganzen Kalenderjahr zur Verfügung. Ein Rest am Jahresende wird in das folgende Jahr übertragen, muss aber bis zum 30. Juni verbraucht sein. Danach verfällt er. Genau diese Frist übersehen viele Familien, weil die Abrechnung über Belege läuft und niemand den Überblick behält.
Der Rechner bildet diesen Ablauf nach. Er zählt die gutgeschriebenen Monate, zieht Ihre bisherigen Ausgaben ab und verrechnet sie zuerst mit einem Vorjahresrest. Mit der geplanten monatlichen Nutzung schätzt er, wie viel am Jahresende übrig bleibt und ob ein Vorjahresrest rechtzeitig aufgebraucht wird.
Guthaben sinnvoll nutzen
Ein hoher Rest ist kein gutes Zeichen, sondern meist ungenutzte Entlastung. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt nach anerkannten Anbietern in Ihrer Nähe. Welche Angebote anerkannt sind, regeln die Bundesländer unterschiedlich; in einigen Ländern können auch Nachbarn oder Bekannte nach einer Schulung abrechnen.
Abgerechnet wird gegen Beleg. Der Anbieter stellt eine Rechnung, die Sie mit einem formlosen Antrag bei der Kasse einreichen, oder er rechnet direkt mit der Kasse ab, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschrieben haben. Bewahren Sie Kopien auf, damit Sie Ihren Stand mit diesem Rechner nachvollziehen können.
Wer Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent davon zusätzlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag umwidmen. Diese Umwandlung läuft getrennt vom Entlastungsbetrag und mindert das Pflegegeld anteilig. Daneben gibt es das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Den monatlichen Betrag sollten Sie bei Ihrer Pflegekasse prüfen, denn er wird von Zeit zu Zeit angehoben; deshalb ist er hier frei eintragbar. Die Darstellung ist eine Rechenhilfe und keine Rechtsberatung. Für Verhinderungspflege und Pflegegeld gibt es eigene Rechner, für die Kombination mit Tagespflege den Tagespflege-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Budget nutzen.
- Frist: 30. Juni.
- Belege: Aufbewahren.
- Anbieter: Anerkannt.
- Betrag: Stand prüfen.
Weitere Rechner: Familie & Recht
Häufige Fragen
Wann verfällt der Entlastungsbetrag?
Nicht genutzte Beträge eines Jahres verfallen, wenn sie nicht bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Nein, die Kasse erstattet Rechnungen anerkannter Angebote bis zur Höhe des angesparten Betrags.
Gilt der Entlastungsbetrag schon bei Pflegegrad 1?
Ja, er steht allen Pflegegraden bei häuslicher Pflege zu.
Wofür darf ich den Entlastungsbetrag nutzen?
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie Eigenanteile bei Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.
Wie rechne ich den Entlastungsbetrag ab?
Mit Rechnung und formlosem Antrag bei der Pflegekasse oder per Abtretung direkt durch den Anbieter.
- Entlastungsbetrag Pflege
- Entlastungsbetrag 131 Euro
- Entlastungsbetrag ansparen
- Entlastungsbetrag Verfall
- 45b SGB XI
- Entlastungsbetrag Vorjahr übertragen
Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bescheide von Elterngeldstelle, Familienkasse und Pflegekasse, gerichtliche Entscheidungen sowie die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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