Familie & Recht

Entlastungsbetrag: Guthaben und Verfall berechnen

Tragen Sie den monatlichen Entlastungsbetrag, den Beginn des Anspruchs, die bisher genutzten Beträge und einen eventuellen Rest aus dem Vorjahr ein. Der Rechner zeigt, wie viel Guthaben jetzt zur Verfügung steht und ob etwas zu verfallen droht.

Ihr Entlastungsbetrag
Seit 2025 131 Euro; Stand prüfen, der Betrag wird regelmäßig angepasst.
1 = Januar; bei erstmaligem Pflegegrad der Monat der Einstufung.
Der laufende Monat wird mitgezählt.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

So funktioniert der Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach Paragraf 45b SGB XI. Er ist zweckgebunden: Die Pflegekasse erstattet Kosten für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Haushaltshilfe, Begleitung oder Betreuungsgruppen, außerdem Eigenanteile bei Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege. Ab Pflegegrad 2 dürfen Pflegedienste damit auch Leistungen der Selbstversorgung abrechnen.

Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern monatlich gutgeschrieben. Was Sie in einem Monat nicht nutzen, sammelt sich an und steht im ganzen Kalenderjahr zur Verfügung. Ein Rest am Jahresende wird in das folgende Jahr übertragen, muss aber bis zum 30. Juni verbraucht sein. Danach verfällt er. Genau diese Frist übersehen viele Familien, weil die Abrechnung über Belege läuft und niemand den Überblick behält.

Der Rechner bildet diesen Ablauf nach. Er zählt die gutgeschriebenen Monate, zieht Ihre bisherigen Ausgaben ab und verrechnet sie zuerst mit einem Vorjahresrest. Mit der geplanten monatlichen Nutzung schätzt er, wie viel am Jahresende übrig bleibt und ob ein Vorjahresrest rechtzeitig aufgebraucht wird.

Guthaben=Monatsbetrag×Monate seit Anspruchsbeginn−Nutzung im Jahr+Vorjahresrest (nur bis 30 . Juni); Rest zum Jahresende=Guthaben+ku¨nftige Monatsbetra¨ge−geplante Nutzung\text{Guthaben} = \text{Monatsbetrag} \times \text{Monate seit Anspruchsbeginn} - \text{Nutzung im Jahr} + \text{Vorjahresrest}\,\left(\text{nur bis}\,30\,.\,\text{Juni}\right);\ \text{Rest zum Jahresende} = \text{Guthaben} + \text{künftige Monatsbeträge} - \text{geplante Nutzung}

Beispiel: Monatsbetrag 131 Euro ab Januar, aktueller Monat September, 400 Euro bereits genutzt, kein Vorjahresrest, künftig 100 Euro pro Monat geplant: Bisher sind 9 × 131 = 1.179 Euro angesammelt, verfügbar sind 779 Euro. Das Jahresbudget beträgt 1.572 Euro. Mit 3 × 131 Euro bis Dezember und 300 Euro geplanter Nutzung bleiben zum Jahresende 872 Euro, die bis 30. Juni des Folgejahres nutzbar sind.

Guthaben sinnvoll nutzen

Ein hoher Rest ist kein gutes Zeichen, sondern meist ungenutzte Entlastung. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt nach anerkannten Anbietern in Ihrer Nähe. Welche Angebote anerkannt sind, regeln die Bundesländer unterschiedlich; in einigen Ländern können auch Nachbarn oder Bekannte nach einer Schulung abrechnen.

Abgerechnet wird gegen Beleg. Der Anbieter stellt eine Rechnung, die Sie mit einem formlosen Antrag bei der Kasse einreichen, oder er rechnet direkt mit der Kasse ab, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschrieben haben. Bewahren Sie Kopien auf, damit Sie Ihren Stand mit diesem Rechner nachvollziehen können.

Wer Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent davon zusätzlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag umwidmen. Diese Umwandlung läuft getrennt vom Entlastungsbetrag und mindert das Pflegegeld anteilig. Daneben gibt es das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Den monatlichen Betrag sollten Sie bei Ihrer Pflegekasse prüfen, denn er wird von Zeit zu Zeit angehoben; deshalb ist er hier frei eintragbar. Die Darstellung ist eine Rechenhilfe und keine Rechtsberatung. Für Verhinderungspflege und Pflegegeld gibt es eigene Rechner, für die Kombination mit Tagespflege den Tagespflege-Rechner.

Tipps und typische Fehler

Budget nutzen.

  • Frist: 30. Juni.
  • Belege: Aufbewahren.
  • Anbieter: Anerkannt.
  • Betrag: Stand prüfen.

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Häufige Fragen

Wann verfällt der Entlastungsbetrag?

Nicht genutzte Beträge eines Jahres verfallen, wenn sie nicht bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?

Nein, die Kasse erstattet Rechnungen anerkannter Angebote bis zur Höhe des angesparten Betrags.

Gilt der Entlastungsbetrag schon bei Pflegegrad 1?

Ja, er steht allen Pflegegraden bei häuslicher Pflege zu.

Wofür darf ich den Entlastungsbetrag nutzen?

Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie Eigenanteile bei Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.

Wie rechne ich den Entlastungsbetrag ab?

Mit Rechnung und formlosem Antrag bei der Pflegekasse oder per Abtretung direkt durch den Anbieter.

Auch gesucht als:
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