Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Zwei Fristen, die Käufer kennen sollten
Geht ein Gerät kurz nach dem Kauf kaputt, haften Händler nach dem Gesetz für Mängel, die schon bei der Übergabe vorhanden waren. Diese Haftung heißt Gewährleistung oder genauer Mängelhaftung. Sie dauert bei Kaufverträgen in der Regel zwei Jahre ab Übergabe der Ware (§ 438 BGB). Innerhalb dieser Zeit können Sie Reparatur oder Ersatz verlangen, notfalls den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Fast noch wichtiger ist die zweite Frist, die Beweislastumkehr. Grundsätzlich muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel schon beim Kauf bestand. Kaufen Verbraucher bei einem Unternehmen, wird das zu ihren Gunsten vermutet, wenn sich der Mangel innerhalb eines Jahres zeigt (§ 477 BGB). Dann muss der Händler beweisen, dass die Ware einwandfrei war. Seit 2022 gilt dafür ein Jahr statt der früheren sechs Monate.
Nach Ablauf dieses Jahres bleibt die Gewährleistung bestehen, Sie müssen aber selbst nachweisen, dass der Fehler von Anfang an angelegt war. Das gelingt oft nur mit einem Gutachten. Der Rechner zeigt deshalb für Ihren Stichtag, welche Situation gerade gilt.
Mängel richtig geltend machen
Melden Sie einen Mangel dem Händler, nicht dem Hersteller, und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Beschreiben Sie den Fehler möglichst genau und bewahren Sie Kaufbeleg und Schriftverkehr auf. Ein Foto oder Video des Fehlers hilft, wenn später gestritten wird.
Die Gewährleistung ist nicht dasselbe wie eine Garantie. Eine Garantie gibt der Hersteller oder Händler freiwillig, mit eigenen Bedingungen und oft eigener Dauer. Sie kann zusätzlich zur Gewährleistung bestehen, ersetzt diese aber nicht. Für Verschleiß, Bedienfehler oder Schäden durch unsachgemäße Nutzung haftet der Händler nicht.
Bei gebrauchten Sachen darf ein Händler die Frist gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr verkürzen, wenn er Sie vor dem Kauf eigens darauf hinweist und das ausdrücklich vereinbart wird. Unter Privatleuten wird die Gewährleistung häufig ganz ausgeschlossen. Bei Käufen zwischen Unternehmen gibt es keine Beweislastumkehr nach § 477 BGB.
Die Verjährung lässt sich hemmen, etwa solange der Händler den Mangel prüft oder repariert. Läuft die Frist ab, ohne dass Sie gehandelt haben, kann sich der Händler auf Verjährung berufen. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Tipps und typische Fehler
Mängel melden.
- Händler: Ansprechpartner.
- Frist: Zur Nacherfüllung setzen.
- Beleg: Kassenbon aufheben.
- Doku: Fotos machen.
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Häufige Fragen
Wie lange gilt die Gewährleistung bei Neuware?
Zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
Was bedeutet Beweislastumkehr?
Zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er schon beim Kauf bestand. Der Händler muss das Gegenteil beweisen.
Ist Garantie dasselbe wie Gewährleistung?
Nein. Die Gewährleistung ist gesetzlich, die Garantie eine freiwillige Zusage.
Beginnt die Gewährleistung bei Ersatzgeräten neu?
Das ist umstritten. Bei einem neu gelieferten Ersatzgerät wird ein Neubeginn häufig angenommen, bei einer Reparatur eher nicht.
Gilt Gewährleistung bei Privatverkäufen?
Ja, sie wird dort aber oft wirksam ausgeschlossen.
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