So rechnet das BGB Fristen
Ob Zahlungsziel, Mahnung oder vertragliche Frist: Das Bürgerliche Gesetzbuch legt in den §§ 186 bis 193 fest, wie Fristen gezählt werden. Diese Regeln gelten überall dort, wo Gesetz, Gericht oder Vertrag nichts anderes bestimmen. Wer sie kennt, vermeidet die häufigsten Fehler, etwa einen Tag zu früh oder zu spät zu handeln.
Am wichtigsten ist der Unterschied zwischen Ereignis- und Beginnfrist. Wird eine Frist durch ein Ereignis ausgelöst, zum Beispiel durch den Zugang eines Briefes, zählt dieser Tag nicht mit. Eine Frist von zwei Wochen ab Zugang an einem Donnerstag endet daher am Donnerstag zwei Wochen später. Beginnt die Frist dagegen mit einem Tag, etwa dem Vertragsbeginn, wird dieser erste Tag mitgezählt, und die Frist endet einen Tag früher.
Monats- und Jahresfristen enden am Tag mit derselben Zahl wie der Ereignistag. Gibt es diesen Tag im Endmonat nicht, etwa den 31. im September, endet die Frist am letzten Tag des Monats. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, tritt an seine Stelle der nächste Werktag.
Praktische Hinweise zu Fristen
Eine Frist endet um 24 Uhr des letzten Tages. Bei Erklärungen gegenüber Privatpersonen oder Unternehmen kommt es aber auf den Zugang an. Ein Brief, der am letzten Tag abends eingeworfen wird, gilt oft erst am nächsten Tag als zugegangen. Planen Sie deshalb einen Puffer ein und nutzen Sie bei wichtigen Schreiben Einwurfeinschreiben oder Boten.
Der Rechner berücksichtigt die bundesweiten Feiertage. Viele Feiertage gelten nur in einzelnen Bundesländern, etwa Fronleichnam, Allerheiligen oder der Reformationstag. Maßgeblich ist der Feiertag am Ort, an dem die Leistung oder Erklärung zu erbringen ist. Prüfen Sie im Zweifel den Feiertagskalender Ihres Landes.
Für Gerichtsverfahren, Steuerbescheide und Bußgelder gelten teils eigene Vorschriften, die im Ergebnis aber ähnlich zählen. Für den Einspruch gegen Bescheide, die Widerrufsfrist und die Verjährung gibt es eigene Rechner, die die jeweiligen Besonderheiten abbilden.
Das Ergebnis hilft bei der Planung, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Wenn viel von einer Frist abhängt, etwa bei Kündigungen, Klagen oder Widersprüchen, lassen Sie sich im Zweifel beraten und handeln Sie lieber einige Tage vor Fristende.
Tipps und typische Fehler
Fristen sicher einhalten.
- Zugang: Nachweisbar zustellen.
- Puffer: Früher handeln.
- Feiertage: Land prüfen.
- Kalender: Erinnerung setzen.
Weitere Rechner: Familie & Recht
Häufige Fragen
Zählt der Tag des Zugangs bei einer Frist mit?
Bei einer Ereignisfrist nicht. Die Frist beginnt erst am folgenden Tag zu laufen.
Was passiert, wenn das Fristende auf einen Sonntag fällt?
Die Frist endet dann am nächsten Werktag, meist am Montag (§ 193 BGB).
Wann endet eine Monatsfrist ab dem 31. Januar?
Am letzten Tag des Februars, weil es keinen 31. Februar gibt.
Was ist eine Beginnfrist?
Eine Frist, bei der der erste Tag mitzählt, etwa ab Vertragsbeginn.
Bis wann am letzten Tag muss ich handeln?
Bis 24 Uhr, bei Zugang gegenüber Firmen oft nur zu den üblichen Geschäftszeiten.
- Fristen berechnen
- Fristende berechnen
- Frist BGB Rechner
- Fristberechnung 187 188 BGB
- Monatsfrist berechnen
- Frist Wochenende Feiertag
Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bescheide von Elterngeldstelle, Familienkasse und Pflegekasse, gerichtliche Entscheidungen sowie die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung. Die Erklärtexte auf dieser Seite wurden mit KI erstellt. Letzte inhaltliche Änderung dieser Seite: . Mehr dazu: So entstehen und prüfen wir die Rechner.