Familie & Recht

Gerichtskosten für Zivilverfahren berechnen

Geben Sie den Streitwert ein und wählen Sie, ob das Verfahren durch Urteil oder vorzeitig endet. Der Rechner ermittelt die einfache Gebühr nach der Tabelle des Gerichtskostengesetzes und daraus die Gerichtskosten für die erste Instanz und für eine Berufung.

Streitwert und Verfahren
Für eine geänderte Gebührentabelle. Hinterlegt ist § 34 GKG in der Fassung ab 01.06.2025. Stand prüfen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wie entstehen Gerichtskosten?

Wer in Deutschland vor einem Zivilgericht klagt, zahlt Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Grundlage ist der Streitwert, also in der Regel der eingeklagte Geldbetrag oder der wirtschaftliche Wert des Streitgegenstands. Aus diesem Wert ergibt sich über die Tabelle in § 34 GKG und Anlage 2 eine einfache Gebühr. Die Tabelle steigt stufenweise: Bis 500 Euro beträgt die Gebühr 40 Euro, danach wächst sie in festen Sprüngen.

Wie viele einfache Gebühren anfallen, legt das Kostenverzeichnis fest. Für das Verfahren erster Instanz vor Amts- oder Landgericht sind es nach Nummer 1210 drei Gebühren. Endet das Verfahren durch Klagerücknahme, Anerkenntnisurteil oder einen gerichtlichen Vergleich, ermäßigt sich der Satz nach Nummer 1211 auf eine Gebühr. Für die Berufung sieht Nummer 1220 vier Gebühren vor, ermäßigt nach Nummer 1222 zwei Gebühren.

Die Gerichtskosten werden mit Einreichung der Klage fällig. Das Gericht stellt die Klage meist erst zu, wenn der Kläger den Vorschuss bezahlt hat. Wer am Ende verliert, muss die Kosten tragen und dem Gegner den Vorschuss erstatten. Bei teilweisem Unterliegen werden die Kosten nach Quoten verteilt, beim Vergleich nach der Vereinbarung.

Gerichtskosten=einfache Gebu¨hr nach § 34 GKG×Gebu¨hrensatz (erste Instanz 3,0 oder 1,0; Berufung 4,0 oder 2,0)\text{Gerichtskosten} = \text{einfache Gebühr nach}\,§\,34\,\text{GKG} \times \text{Gebührensatz}\,\left(\text{erste Instanz}\,3{,}0\,\text{oder}\,1{,}0;\ \text{Berufung}\,4{,}0\,\text{oder}\,2{,}0\right)

Beispiel: Streitwert 10.000 Euro: Die einfache Gebühr beträgt 283 Euro. In erster Instanz fallen 3,0 Gebühren an, also 849 Euro. Geht der Fall in die Berufung, kommen 4,0 Gebühren oder 1.132 Euro hinzu; zusammen 1.981 Euro. Endet das Verfahren durch Vergleich, sinkt der Betrag in erster Instanz auf 283 Euro.

Was zu den Gerichtskosten noch dazukommt

Neben den Gebühren erhebt das Gericht Auslagen. Dazu zählen vor allem Entschädigungen für Zeugen und Vergütungen für Sachverständige, die bei Bau- oder Arztstreitigkeiten schnell mehrere tausend Euro erreichen. Für diese Auslagen verlangt das Gericht oft einen gesonderten Vorschuss von der Partei, die den Beweis angeboten hat. Kleinere Positionen wie Zustellungskosten sind in vielen Fällen erst ab einer bestimmten Anzahl gesondert zu zahlen.

Die Gerichtskosten sind nur ein Teil des Prozesskostenrisikos. Hinzu kommen die eigenen Anwaltskosten und, wenn man verliert, die Anwaltskosten der Gegenseite. Im Landgerichtsprozess herrscht Anwaltszwang. Für eine Gesamtschätzung kombinieren Sie dieses Ergebnis mit dem RVG-Anwaltskosten-Rechner. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten oft, sofern der Fall versichert ist und eine Deckungszusage vorliegt.

Wer die Kosten nicht aufbringen kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht prüft dann die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Erfolgsaussichten. Wird Hilfe bewilligt, entfallen die Gerichtskosten ganz oder werden in Raten gezahlt. Die Kosten des Gegners im Fall einer Niederlage deckt die Prozesskostenhilfe allerdings nicht.

Die Gebührentabelle wurde zum 1. Juni 2025 angehoben, frühere Verfahren können nach alter Tabelle abgerechnet werden. Familiensachen haben ein eigenes Gesetz (FamGKG), Arbeitsgerichte niedrigere Sätze, und im Mahnverfahren gelten andere Gebühren. Das Feld für eine eigene einfache Gebühr erlaubt es, abweichende Werte einzutragen. Das Ergebnis ist eine Schätzung und keine Rechtsberatung.

Tipps und typische Fehler

Prozesskosten einschätzen.

  • Streitwert: Genau bestimmen.
  • Vergleich: Spart Gebühren.
  • Gutachten: Extra einplanen.
  • PKH: Bei wenig Einkommen.

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Häufige Fragen

Wie hoch sind die Gerichtskosten bei 5.000 Euro Streitwert?

Die einfache Gebühr beträgt 170,50 Euro, in erster Instanz fallen 3,0 Gebühren an, also 511,50 Euro.

Werden Gerichtskosten bei einem Vergleich günstiger?

Ja, in erster Instanz sinkt der Satz von 3,0 auf 1,0 Gebühren.

Wer zahlt die Gerichtskosten?

Zunächst der Kläger als Vorschuss, am Ende die unterliegende Partei oder beide nach Quote.

Wann muss der Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden?

Mit Einreichung der Klage, erst danach wird sie in der Regel zugestellt.

Gibt es Gerichtskosten beim Amtsgericht?

Ja, nach derselben Tabelle wie am Landgericht.

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