Familie & Recht

Prozesskostenhilfe berechnen

Tragen Sie Ihr Nettoeinkommen, absetzbare Beträge, Wohnkosten und unterhaltsberechtigte Personen ein. Der Rechner ermittelt das einzusetzende Einkommen und die Monatsrate nach § 115 ZPO.

Einkommen und Abzüge
Nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Etwa Mieteinnahmen, Renten, Unterhalt; Kindergeld je nach Einzelfall.
Angemessene Versicherungen, Fahrtkosten zur Arbeit, Gewerkschaftsbeiträge.
Mindert deren Freibeträge, etwa Einkommen des Ehegatten oder Unterhalt für das Kind.
Etwa Kreditraten für notwendige Anschaffungen oder Mehrbedarf.
Stand prüfen: PKHB 2026.
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Stand prüfen: PKHB 2026.
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Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

So wird die PKH-Rate berechnet

Prozesskostenhilfe übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten für Menschen, die einen Prozess nicht oder nur in Raten bezahlen können. In Familiensachen heißt sie Verfahrenskostenhilfe und folgt denselben Rechenregeln. Ob Sie Raten zahlen müssen und wie hoch diese sind, ergibt sich aus § 115 der Zivilprozessordnung und den jährlich bekannt gemachten Freibeträgen.

Ausgangspunkt ist das gesamte Einkommen. Davon werden Steuern, Sozialabgaben, angemessene Versicherungen und Werbungskosten abgezogen. Anschließend kommen die Freibeträge: einer für Sie selbst, ein Zuschlag bei Erwerbstätigkeit sowie je ein Betrag für Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder nach Alter. Auch die Kosten für Miete und Heizung werden abgezogen, ebenso gezahlter Barunterhalt und besondere Belastungen.

Was übrig bleibt, ist das einzusetzende Einkommen. Die Monatsrate beträgt die Hälfte davon, abgerundet auf volle Euro. Liegt das einzusetzende Einkommen über 600 Euro, beträgt die Rate 300 Euro plus den Teil über 600 Euro. Raten unter 10 Euro werden nicht festgesetzt, und es werden höchstens 48 Monatsraten verlangt.

Einzusetzendes Einkommen=Einkommen−Absetzbetra¨ge−Freibetra¨ge−Wohnkosten−Unterhalt−besondere Belastungen; Rate=½×Einkommen (bis 600 €) bzw . 300 €+(Einkommen−600 €) , abgerundet; unter 10 € keine Rate\text{Einzusetzendes Einkommen} = \text{Einkommen} - \text{Absetzbeträge} - \text{Freibeträge} - \text{Wohnkosten} - \text{Unterhalt} - \text{besondere Belastungen};\ \text{Rate} = ½ \times \text{Einkommen}\,\left(\text{bis}\,600\,€\right)\,\text{bzw}\,.\,300\,€ + \left(\text{Einkommen} - 600\,€\right)\,{,}\ \text{abgerundet};\ \text{unter}\,10\,€\,\text{keine Rate}

Beispiel: 2.200 Euro netto, 60 Euro Versicherungen, erwerbstätig, 750 Euro Warmmiete, ein Kind von 8 Jahren. Einkommen nach Absetzbeträgen 2.140 Euro. Abzüge: 619 Euro Partei, 282 Euro Erwerbstätigkeit, 429 Euro für das Kind und 750 Euro Wohnkosten, zusammen 2.080 Euro. Einzusetzendes Einkommen 60 Euro, Monatsrate 30 Euro. Bei 3.000 Euro Prozesskosten wären das mehr als 48 Raten, gezahlt werden daher höchstens 48 Raten, also 1.440 Euro.

Antrag, Vermögen und Rückzahlung

Die Freibeträge werden jedes Jahr im Bundesgesetzblatt als Prozesskostenhilfebekanntmachung veröffentlicht und richten sich nach den Regelbedarfen des Bürgergelds. Die voreingestellten Werte entsprechen der Bekanntmachung für 2026. Prüfen Sie den Stand und passen Sie die Felder an, wenn neue Beträge gelten. Eigenes Einkommen der Unterhaltsberechtigten mindert deren Freibeträge; der Rechner zieht es vereinfacht von der Summe ab.

Neben dem Einkommen prüft das Gericht das Vermögen. Ersparnisse über dem Schonbetrag, der sich am Sozialhilferecht orientiert, müssen eingesetzt werden; eine angemessene selbst genutzte Wohnung ist in der Regel geschützt. Außerdem muss die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig erscheinen. Übersteigen die Kosten voraussichtlich nicht vier Monatsraten, wird keine Prozesskostenhilfe bewilligt.

Den Antrag stellen Sie beim Prozessgericht mit dem amtlichen Formular zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und den Belegen. Verbessern sich Ihre Verhältnisse innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens wesentlich, müssen Sie das mitteilen, und das Gericht kann Raten neu festsetzen. Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie die Anwaltskosten der Gegenseite trotz PKH selbst tragen.

Wie hoch die Kosten eines Verfahrens sind, zeigen der Gerichtskosten-Rechner und der RVG-Anwaltskosten-Rechner. Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung und keine Rechtsberatung. Über die Bewilligung entscheidet allein das Gericht; Rechtsanwälte und Beratungsstellen helfen beim Ausfüllen des Antrags.

Tipps und typische Fehler

PKH beantragen.

  • Formular: Vollständig ausfüllen.
  • Belege: Beifügen.
  • Miete: Mit Heizung angeben.
  • Änderungen: Vier Jahre melden.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Rate bei Prozesskostenhilfe?

Die Hälfte des einzusetzenden Einkommens, über 600 Euro dann 300 Euro plus der übersteigende Teil.

Wie viele Raten muss ich höchstens zahlen?

Höchstens 48 Monatsraten, unabhängig von der Höhe der Kosten.

Werden Mietkosten abgezogen?

Ja, die Kosten für Unterkunft und Heizung werden vom Einkommen abgezogen.

Gilt der Rechner auch für Verfahrenskostenhilfe?

Ja, in Familiensachen gelten dieselben Rechenregeln des § 115 ZPO.

Muss ich Vermögen einsetzen?

Ja, soweit es über dem Schonvermögen liegt; das Gericht prüft dies gesondert.

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