Familie & Recht

Anwaltskosten nach RVG berechnen

Tragen Sie den Gegenstandswert und die Gebührensätze ein, die in Ihrem Fall anfallen. Der Rechner ermittelt die einfache Gebühr nach § 13 RVG, die einzelnen Gebühren, die Post- und Telekommunikationspauschale und die Umsatzsteuer.

Gegenstandswert und Gebühren
Gerichtsverfahren erster Instanz 1,3 (VV 3100); außergerichtlich meist 1,3 Geschäftsgebühr (VV 2300).
1,2 bei Verhandlungstermin (VV 3104); 0 ohne Termin.
1,5 außergerichtlich (VV 1000), 1,0 bei anhängigem Verfahren (VV 1003).
Etwa Reisekosten oder Kopien.
0 bei vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten, wenn nur der Nettobetrag zählt.
Hinterlegt ist § 13 RVG in der Fassung ab 01.06.2025. Stand prüfen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wie berechnen sich Anwaltsgebühren?

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte rechnen in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Grundlage ist der Gegenstandswert, also der Wert der Sache, um die es geht. Aus diesem Wert ergibt sich über die Tabelle in § 13 RVG eine einfache Gebühr. Sie beträgt bis 500 Euro Gegenstandswert 51,50 Euro und steigt danach in Stufen.

Welche Gebühren anfallen, bestimmt das Vergütungsverzeichnis (VV) in der Anlage zum RVG. Im gerichtlichen Verfahren erster Instanz entstehen typischerweise eine 1,3-Verfahrensgebühr und eine 1,2-Terminsgebühr, wenn verhandelt wird. Einigen sich die Parteien, kommt eine Einigungsgebühr hinzu. Außergerichtlich rechnet die Kanzlei eine Geschäftsgebühr ab, die in durchschnittlichen Fällen bei 1,3 liegt und bis 2,5 betragen kann.

Zu den Gebühren kommen Auslagen. Für Porto und Telefon darf pauschal 20 Prozent der Gebühren angesetzt werden, höchstens 20 Euro je Angelegenheit. Reisekosten, Abwesenheitsgeld und Dokumentenpauschalen werden gesondert berechnet. Auf die Summe fällt die Umsatzsteuer an, derzeit regulär 19 Prozent. Jede Gebühr beträgt mindestens 15 Euro.

Gebu¨hr=einfache Gebu¨hr nach § 13 RVG×Satz; Pauschale=min (20  % der Gebu¨hren; 20 €); Gesamt=(Gebu¨hren+Pauschale+Auslagen)×(1+USt)\text{Gebühr} = \text{einfache Gebühr nach}\,§\,13\,\text{RVG} \times \text{Satz};\ \text{Pauschale} = \text{min}\,\left(20\,\,\%\,\text{der Gebühren};\ 20\,€\right);\ \text{Gesamt} = \left(\text{Gebühren} + \text{Pauschale} + \text{Auslagen}\right) \times \left(1 + \text{USt}\right)

Beispiel: Gegenstandswert 10.000 Euro, Klage mit Verhandlungstermin: Die einfache Gebühr beträgt 652 Euro. Die 1,3-Verfahrensgebühr ergibt 847,60 Euro, die 1,2-Terminsgebühr 782,40 Euro. Mit der Pauschale von 20 Euro sind es netto 1.650 Euro, zuzüglich 313,50 Euro Umsatzsteuer, insgesamt 1.963,50 Euro für eine Seite.

Wichtige Regeln bei der Abrechnung

War der Anwalt schon außergerichtlich tätig und kommt es danach zum Prozess, wird die Geschäftsgebühr nach Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV zur Hälfte, höchstens mit einem Satz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Der Rechner berücksichtigt diese Anrechnung nicht automatisch. Sie können sie abbilden, indem Sie den Satz der Verfahrensgebühr entsprechend verringern, zum Beispiel von 1,3 auf 0,65.

Bei einer Niederlage vor Gericht zahlen Sie nicht nur Ihre eigene Kanzlei, sondern auch die gesetzlichen Gebühren der Gegenseite. Das Kostenrisiko eines Prozesses ist daher etwa doppelt so hoch wie das Ergebnis dieses Rechners, zuzüglich der Gerichtskosten. Für die Gerichtsgebühren gibt es den Gerichtskosten-Rechner. Erstattet werden in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, nicht ein höheres vereinbartes Honorar.

Viele Kanzleien arbeiten mit Vergütungsvereinbarungen, etwa mit Stundensätzen. Im gerichtlichen Verfahren darf eine Vereinbarung die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Außergerichtlich sind auch niedrigere Pauschalen zulässig. Fragen Sie vor Beginn des Mandats nach, wie abgerechnet wird, und lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten nennen. Für die erste Beratung von Verbrauchern gilt eine Obergrenze von 190 Euro netto. Stand prüfen.

Die Gebührentabelle wurde zum 1. Juni 2025 angehoben. Für Mandate, die vorher erteilt wurden, kann noch die alte Tabelle gelten. In Familien-, Arbeits- und Strafsachen gibt es teils eigene Gebühren und Betragsrahmen. Für solche Fälle können Sie eine eigene einfache Gebühr eintragen. Das Ergebnis ist eine Kostenschätzung und keine Rechtsberatung.

Tipps und typische Fehler

Kosten kalkulieren.

  • Gegenstandswert: Klären.
  • Anrechnung: Beachten.
  • Vereinbarung: Vorher besprechen.
  • Gegenseite: Risiko mitrechnen.

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Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt bei 10.000 Euro Streitwert?

Für eine Klage mit Termin rund 1.963,50 Euro brutto je Seite, ohne Gerichtskosten und ohne Anrechnung.

Was ist die Post- und Telekommunikationspauschale?

Ein Auslagenersatz von 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro je Angelegenheit.

Wird die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet?

Ja, zur Hälfte, höchstens mit einem Satz von 0,75.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Bei versicherten Fällen nach Deckungszusage meist die gesetzlichen Gebühren, abzüglich Selbstbeteiligung.

Was ist eine Terminsgebühr?

Die Gebühr für die Teilnahme an einem Verhandlungs- oder Besprechungstermin.

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