Familie & Recht

U-Untersuchungen nach Geburtsdatum berechnen

Geben Sie das Geburtsdatum Ihres Kindes und einen Stichtag ein. Der Rechner listet die Zeiträume aller U-Untersuchungen von der U1 bis zur U9 und zeigt, welche Vorsorge als Nächstes ansteht.

Geburt und Stichtag
Die Toleranzgrenzen sind die äußeren Fristen, in denen die Kasse die Untersuchung noch übernimmt. Stand prüfen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

Wann die Vorsorgeuntersuchungen fällig sind

Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, kurz U-Untersuchungen, sind in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Festgelegt sind sie in der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Dort steht für jede Untersuchung ein Regelzeitraum, in dem sie stattfinden soll, und eine etwas weitere Toleranzgrenze. Die U1 erfolgt direkt nach der Geburt, die U9 im Alter von etwa fünf Jahren vor der Einschulung.

Die Zeiträume sind in Lebenstagen, Lebenswochen und Lebensmonaten angegeben. Der Tag der Geburt ist der erste Lebenstag. Der dritte Lebensmonat beginnt, wenn das Kind zwei Monate alt ist, und endet am Tag, bevor es drei Monate alt wird. Gerade diese Zählweise sorgt im Alltag oft für Verwirrung, weil „im dritten Monat“ nicht dasselbe ist wie „mit drei Monaten“. Der Rechner setzt die Angaben in konkrete Kalenderdaten um.

Zusätzlich zeigt er, welche Untersuchung am gewählten Stichtag als Nächstes ansteht, ob ihr Zeitraum bereits läuft und wie viele Tage bis zum Beginn oder Ende bleiben. Tragen Sie als Stichtag das heutige Datum ein, um zu sehen, ob Sie jetzt einen Termin vereinbaren sollten. Mit einem späteren Stichtag planen Sie im Voraus, etwa vor einem Umzug oder einer längeren Reise.

Beginn=Geburt+(n−1) Tage , Wochenoder Monate; Ende=Geburt+m Einheiten−1 Tag\text{Beginn} = \text{Geburt} + \left(n - 1\right)\,\text{Tage}\,{,}\ \text{Wochen}\quad \text{oder}\ \text{Monate};\ \text{Ende} = \text{Geburt} + \text{m Einheiten} - 1\,\text{Tag}

Beispiel: Ein Kind, das am 15.03.2026 geboren wurde, hat am Stichtag 09.10.2026 ein Alter von 208 Tagen. Die U5 im 6. bis 7. Lebensmonat läuft vom 15.08.2026 bis 14.10.2026, der letzte Tag ist also in 5 Tagen. Die U6 folgt vom 15.12.2026 bis 14.03.2027, die U9 vom 15.02.2031 bis 14.07.2031.

Termine planen und Fristen einhalten

Kinderarztpraxen sind oft Wochen im Voraus ausgebucht. Es lohnt sich deshalb, den Termin für die nächste U bereits zu vereinbaren, wenn die vorherige gerade erledigt ist. Planen Sie möglichst in die Mitte des Regelzeitraums, dann bleibt bei Krankheit des Kindes oder Urlaub der Praxis noch Luft. Die Toleranzgrenzen sind als Notreserve gedacht, nicht als regulärer Termin.

Im gelben Kinderuntersuchungsheft werden alle Ergebnisse dokumentiert. Die herausnehmbare Teilnahmekarte genügt als Nachweis gegenüber Kita oder Schule, ohne dass Befunde offengelegt werden. In mehreren Bundesländern gibt es ein Einlade- und Erinnerungswesen; werden Untersuchungen versäumt, kann sich das Gesundheitsamt melden. Die Regeln dazu unterscheiden sich je nach Land.

Nach der U9 folgt die J1 im Alter von 12 bis 14 Jahren, die ebenfalls von den gesetzlichen Kassen bezahlt wird. Untersuchungen wie U10, U11 oder J2 übernehmen nur manche Krankenkassen als freiwillige Zusatzleistung. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, welche Angebote es gibt. Für privat versicherte Kinder gelten die Leistungen des jeweiligen Tarifs.

Der Rechner ersetzt weder das Untersuchungsheft noch die Absprache mit der Kinderarztpraxis. Bei Frühgeborenen legt die Praxis die Termine teilweise nach dem korrigierten Alter fest. Die hinterlegten Zeiträume entsprechen der Kinder-Richtlinie zum Zeitpunkt der Erstellung; prüfen Sie den aktuellen Stand im Heft. Bei Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes warten Sie nicht auf die nächste U, sondern holen Sie früher kinderärztlichen Rat ein.

Tipps und typische Fehler

Vorsorge gut planen.

  • Früh buchen: Praxis plant Wochen voraus.
  • Mitte anpeilen: Puffer für Krankheit.
  • Heft mitnehmen: Gelbes Untersuchungsheft.
  • Teilnahmekarte: Für Kita und Schule.

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Häufige Fragen

Wann ist die U5 fällig?

Im 6. bis 7. Lebensmonat, also ab dem Tag, an dem das Kind fünf Monate alt ist, bis zum Tag vor dem siebten Monatsgeburtstag.

Was passiert, wenn eine U-Untersuchung verpasst wird?

Innerhalb der Toleranzgrenze zahlt die Kasse noch. Danach kann die Praxis untersuchen, die Leistung gilt aber nicht mehr als reguläre Vorsorge.

Ist die U7a Pflicht?

Sie gehört wie alle U-Untersuchungen zum Leistungskatalog. Ob eine Teilnahme kontrolliert wird, regeln die Bundesländer unterschiedlich.

Wer bezahlt die U-Untersuchungen?

Für gesetzlich versicherte Kinder die Krankenkasse, ohne Zuzahlung; bei Privatversicherten gilt der Tarif.

Muss ich das gelbe Heft mitbringen?

Ja, die Praxis trägt die Ergebnisse dort ein und prüft die vorherigen Befunde.

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