Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wovon hängen die Kosten des Erbscheins ab?
Ein Erbschein weist gegenüber Banken, Grundbuchamt und Versicherungen nach, wer Erbe geworden ist. Die Kosten richten sich nicht nach dem Aufwand des Gerichts, sondern nach dem Wert des Nachlasses. Maßgeblich ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit seiner Gebührentabelle B. Je höher der Nachlass, desto höher die Gebühr, allerdings nicht linear, sondern in Stufen.
Für den Geschäftswert wird vom Vermögen des Verstorbenen nur abgezogen, was er selbst schuldete, etwa einen Kredit oder offene Rechnungen. Kosten, die erst durch den Erbfall entstehen, wie Beerdigung, Pflichtteile oder Vermächtnisse, mindern den Wert nicht. Der Rechner zieht deshalb nur die Erblasserschulden ab.
Fällig werden in der Regel zwei volle Gebühren: eine für das Verfahren zur Erteilung des Erbscheins und eine für die eidesstattliche Versicherung, mit der Sie die Angaben zum Erbfall bekräftigen. Geben Sie diese Versicherung bei einem Notar ab, fällt auf seine Gebühr zusätzlich Umsatzsteuer an. Die Erteilung selbst bleibt Sache des Nachlassgerichts.
Gebühren einordnen und sparen
Der Rechner verwendet die Gebührenstaffel der Tabelle B in der Form, die seit 2013 galt. Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 wurden die Tabellenwerte erhöht. Weil sich solche Beträge ändern, können Sie über das Feld Aufschlag eine prozentuale Erhöhung eintragen. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand der Tabelle, bevor Sie mit dem Ergebnis planen.
Nicht immer ist ein Erbschein nötig. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren Banken und Grundbuchämter dieses oft als Nachweis. Die Eröffnungsgebühr ist deutlich niedriger. Viele Banken lassen bei kleineren Guthaben auch eine Vollmacht über den Tod hinaus genügen.
Wird der Erbschein nur für das Grundbuch gebraucht, kann ein auf diesen Zweck beschränkter Erbschein mit niedrigerem Geschäftswert in Betracht kommen. Ob das im Einzelfall möglich ist, klärt das Nachlassgericht. Zusätzlich können Auslagen anfallen, etwa für Zustellungen oder beglaubigte Abschriften. Sie sind im Ergebnis nicht enthalten.
Das Ergebnis ist eine Näherung und ersetzt keine Kostenrechnung des Gerichts. Es stellt auch keine Rechtsberatung dar. Wie hoch der Erbteil ausfällt und ob Erbschaftsteuer anfällt, berechnen Sie mit den verlinkten Rechnern.
Tipps und typische Fehler
Erbschein vorbereiten.
- Unterlagen: Sterbeurkunde, Testament.
- Wert: Nachlass schätzen.
- Schulden: Nur Erblasserschulden.
- Alternative: Notarielles Testament.
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Häufige Fragen
Wer zahlt die Kosten für den Erbschein?
Kostenschuldner ist, wer den Erbschein beantragt. Die Kosten können aus dem Nachlass beglichen werden.
Warum werden Beerdigungskosten nicht abgezogen?
Für den Geschäftswert zählen nur Schulden, die der Verstorbene selbst hatte. Kosten des Erbfalls bleiben unberücksichtigt.
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nein. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll reicht häufig als Nachweis.
Wie lange dauert es, bis der Erbschein erteilt wird?
Meist einige Wochen bis wenige Monate, je nach Gericht und Vollständigkeit der Unterlagen.
Wo beantrage ich den Erbschein?
Beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen oder über einen Notar.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bescheide von Elterngeldstelle, Familienkasse und Pflegekasse, gerichtliche Entscheidungen sowie die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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