Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Was kostet ein Testament beim Notar?
Ein Testament können Sie handschriftlich selbst errichten, kostenlos und ohne Notar. Viele entscheiden sich trotzdem für ein notarielles Testament: Der Notar berät, formuliert rechtssicher, prüft die Testierfähigkeit und sorgt dafür, dass das Dokument amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister erfasst wird. Die Kosten dafür sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und nicht verhandelbar.
Maßgeblich ist der Geschäftswert, also das Vermögen zum Zeitpunkt der Beurkundung. Schulden werden abgezogen, aber höchstens bis zur Hälfte des Vermögens. Aus dem Geschäftswert ergibt sich nach der Gebührentabelle B eine Gebühr, die mit steigendem Wert langsamer wächst. Für ein Einzeltestament fällt eine volle Gebühr an, für ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten oder einen Erbvertrag die doppelte.
Hinzu kommen Auslagen für Post und Telekommunikation, die Umsatzsteuer, die Gebühr für die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Die Beratung durch den Notar ist in der Beurkundungsgebühr enthalten. Gebührensätze und Nebenkosten sind im Rechner editierbar, weil sie sich ändern können; bitte den aktuellen Stand prüfen.
Wann sich das notarielle Testament lohnt
Ein wichtiger Vorteil zeigt sich erst im Erbfall. Ein notarielles Testament ersetzt bei Banken und beim Grundbuchamt häufig den Erbschein. Der Erbschein kostet eine Gerichtsgebühr und meist eine weitere Gebühr für die eidesstattliche Versicherung, beide nach dem Nachlasswert. Bei Immobilien im Nachlass spart das notarielle Testament daher oft mehr, als es kostet. Der Rechner zeigt diesen Vergleich als grobe Näherung.
Ehepaare, die sich gegenseitig einsetzen wollen, wählen oft das gemeinschaftliche Testament oder den Erbvertrag. Beide kosten die doppelte Gebühr, aber nur einmal für beide. Die Registergebühr fällt dagegen je Erblasser an. Ein Erbvertrag bindet stärker und kann nur gemeinsam oder unter engen Voraussetzungen geändert werden.
Spätere Änderungen eines notariellen Testaments kosten erneut Gebühren, oft nach dem Wert des geänderten Teils. Ein handschriftliches Testament lässt sich zwar jederzeit selbst ändern, birgt aber Risiken bei Formfehlern und unklaren Formulierungen. Sie können es ebenfalls beim Amtsgericht hinterlegen.
Die Erbschaftsteuer hängt nicht von der Form des Testaments ab; dafür gibt es den Erbschaftsteuer-Rechner, für Mindestansprüche naher Angehöriger den Pflichtteil-Rechner. Diese Berechnung ist eine Näherung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Die genaue Kostenberechnung erhalten Sie vorab beim Notar.
Tipps und typische Fehler
Nachlass regeln.
- Vermögen: Vollständig angeben.
- Erbschein: Oft entbehrlich.
- Ehepaare: Doppelte Gebühr.
- Änderung: Kostet erneut.
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Häufige Fragen
Was kostet ein Testament beim Notar bei 200.000 Euro Vermögen?
Die Notargebühr beträgt rund 435 Euro netto, mit Auslagen, Umsatzsteuer, Verwahrung und Register etwa 630 Euro.
Werden Schulden beim Geschäftswert abgezogen?
Ja, aber höchstens bis zur Hälfte des Vermögens.
Ersetzt ein notarielles Testament den Erbschein?
Bei Banken und Grundbuchamt häufig ja, zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.
Was kostet die Hinterlegung eines handschriftlichen Testaments?
Beim Amtsgericht fällt eine feste Verwahrungsgebühr an, dazu die Registergebühr; Stand prüfen.
Ist die Beratung beim Notar extra zu bezahlen?
Nein, sie ist bei einer Beurkundung in der Gebühr enthalten.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bescheide von Elterngeldstelle, Familienkasse und Pflegekasse, gerichtliche Entscheidungen sowie die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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