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Erbteil berechnen: Gesetzliche Erbfolge

Geben Sie Nachlass, Familie und Güterstand ein. Der Rechner zeigt die Erbquoten und die Erbteile in Euro.

Nachlass und Familie
Vermögen nach Abzug von Schulden und Beerdigungskosten.
Nur relevant, wenn keine Kinder vorhanden sind.
Nur relevant, wenn keine Kinder vorhanden sind.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert

Hat der Verstorbene kein Testament oder keinen Erbvertrag hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie ordnet die Verwandten in Ordnungen. Zur ersten Ordnung gehören die Kinder und deren Nachkommen, zur zweiten Ordnung die Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister, Nichten und Neffen.

Solange Erben einer vorhergehenden Ordnung leben, schließen sie die späteren aus. Hinterlässt der Verstorbene Kinder, erben Eltern und Geschwister nichts. Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner erbt zusätzlich neben allen Verwandten, die Höhe hängt vom Güterstand ab.

In der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte neben Kindern die Hälfte, neben Eltern oder Geschwistern drei Viertel. Bei Gütertrennung erbt er neben einem Kind die Hälfte, neben zwei Kindern ein Drittel, neben drei oder mehr Kindern ein Viertel. Neben Eltern und Geschwistern bekommt er die Hälfte.

Der Rechner bildet diese Quoten ab und rechnet sie auf den Nachlass um.

Mit Kindern: Ehegatte ½ (Zugewinn), Rest gleichma¨ßig auf die Kinder\text{Mit Kindern: Ehegatte ½ (Zugewinn), Rest gleichmäßig auf die Kinder}Ohne Kinder: Ehegatte ¾ (Zugewinn) oder ½ (Gu¨tertrennung), Rest an Eltern und Geschwister\text{Ohne Kinder: Ehegatte ¾ (Zugewinn) oder ½ (Gütertrennung), Rest an Eltern und Geschwister}

Beispiel: Bei einem Nachlass von 400.000 € und Ehegatte in Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte neben zwei Kindern die Hälfte: 200.000 €. Die andere Hälfte teilen sich die Kinder mit je 100.000 €. Bei Gütertrennung erbt jeder je ein Drittel von 133.333 €.

Grenzen und Praxis

Die gesetzliche Erbfolge gilt nur ohne Testament. Mit einem Testament oder Erbvertrag kann der Verstorbene die Erben frei bestimmen. Nahe Angehörige haben dann nur den Pflichtteil. Mit dem Pflichtteil-Rechner sehen Sie, welcher Betrag mindestens zusteht.

Nicht abgebildet sind Halbgeschwister, die dritte Ordnung (Großeltern, Onkel und Tanten), Ersatzerben, ausgeschlagene Erbschaften und Vorempfänge. Auch Erbunwürdigkeit, Erbverzicht und das Hofrecht in einigen Regionen können abweichen.

Sie müssen als Erbe keine Annahme erklären, die Erbschaft fällt automatisch an. Wer sie nicht will, muss sie innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis ausschlagen. Beantragen Sie in der Regel einen Erbschein beim Nachlassgericht.

Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung und keine Nachlassplanung.

Mit der Erbschaft gehen auch Schulden auf die Erben über. Prüfen Sie deshalb vor der Annahme, wie hoch Konten, Immobilien und Verbindlichkeiten sind. Bei überschuldetem Nachlass hilft die Ausschlagung oder die Beschränkung der Haftung auf den Nachlass.

Fragen Sie im Zweifel das Nachlassgericht.

Tipps und typische Fehler

Erbfall richtig angehen.

  • Erbschein: Beim Nachlassgericht beantragen.
  • Ausschlagung: Sechs Wochen Frist.
  • Testament: Geht der gesetzlichen Erbfolge vor.
  • Pflichtteil: Mindestanspruch naher Angehöriger.

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Häufige Fragen

Wer erbt ohne Testament?

Die Verwandten nach der gesetzlichen Erbfolge und der Ehegatte, zuerst die Kinder, dann Eltern und Geschwister.

Wie viel erbt der Ehegatte neben zwei Kindern?

Die Hälfte in der Zugewinngemeinschaft, ein Drittel bei Gütertrennung.

Wie lange kann ich eine Erbschaft ausschlagen?

Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung.

Wer erbt zuerst?

Die Kinder des Verstorbenen, daneben der Ehegatte.

Was erbt der Ehegatte bei Gütertrennung?

Neben einem Kind die Hälfte, neben zwei Kindern ein Drittel.

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