Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Rente für Kinder nach dem Tod eines Elternteils
Stirbt ein Elternteil, haben Kinder Anspruch auf eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Ist ein Elternteil verstorben, gibt es die Halbwaisenrente, sind beide Eltern verstorben, die Vollwaisenrente. Auch Stief- und Pflegekinder können anspruchsberechtigt sein.
Die Halbwaisenrente beträgt zehn Prozent, die Vollwaisenrente zwanzig Prozent der Rente, die dem Verstorbenen zugestanden hätte. Bei der Vollwaisenrente werden die Renten beider verstorbener Eltern zusammengezählt. Hinzu kommt ein Zuschlag, der von den Versicherungszeiten des Verstorbenen abhängt und im Rentenbescheid steht.
Der Rechner ermittelt aus der Rente des Verstorbenen die monatliche Waisenrente, den Jahresbetrag und die voraussichtliche Summe bis zum Endalter. Den Zuschlag können Sie eintragen, wenn er bekannt ist. Ohne Zuschlag liegt das Ergebnis eher etwas zu niedrig.
Dauer, Einkommen und Antrag
Die Waisenrente wird bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Danach läuft sie längstens bis zum 27. Geburtstag weiter, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium absolviert, einen Freiwilligendienst leistet oder wegen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sind unschädlich.
Seit Juli 2015 wird eigenes Einkommen der Waise nicht mehr auf die Rente angerechnet. Ein Ausbildungsgehalt oder ein Nebenjob mindert die Waisenrente also nicht. Anders ist es bei der Witwen- oder Witwerrente des überlebenden Elternteils, auf die Einkommen angerechnet werden kann.
Von der Waisenrente werden in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, wenn die Waise darüber versichert ist. Die Rente ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, bleibt wegen des Grundfreibetrags aber meist steuerfrei. Bei Rentenanpassungen steigt sie mit.
Den Antrag stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, am besten zusammen mit dem Antrag auf Witwen- oder Witwerrente. Bei Unfällen können zusätzlich Leistungen der Unfallversicherung in Frage kommen. Die Höhe der eigenen Rente schätzt der Rentenrechner; die Berechnung ist eine Näherung, verbindlich ist der Rentenbescheid.
Tipps und typische Fehler
Ansprüche sichern.
- Antrag: Bei der DRV.
- Nachweise: Ausbildung belegen.
- Einkommen: Kein Abzug.
- Zuschlag: Im Bescheid.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Halbwaisenrente?
Zehn Prozent der Rente des verstorbenen Elternteils plus Zuschlag.
Bis wann wird Waisenrente gezahlt?
Bis 18, bei Ausbildung oder Studium längstens bis 27.
Wird Einkommen auf die Waisenrente angerechnet?
Nein, seit Juli 2015 nicht mehr.
Muss das Kind selbst den Antrag stellen?
Bei Minderjährigen stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag.
Gibt es Waisenrente auch aus der Unfallversicherung?
Ja, bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit.
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