Steuern & Selbstständigkeit

Schenkungsteuer berechnen: Freibetrag und Steuersatz

Wählen Sie das Verwandtschaftsverhältnis und tragen Sie den Wert der Schenkung ein. Der Rechner zeigt Freibetrag, Steuersatz und Schenkungsteuer.

Die Schenkung
Alle Schenkungen derselben Person an Sie in den letzten zehn Jahren.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wie die Schenkungsteuer funktioniert

Wer zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, kann Schenkungsteuer auslösen. Das Gesetz sieht aber hohe Freibeträge vor, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten: 500.000 Euro für Ehegatten und Lebenspartner, 400.000 Euro je Kind, 200.000 Euro je Enkel und 20.000 Euro für Eltern, Großeltern, Geschwister und andere Personen.

Die Freibeträge gelten für alle Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren. Wird der Freibetrag ausgeschöpft, steht er nach Ablauf der zehn Jahre erneut zur Verfügung. Deshalb lohnt es sich, große Vermögen über Jahre zu verteilen.

Der Teil über dem Freibetrag wird nach der Steuerklasse besteuert. In Steuerklasse I (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern) liegen die Sätze zwischen 7 und 30 Prozent, in Steuerklasse II zwischen 15 und 43 Prozent, in Steuerklasse III zwischen 30 und 50 Prozent. Der Satz hängt vom steuerpflichtigen Betrag ab und gilt für den gesamten Erwerb.

Der Rechner berücksichtigt frühere Schenkungen, indem er den Gesamterwerb besteuert und die fiktive Steuer auf die früheren Schenkungen abzieht.

Steuerpflichtig=Schenkung+fru¨here Schenkungen−Freibetrag (abgerundet auf 100 €)\text{Steuerpflichtig} = \text{Schenkung} + \text{frühere Schenkungen} - \text{Freibetrag}\,\left(\text{abgerundet auf}\,100\,€\right)Steuer=steuerpflichtiger Betrag×Satz der Stufe−fiktive Steuer auf fru¨here Schenkungen\text{Steuer} = \text{steuerpflichtiger Betrag} \times \text{Satz der Stufe} - \text{fiktive Steuer auf frühere Schenkungen}

Beispiel: Ein Kind erhält 600.000 € geschenkt. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € bleiben 200.000 € steuerpflichtig. In Steuerklasse I gilt bis 300.000 € ein Satz von 11 %. Die Schenkungsteuer beträgt 22.000 €. Bei einem Enkel wären es 400.000 € steuerpflichtig und 15 %, also 60.000 €.

Was der Rechner nicht abdeckt

Für Betriebsvermögen, selbst genutzte Familienheime, Pflege- und Unterhaltsleistungen gelten Sonderregeln und Verschonungen. Auch Schenkungen unter Nießbrauch oder mit Rückforderungsrecht werden anders bewertet. Der Rechner nimmt den Verkehrswert der Schenkung an.

An den Grenzen der Steuerstufen gibt es einen Härteausgleich, damit ein Euro mehr nicht die gesamte Steuer sprunghaft erhöht. Er ist hier nicht eingerechnet, die Steuer kann in diesen Fällen etwas niedriger ausfallen.

Wer Immobilien verschenkt, muss die Wertermittlung und die Anzeigepflicht beim Finanzamt beachten. Die Anzeige ist innerhalb von drei Monaten fällig, auch wenn keine Steuer anfällt. Notariell beurkundete Schenkungen meldet der Notar.

Der Rechner ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei größeren Vermögen lohnt sich die Planung der Schenkung mit einer Beratung.

Tipps und typische Fehler

Schenkung richtig planen.

  • Zehn Jahre: Freibeträge erneuern sich.
  • Anzeige: Innerhalb von drei Monaten melden.
  • Immobilie: Wert und Nießbrauch beachten.
  • Beratung: Bei großen Beträgen Fachleute fragen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei Schenkung an Kinder?

400.000 Euro je Kind und je Elternteil, alle zehn Jahre erneut.

Wie lange gilt die Zehn-Jahres-Frist?

Schenkungen derselben Person werden zehn Jahre zusammengerechnet, danach steht der Freibetrag neu zur Verfügung.

Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja, innerhalb von drei Monaten, auch bei Steuerfreiheit. Bei notarieller Schenkung meldet der Notar.

Wie hoch ist der Schenkungsteuer-Freibetrag?

500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro je Kind, 200.000 Euro je Enkel, 20.000 Euro für Eltern, Geschwister und andere.

Wann ist eine Schenkung steuerfrei?

Solange der Wert plus frühere Schenkungen der letzten zehn Jahre den Freibetrag nicht übersteigt.

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