Steuern & Selbstständigkeit

Hundesteuer berechnen

Tragen Sie die Zahl Ihrer Hunde und die Steuersätze Ihrer Gemeinde ein. Der Rechner zeigt die Hundesteuer pro Jahr, Quartal und Monat.

Ihre Hunde
Einstufung nach Satzung oder Landesrecht, etwa als Listenhund.
Beispielwert, Satz Ihrer Gemeinde eintragen (Stand prüfen).
Etwa für Sozialleistungsbezieher, falls die Satzung das vorsieht.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

Was die Hundesteuer kostet

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Jede Gemeinde legt in ihrer Hundesteuersatzung selbst fest, ob und in welcher Höhe sie erhoben wird. Deshalb unterscheiden sich die Beträge stark: Manche Gemeinden verlangen für den ersten Hund weniger als 50 Euro im Jahr, Großstädte oft 100 bis 180 Euro. Für gefährliche Hunde können mehrere hundert Euro fällig werden.

Fast alle Satzungen staffeln die Steuer nach der Zahl der Hunde. Für den zweiten und jeden weiteren Hund gilt meist ein höherer Satz als für den ersten. Damit soll die Hundehaltung insgesamt begrenzt werden. Für gefährliche Hunde, deren Einstufung sich nach Satzung oder Landesrecht richtet, gelten eigene, deutlich höhere Sätze.

Der Rechner übernimmt diese Staffelung. Die Standardwerte sind Beispielwerte. Tragen Sie die Sätze Ihrer Gemeinde ein; Sie finden sie in der Hundesteuersatzung auf der Website der Stadt oder Gemeinde.

Hundesteuer=(Satz erster Hund+weitere Hunde×Satz weiterer Hund+gefa¨hrliche Hunde×Satz gefa¨hrlicher Hund)×(1−Erma¨ßigung)\text{Hundesteuer} = \left(\text{Satz erster Hund} + \text{weitere Hunde} \times \text{Satz weiterer Hund} + \text{gefährliche Hunde} \times \text{Satz gefährlicher Hund}\right) \times \left(1 - \text{Ermäßigung}\right)

Beispiel: Zwei Hunde, kein gefährlicher Hund, 120 Euro für den ersten und 180 Euro für den zweiten Hund: Die Hundesteuer beträgt 300 Euro im Jahr, 75 Euro im Quartal und 25 Euro im Monat. Im Durchschnitt kostet jeder Hund 150 Euro im Jahr.

Anmeldung, Befreiung und Ermäßigung

Einen Hund müssen Sie bei der Gemeinde anmelden, meist innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Anschaffung oder Zuzug. Sie erhalten dann eine Hundesteuermarke und einen Steuerbescheid. Die Steuer wird je nach Gemeinde jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich fällig. Bei Abgabe oder Tod des Hundes melden Sie ihn wieder ab.

Viele Satzungen sehen Befreiungen vor, etwa für Blindenführhunde, Assistenzhunde, Rettungshunde mit Prüfung oder Hunde aus dem Tierheim für eine bestimmte Zeit. Ermäßigungen gibt es häufig für Bezieher von Sozialleistungen oder für Hunde, die zur Bewachung abgelegener Gebäude gehalten werden. Die Regeln unterscheiden sich von Ort zu Ort.

Wer einen Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Neben der Nachzahlung der Steuer drohen Bußgelder. Manche Gemeinden führen Hundebestandsaufnahmen durch, bei denen nicht angemeldete Hunde auffallen.

Die Hundesteuer ist nur ein Teil der Kosten. Hinzu kommen Futter, Tierarzt, Haftpflichtversicherung, die in einigen Bundesländern Pflicht ist, und Zubehör. Den Futterbedarf berechnet der Hundefutter-Rechner, das Alter in Menschenjahren der Hundealter-Rechner.

Tipps und typische Fehler

Hund richtig anmelden.

  • Frist: Anmeldung beachten.
  • Marke: Am Halsband tragen.
  • Befreiung: Antrag stellen.
  • Abmeldung: Nicht vergessen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Das legt jede Gemeinde selbst fest; für den ersten Hund meist zwischen etwa 30 und 180 Euro im Jahr.

Warum kostet der zweite Hund mehr?

Die meisten Satzungen staffeln die Hundesteuer, damit weniger Hunde je Haushalt gehalten werden.

Wo finde ich den Hundesteuersatz meiner Gemeinde?

In der Hundesteuersatzung auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Muss ich Hundesteuer für einen Welpen zahlen?

Meist ab einem Alter von drei oder vier Monaten, je nach Satzung.

Gilt die Hundesteuer auch für Urlaubshunde?

Bei kurzem Aufenthalt meist nicht, die Satzung regelt die Frist.

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