Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Was die Pflegekasse beim Umbau bezahlt
Damit Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause leben können, zahlt die Pflegeversicherung Zuschüsse für Umbauten in der Wohnung. Das Gesetz spricht von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und regelt sie in § 40 Absatz 4 SGB XI. Gefördert werden Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen.
Typische Beispiele sind der Umbau einer Badewanne zur bodengleichen Dusche, ein Treppenlift, verbreiterte Türen, Rampen, ein Haltegriff-System oder das Absenken von Küchenarbeitsflächen. Auch ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung kann bezuschusst werden. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad, schon Pflegegrad 1 reicht aus.
Der Zuschuss beträgt seit 2025 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, etwa ein Ehepaar oder eine Wohngemeinschaft, kann jede Person den Betrag beanspruchen, insgesamt aber höchstens das Vierfache. Der Rechner begrenzt den Zuschuss auf die tatsächlichen Kosten und auf diesen Höchstbetrag und teilt ihn rechnerisch gleichmäßig auf die Personen auf.
Antrag, eine Maßnahme und weitere Hilfen
Stellen Sie den Antrag unbedingt, bevor die Handwerker beginnen. Die Pflegekasse verlangt in der Regel einen Kostenvoranschlag und prüft, ob die Maßnahme für die Pflege notwendig ist. Wer ohne Zusage baut, riskiert, die Kosten selbst zu tragen. Ein formloses Schreiben genügt für den Anfang; viele Kassen haben eigene Vordrucke.
Wichtig ist der Begriff der einen Maßnahme. Alle Umbauten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderlich sind, gelten zusammen als eine Maßnahme, auch wenn sie in mehreren Räumen stattfinden. Bad, Türen und Rampe werden also nicht einzeln gefördert. Ein weiterer Zuschuss ist erst möglich, wenn sich die Pflegesituation später ändert und dadurch neue Umbauten nötig werden, etwa nach einer Höherstufung.
Der Höchstbetrag wurde zum 1. Januar 2025 von 4.000 auf 4.180 Euro angehoben. Weitere Anpassungen sind gesetzlich vorgesehen, deshalb ist der Wert im Rechner veränderbar. Daneben fördern die KfW mit dem Programm Altersgerecht Umbauen sowie einige Länder und Kommunen barrierefreie Umbauten, teils als Zuschuss, teils als Kredit. Für Hilfsmittel wie Badewannenlifter ist die Kranken- oder Pflegekasse gesondert zuständig.
Bei Mietwohnungen braucht es die Zustimmung des Vermieters, auf die Mieter nach § 554 BGB bei Umbauten für Menschen mit Behinderung grundsätzlich Anspruch haben. Unter Umständen muss der Rückbau beim Auszug vereinbart werden. Die Berechnung ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung; verbindlich ist der Bescheid der Pflegekasse. Welche Leistungen Ihnen insgesamt zustehen, hängt vom Pflegegrad ab.
Tipps und typische Fehler
Umbau planen.
- Antrag: Vor Baubeginn stellen.
- Angebot: Kostenvoranschlag beilegen.
- Bündeln: Alles in einer Maßnahme.
- KfW: Weitere Förderung prüfen.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss für einen Badumbau?
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und pflegebedürftiger Person, höchstens 16.720 Euro für eine gemeinsame Wohnung.
Reicht Pflegegrad 1 für den Zuschuss?
Ja, der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.
Muss ich einen Eigenanteil zahlen?
Eine Eigenbeteiligung ist nicht vorgeschrieben, Kosten über dem Höchstbetrag tragen Sie aber selbst.
Wird ein Treppenlift von der Pflegekasse bezuschusst?
Ja, ein fest eingebauter Treppenlift gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme.
Kann ich den Zuschuss für einen Umzug nutzen?
Ja, der Umzug in eine pflegegerechte Wohnung kann als Maßnahme gefördert werden.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bescheide von Elterngeldstelle, Familienkasse und Pflegekasse, gerichtliche Entscheidungen sowie die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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