Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Pflegen und weiterarbeiten
Wer einen nahen Angehörigen zu Hause pflegt, kann nach dem Familienpflegezeitgesetz die Arbeitszeit für bis zu 24 Monate reduzieren. Es müssen mindestens 15 Wochenstunden bleiben. Der Rechtsanspruch besteht gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten. Die Ankündigung muss spätestens acht Wochen vor Beginn schriftlich erfolgen.
Um den Einkommensverlust abzufedern, gibt es ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Es beträgt höchstens die Hälfte der Differenz zwischen dem Netto vor und nach der Reduzierung. Das Bundesamt rechnet dabei mit pauschalierten Nettobeträgen, das Ergebnis des Rechners ist daher eine Näherung.
Der Rechner zeigt das monatliche Darlehen, das verfügbare Einkommen inklusive Darlehen, den Gesamtbetrag über die gewählte Dauer und eine gleichmäßige Rückzahlungsrate. Tragen Sie das Netto nach der Reduzierung ein, etwa aus einer Lohnabrechnung oder einem Brutto-Netto-Rechner.
Rückzahlung, Kombination und Schutz
Die Rückzahlung beginnt im Monat nach dem Ende der Freistellung und soll innerhalb von 48 Monaten nach deren Beginn abgeschlossen sein. Bei einer Härte, etwa wenn die Pflege weitergeht oder das Einkommen stark sinkt, kann das Bundesamt die Raten stunden oder teilweise erlassen. Nach dem Tod der gepflegten Person oder bei eigener langer Krankheit gelten Sonderregeln.
Familienpflegezeit und Pflegezeit können kombiniert werden. Die Pflegezeit erlaubt eine vollständige oder teilweise Freistellung für bis zu sechs Monate. Zusammen dürfen beide höchstens 24 Monate je pflegebedürftigem Angehörigen dauern. Für kurzfristige Notfälle gibt es zusätzlich bis zu zehn Arbeitstage Freistellung mit Pflegeunterstützungsgeld.
Von der Ankündigung bis zum Ende der Familienpflegezeit besteht Kündigungsschutz. Die Pflegeperson ist bei häuslicher Pflege von mindestens zehn Stunden an zwei Tagen pro Woche über die Pflegeversicherung rentenversichert. Die Regeln werden derzeit politisch überarbeitet; eine Lohnersatzleistung ist im Gespräch. Stand prüfen.
Das Pflegegeld des Angehörigen zeigt der Pflegegeld-Rechner, den Pflegegrad der Pflegegrad-Rechner. Ihr Netto nach der Reduzierung berechnen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner. Die Berechnung ist eine Näherung; maßgeblich ist der Bescheid des Bundesamts.
Tipps und typische Fehler
Pflege und Beruf.
- Frist: Acht Wochen vorher.
- Schriftlich: Vereinbaren.
- Darlehen: Freiwillig.
- Rente: Pflegezeiten zählen.
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Häufige Fragen
Wie lange dauert die Familienpflegezeit?
Höchstens 24 Monate je pflegebedürftigem Angehörigen.
Wie viele Stunden muss ich in der Familienpflegezeit arbeiten?
Mindestens 15 Stunden pro Woche im Durchschnitt.
Wie hoch ist das zinslose Darlehen?
Höchstens die Hälfte der Differenz zwischen dem pauschalierten Netto vorher und nachher.
Wo beantrage ich das Darlehen?
Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Bin ich in der Familienpflegezeit kündbar?
Es besteht besonderer Kündigungsschutz ab der Ankündigung.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bescheide von Elterngeldstelle, Familienkasse und Pflegekasse, gerichtliche Entscheidungen sowie die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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