Familie & Recht

Rentenansprüche durch Pflege von Angehörigen berechnen

Wählen Sie Pflegegrad und Leistungsart und geben Sie Ihren Anteil an der Pflege sowie die Dauer ein. Der Rechner zeigt, wie viele Entgeltpunkte die Pflegekasse für Sie einzahlt und wie viel Rente daraus entsteht.

Pflegesituation und Rentenwerte
Bei mehreren Pflegepersonen der Anteil laut Pflegekasse.
2026: 3.955 Euro (Stand prüfen).
2026: 51.944 Euro (Stand prüfen).
Ab 1. Juli 2026: 42,52 Euro (Stand prüfen).
2026: 18,6 Prozent (Stand prüfen).
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wie Pflege die eigene Rente erhöht

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, verzichtet oft auf Arbeitszeit und damit auf Rentenansprüche. Zum Ausgleich zahlt die Pflegeversicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Beiträge an die Rentenversicherung. Voraussetzung ist, dass die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 hat, die Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen umfasst und die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist.

Wie hoch die Beiträge ausfallen, regelt § 166 Absatz 2 SGB VI. Maßgeblich ist eine fiktive beitragspflichtige Einnahme, die als Prozentsatz der Bezugsgröße festgelegt ist. Sie steigt mit dem Pflegegrad und sinkt, wenn neben dem Pflegegeld ein Pflegedienst Sachleistungen erbringt, weil dann ein Teil der Pflege nicht von Angehörigen geleistet wird.

Der Rechner bestimmt aus Pflegegrad und Leistungsart den Prozentsatz, berücksichtigt Ihren Anteil an der Pflege und teilt die Jahreseinnahme durch das vorläufige Durchschnittsentgelt. Das Ergebnis sind Entgeltpunkte. Mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert ergibt sich die zusätzliche Monatsrente, die Sie für die eingegebene Pflegedauer erwerben.

Entgeltpunkte=Bezugsgro¨ße⋅Prozentsatz⋅Anteil⋅MonateDurchschnittsentgelt; Monatsrente=Entgeltpunkte×aktueller Rentenwert\text{Entgeltpunkte} = \frac{\text{Bezugsgröße} \cdot \text{Prozentsatz} \cdot \text{Anteil} \cdot \text{Monate}}{\text{Durchschnittsentgelt}};\ \text{Monatsrente} = \text{Entgeltpunkte} \times \text{aktueller Rentenwert}

Beispiel: Pflegegrad 3 mit reinem Pflegegeld bedeutet 43 Prozent der Bezugsgröße: 3.955 × 0,43 = 1.700,65 Euro beitragspflichtige Einnahme im Monat. Über 12 Monate sind das 20.407,80 Euro, geteilt durch 51.944 Euro ergibt 0,3929 Entgeltpunkte. Mit dem Rentenwert von 42,52 Euro erhöht ein Pflegejahr die spätere Rente um rund 16,71 Euro im Monat. Die Pflegekasse zahlt dafür monatlich 316,32 Euro Rentenbeitrag.

Prozentsätze, Anteile und was Sie beachten sollten

Die Prozentsätze lauten bei reinem Pflegegeld 100 Prozent für Pflegegrad 5, 70 Prozent für Pflegegrad 4, 43 Prozent für Pflegegrad 3 und 27 Prozent für Pflegegrad 2. Bei der Kombinationsleistung gelten 85 Prozent dieser Werte, bei reiner Sachleistung 70 Prozent. Bei Pflegegrad 1 werden keine Rentenbeiträge gezahlt.

Pflegen mehrere Angehörige gemeinsam, wird die beitragspflichtige Einnahme nach dem Umfang ihrer Pflegetätigkeit aufgeteilt. Die Pflegekasse fragt die Anteile im Fragebogen zur Pflegeperson ab und meldet die Beiträge selbst an die Rentenversicherung. Sie müssen nichts einzahlen. Prüfen Sie aber in Ihrem Versicherungsverlauf, ob die Zeiten erfasst sind.

Die Bezugsgröße, das Durchschnittsentgelt und der Rentenwert ändern sich jedes Jahr. Weil der Rentenwert bis zum Rentenbeginn in der Regel steigt, ist die berechnete Monatsrente eher eine Untergrenze in heutiger Kaufkraft. Wer bereits eine Altersvollrente bezieht und die Regelaltersgrenze erreicht hat, erwirbt keine weiteren Ansprüche aus Pflege, es sei denn, er verzichtet auf einen Teil der Rente.

Pflegezeiten zählen außerdem zu den Pflichtbeitragszeiten und können helfen, Wartezeiten zu erfüllen, etwa für die Erwerbsminderungsrente. Die Berechnung ist eine Schätzung und keine Rentenberatung. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung. Wie viele Entgeltpunkte Sie insgesamt haben, zeigt der Rente-Entgeltpunkte-Rechner.

Tipps und typische Fehler

Ansprüche sichern.

  • Fragebogen: Pflegeperson angeben.
  • Stunden: Pflege dokumentieren.
  • Verlauf: Rentenkonto prüfen.
  • Arbeit: Unter 30 Stunden bleiben.

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Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad gibt es Rentenpunkte?

Ab Pflegegrad 2, wenn mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen gepflegt wird.

Muss ich die Rentenbeiträge selbst beantragen?

Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen über den Fragebogen zur Pflegeperson und zahlt die Beiträge direkt.

Darf ich neben der Pflege arbeiten?

Ja, aber höchstens 30 Stunden pro Woche, sonst entfällt die Rentenversicherungspflicht als Pflegeperson.

Zählt die Pflege auch für die Wartezeit?

Ja, Pflegezeiten sind Pflichtbeitragszeiten und zählen für die Wartezeiten mit.

Bekomme ich auch als Rentner Rentenpunkte für Pflege?

Vor der Regelaltersgrenze in der Regel ja, danach nur, wenn Sie auf einen Teil der Vollrente verzichten.

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