Steuern & Selbstständigkeit

Steuerberatergebühr für die Einkommensteuererklärung berechnen

Geben Sie die Summe Ihrer positiven Einkünfte und den vereinbarten Zehntelsatz ein. Der Rechner liest die volle Gebühr aus Tabelle A der Steuerberatervergütungsverordnung, rechnet den Zehntelsatz, die Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer hinzu.

Gegenstandswert und Gebührensatz
Alle positiven Einkünfte ohne Verrechnung mit Verlusten; mindestens 8.000 € werden angesetzt.
Rahmen 1/10 bis 6/10; Mittelgebühr 3,5/10.
0 = aus Tabelle A, Fassung ab 1. Juli 2025 (Stand prüfen).
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wie Steuerberater abrechnen

Steuerberater rechnen ihre Leistungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab, kurz StBVV. Für die meisten Tätigkeiten sieht sie Wertgebühren vor: Aus einem Gegenstandswert ergibt sich nach einer Tabelle die volle Gebühr, von der je nach Aufwand ein Bruchteil, der Zehntelsatz, berechnet wird. Für Beratung und Steuererklärungen gilt Tabelle A, die zuletzt zum 1. Juli 2025 angehoben wurde.

Für die Anfertigung der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte sieht § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV einen Rahmen von 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr vor. Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro. Verluste werden dabei nicht gegengerechnet, ein Vermietungsverlust senkt den Gegenstandswert also nicht.

Innerhalb des Rahmens bestimmt der Steuerberater die Gebühr nach billigem Ermessen, unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit. Ohne besondere Umstände wird oft die Mittelgebühr von 3,5/10 angesetzt.

Gebu¨hr=volle Gebu¨hr nach Tabelle A⋅Zehntelsatz10; Auslagen=min (20  % der Gebu¨hr; 20 €); Rechnungsbetrag=(Gebu¨hr+Auslagen)×(1+USt-Satz)\text{Gebühr} = \frac{\text{volle Gebühr nach Tabelle A} \cdot \text{Zehntelsatz}}{10};\ \text{Auslagen} = \text{min}\,\left(20\,\,\%\,\text{der Gebühr};\ 20\,€\right);\ \text{Rechnungsbetrag} = \left(\text{Gebühr} + \text{Auslagen}\right) \times \left(1 + \text{USt-Satz}\right)

Beispiel: Bei positiven Einkünften von 50.000 Euro beträgt die volle Gebühr nach Tabelle A 1.304 Euro. Mit der Mittelgebühr von 3,5/10 ergibt sich eine Gebühr von 456,40 Euro. Die Auslagenpauschale wäre 20 Prozent, also 91,28 Euro, ist aber auf 20 Euro begrenzt. Netto sind das 476,40 Euro, mit 19 Prozent Umsatzsteuer 566,92 Euro. Die mögliche Spanne reicht von 178,98 Euro bei 1/10 bis 954,86 Euro bei 6/10.

Was zusätzlich berechnet werden kann

Die Gebühr nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 deckt nur das Ausfüllen des Mantelbogens. Ermittelt der Steuerberater die Einkünfte selbst, etwa den Überschuss aus Vermietung oder den Gewinn aus selbständiger Arbeit, fallen dafür eigene Gebühren nach § 27 oder § 25 an. Auch die Prüfung des Steuerbescheids, Einsprüche und Anträge auf Lohnsteuerermäßigung werden gesondert abgerechnet.

Statt der Gebühren nach der Verordnung kann eine Pauschal- oder Zeitvergütung vereinbart werden, die in Textform festgehalten sein muss. Lohnsteuerhilfevereine rechnen dagegen mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag ab, der sich meist nach dem Einkommen staffelt, und dürfen nur in begrenztem Umfang beraten, vor allem Arbeitnehmer und Rentner.

Steuerberatungskosten für die Einkommensteuererklärung sind seit 2006 nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar. Abziehbar bleibt der Anteil, der auf die Ermittlung von Einkünften entfällt, etwa als Werbungskosten bei Vermietung oder als Betriebsausgaben. Lassen Sie sich die Aufteilung auf der Rechnung ausweisen.

Die Tabellenwerte werden gelegentlich angepasst. Sie können die volle Gebühr deshalb auch manuell eintragen. Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt weder die Rechnung des Steuerberaters noch eine Rechtsberatung.

Tipps und typische Fehler

Rechnung prüfen.

  • Wert: Positive Einkünfte.
  • Satz: Mittel 3,5/10.
  • Anlagen: Extra berechnet.
  • Absetzen: Anteil prüfen.

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Häufige Fragen

Was ist die Mittelgebühr?

Der Mittelwert des Rahmens; bei 1/10 bis 6/10 sind das 3,5/10.

Mindert ein Verlust den Gegenstandswert?

Nein, maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte ohne Verlustverrechnung.

Kann ich die Steuerberaterkosten absetzen?

Nur den Teil, der auf die Ermittlung von Einkünften entfällt, etwa bei Vermietung.

Darf der Steuerberater mehr als 6/10 verlangen?

Nur mit einer in Textform getroffenen Vereinbarung über eine höhere Vergütung (§ 4 StBVV).

Ist ein Pauschalhonorar erlaubt?

Ja, für laufende Tätigkeiten kann eine Pauschalvergütung in Textform vereinbart werden.

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