Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Was der Arbeitgeber für Ladestrom erstatten darf
Wer einen elektrischen Dienstwagen zu Hause lädt, bezahlt den Strom zunächst selbst. Der Arbeitgeber darf diese Kosten nach § 3 Nr. 50 EStG als Auslagenersatz steuer- und beitragsfrei erstatten. Bis Ende 2025 ging das bequem mit festen Monatspauschalen von 30 oder 70 Euro für Elektroautos und 15 oder 35 Euro für Hybride, ohne jede Messung.
Mit dem BMF-Schreiben vom 11. November 2025 sind diese Monatspauschalen ab dem 1. Januar 2026 entfallen. Seitdem muss die zu Hause geladene Strommenge mit einem Zähler nachgewiesen werden, etwa über eine Wallbox mit Messfunktion oder einen separaten Zwischenzähler. Die Menge wird dann entweder mit dem tatsächlichen eigenen Tarif oder mit einer Strompreispauschale bewertet.
Die Strompreispauschale richtet sich nach dem Gesamtdurchschnittsstrompreis für private Haushalte, den das Statistische Bundesamt für das erste Halbjahr des Vorjahres veröffentlicht. Für 2026 ergibt das abgerundet 34 Cent je Kilowattstunde. Der Rechner nimmt die Differenz der Zählerstände, multipliziert sie mit dem gewählten Preis und zeigt zum Vergleich alle drei Wege.
Nachweis, Tarifwahl und Sonderfälle
Welcher Weg günstiger ist, hängt vom eigenen Vertrag ab. Liegt Ihr Arbeitspreis über der Pauschale, lohnt sich der Einzelnachweis mit Rechnung des Versorgers. Bei einem günstigen Tarif oder einem Wärmepumpentarif bringt die Pauschale mehr. Grundgebühren dürfen beim Einzelnachweis anteilig nur berücksichtigt werden, wenn sie sich der Ladung eindeutig zuordnen lassen, etwa bei einem eigenen Zähler nur für die Wallbox.
Für den Nachweis genügt ein geeichter oder zumindest zuverlässiger Zähler, stationär oder mobil. Halten Sie Anfangs- und Endstand mit Datum fest, am besten mit Foto, und reichen Sie die Werte zusammen mit der Abrechnung beim Arbeitgeber ein. Viele Arbeitgeber erstatten monatlich auf Basis der abgelesenen Menge und gleichen am Jahresende ab.
Laden Sie mit Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage, sieht das BMF-Schreiben besondere Regeln vor, weil hier kein Tarif bezahlt wird. In diesem Fall sollten Sie die Bewertung mit dem Arbeitgeber oder einer Steuerberatung klären. Auch dynamische Stromtarife mit stündlich wechselnden Preisen erfordern einen nachvollziehbaren Durchschnittspreis.
Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Der Wert der Strompreispauschale ändert sich jedes Jahr mit den Destatis-Daten und ist deshalb als Feld editierbar. Die Kosten der Ladung selbst vergleicht der E-Auto-Ladekosten-Rechner, den geldwerten Vorteil des Dienstwagens der Dienstwagen-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Ladestrom sauber abrechnen.
- Zähler: Stände mit Datum notieren.
- Tarif: Mit Pauschale vergleichen.
- Jährlich: Neuen Destatis-Wert prüfen.
- Belege: Rechnung aufbewahren.
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Häufige Fragen
Gibt es 2026 noch die 70-Euro-Pauschale?
Nein, die Monatspauschalen gelten nur bis Dezember 2025. Seit 2026 ist ein Zählernachweis nötig.
Wie hoch ist die Strompreispauschale 2026?
Abgerundet 34 Cent je Kilowattstunde, abgeleitet vom Destatis-Durchschnittspreis des ersten Halbjahrs 2025.
Ist die Erstattung sozialversicherungsfrei?
Ja, der steuerfreie Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG ist auch beitragsfrei.
Brauche ich einen geeichten Zähler?
Ein zuverlässiger stationärer oder mobiler Zähler, der die Lademenge nachweist, genügt nach dem BMF-Schreiben.
Darf der Arbeitgeber mehr als die Pauschale zahlen?
Steuerfrei nur, wenn höhere tatsächliche Kosten per Tarif nachgewiesen werden.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Maßgeblich sind Ihr Steuerbescheid und die Auskunft des Finanzamts oder einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters.
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