Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
So funktioniert der Steuerbonus für Sanierungen
Eigentümer, die ihr selbst bewohntes Haus oder ihre Eigentumswohnung energetisch sanieren, können nach § 35c EStG einen Teil der Kosten direkt von der Einkommensteuer abziehen. Begünstigt sind etwa Dämmung von Wänden, Dach und Geschossdecken, neue Fenster und Außentüren, Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierung und der Heizungstausch. Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sein.
Insgesamt mindern 20 Prozent der Kosten die Steuer, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Damit werden Kosten bis 200.000 Euro berücksichtigt. Die Ermäßigung verteilt sich auf drei Jahre: im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr je 7 Prozent, höchstens 14.000 Euro, im dritten Jahr 6 Prozent, höchstens 12.000 Euro. Kosten für den Energieberater zählen zu 50 Prozent.
Die Ermäßigung wird von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen. Ist die Steuer in einem Jahr niedriger, geht der Rest verloren, ein Vortrag ist nicht vorgesehen. Der Rechner zeigt deshalb, wie viel bei Ihrer Steuer tatsächlich nutzbar ist.
Voraussetzungen und Alternativen
Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, das die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen auf einem amtlichen Muster bescheinigt. Die Rechnung muss auf Deutsch ausgestellt sein, die Arbeitsleistung, die Leistung und die Adresse des Objekts ausweisen und unbar bezahlt werden. Eigenleistung und Materialkauf ohne Einbau durch den Betrieb sind nicht begünstigt.
Die Steuerermäßigung ist ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme ein Zuschuss oder zinsverbilligtes Darlehen der BEG genutzt wird oder die Kosten als Handwerkerleistung oder Betriebsausgabe abgezogen werden. Vergleichen Sie daher vorab: Ein BEG-Zuschuss wird sofort ausgezahlt, der Steuerbonus erst über drei Steuerbescheide.
Für Haushalte mit geringer Einkommensteuer ist der Zuschuss oft vorteilhafter, weil der Steuerbonus mangels Steuerlast teilweise verfällt. Wer dagegen hohe Steuern zahlt und keine Förderung beantragen kann oder möchte, profitiert vom einfachen Verfahren über die Steuererklärung. Die Begünstigung gilt für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden.
Die Werte entsprechen der geltenden Fassung des § 35c EStG; Gesetzesänderungen sind möglich, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung, insbesondere bei gemischt genutzten Gebäuden oder mehreren Eigentümern.
Tipps und typische Fehler
Steuerbonus nutzen.
- Fachbetrieb: Pflicht.
- Rechnung: Unbar zahlen.
- BEG: Vergleichen.
- Drei Jahre: Einplanen.
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Häufige Fragen
Wie viel bringt der Steuerbonus für Sanierung?
20 Prozent der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Wohnobjekt.
Kann ich § 35c und BEG kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme; Sie müssen sich je Maßnahme entscheiden.
Was passiert, wenn meine Steuer zu niedrig ist?
Der nicht nutzbare Teil verfällt, ein Vortrag in spätere Jahre ist nicht möglich.
Welche Bescheinigung brauche ich für § 35c?
Die Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster.
Gilt § 35c auch für vermietete Wohnungen?
Nein, nur für eigene Wohnzwecke genutztes Wohneigentum.
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