Steuern & Selbstständigkeit

Sammelposten-Abschreibung berechnen

Geben Sie die Summe der Anschaffungskosten im Sammelposten, das Jahr und Ihren Steuersatz ein. Der Rechner zeigt die jährliche Abschreibung und den Plan.

Ihr Sammelposten
Summe aller Wirtschaftsgüter des Jahres im Sammelposten.
Grenzsteuersatz einschließlich Zuschlägen, grob geschätzt.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Der Sammelposten in der Abschreibung

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden normalerweise über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Für geringwertige Güter gibt es Vereinfachungen. Eine davon ist der Sammelposten nach Paragraf 6 Absatz 2a Einkommensteuergesetz: Abnutzbare, bewegliche und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250 bis 1.000 Euro netto werden in einem Jahrespool zusammengefasst.

Dieser Pool wird unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer gleichmäßig über fünf Jahre aufgelöst, jedes Jahr mit einem Fünftel. Eine zeitanteilige Abschreibung im Anschaffungsjahr gibt es nicht, auch bei einem Kauf im Dezember wird das volle Fünftel angesetzt. Scheidet ein Gut vorzeitig aus, etwa durch Verkauf oder Defekt, bleibt der Sammelposten trotzdem unverändert.

Der Rechner teilt die Summe durch fünf, zeigt das letzte Abschreibungsjahr und einen Plan über alle fünf Jahre. Mit Ihrem Steuersatz schätzt er außerdem, wie viel Steuer die Abschreibung pro Jahr und insgesamt spart.

Abschreibung pro Jahr=Summe des Sammelpostens5; Steuerersparnis=Abschreibung×Steuersatz\text{Abschreibung pro Jahr} = \frac{\text{Summe des Sammelpostens}}{5};\ \text{Steuerersparnis} = \text{Abschreibung} \times \text{Steuersatz}

Beispiel: Im Jahr 2026 werden Laptops, Bürostühle und ein Drucker für zusammen 4.000 Euro netto angeschafft. Der Sammelposten wird mit 800 Euro pro Jahr von 2026 bis 2030 abgeschrieben. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent spart das 240 Euro im Jahr, 1.200 Euro insgesamt.

Sammelposten oder Sofortabschreibung?

Alternativ zum Sammelposten können geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto im Jahr der Anschaffung sofort voll abgeschrieben werden. Güter über 800 Euro werden dann regulär über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Wahlrecht für den Sammelposten muss für alle Wirtschaftsgüter eines Wirtschaftsjahres zwischen 250 und 1.000 Euro einheitlich ausgeübt werden.

Die Sofortabschreibung bringt den Steuervorteil früher, der Sammelposten verteilt ihn. Der Sammelposten lohnt sich vor allem, wenn viele Güter zwischen 800 und 1.000 Euro angeschafft werden, deren reguläre Nutzungsdauer länger als fünf Jahre wäre. Für die Sofortabschreibung nutzen Sie den GWG-Rechner.

Die Wertgrenzen wurden in der Vergangenheit mehrfach geändert und werden politisch immer wieder diskutiert. Prüfen Sie daher vor der Anwendung den aktuellen Stand. Der Sammelposten gilt für Gewinneinkünfte, also für Gewerbetreibende, Selbstständige und Land- und Forstwirte. Bei Vermietung und bei Arbeitsmitteln von Arbeitnehmern gelten andere Regeln.

Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt von Ihrem Gesamteinkommen und der Gewerbesteuer ab.

Tipps und typische Fehler

Abschreibung wählen.

  • Grenzen: Netto prüfen.
  • Einheitlich: Pro Jahr.
  • Vergleich: Mit GWG.
  • Belege: Aufbewahren.

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Häufige Fragen

Welche Wirtschaftsgüter kommen in den Sammelposten?

Abnutzbare, bewegliche, selbstständig nutzbare Güter mit Anschaffungskosten über 250 bis 1.000 Euro netto.

Wird der Sammelposten zeitanteilig abgeschrieben?

Nein, im Anschaffungsjahr wird immer das volle Fünftel angesetzt.

Was passiert, wenn ein Gut aus dem Sammelposten verkauft wird?

Der Sammelposten bleibt unverändert, der Erlös ist Betriebseinnahme.

Kann ich den Sammelposten jedes Jahr neu wählen?

Ja, das Wahlrecht wird für jedes Wirtschaftsjahr neu ausgeübt.

Muss ich jedes Gut einzeln verzeichnen?

Ein besonderes Verzeichnis ist nicht nötig, die Belege müssen aber aufbewahrt werden.

Auch gesucht als:
  • Sammelposten
  • Sammelposten Abschreibung
  • Poolabschreibung
  • Sammelposten 250 bis 1000 Euro
  • § 6 Abs. 2a EStG
  • Sammelposten oder GWG

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