Die Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
Selbstständige und Unternehmen müssen Anschaffungen normalerweise über die Nutzungsdauer abschreiben. Für preiswerte, selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter gibt es Vereinfachungen. Bis 250 Euro netto können sie sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden, ohne besondere Aufzeichnungen. Bis 800 Euro netto gelten sie als geringwertige Wirtschaftsgüter und können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden.
Zwischen 250,01 und 1.000 Euro netto gibt es als Alternative den Sammelposten. Alle Wirtschaftsgüter dieser Spanne eines Jahres werden zusammengefasst und über fünf Jahre mit jeweils 20 Prozent aufgelöst, unabhängig von Nutzungsdauer und Verkauf. Das Wahlrecht muss für alle Güter des Jahres einheitlich ausgeübt werden.
Für die Grenzen zählt immer der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer, auch bei Kleinunternehmern ohne Vorsteuerabzug. Abgeschrieben werden in diesem Fall aber die Bruttokosten. Der Rechner rechnet dann mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Über 1.000 Euro netto wird das Wirtschaftsgut linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben, im ersten Jahr zeitanteilig.
Praxis: Was ist ein Wirtschaftsgut?
Entscheidend ist, ob das Wirtschaftsgut selbstständig nutzbar ist. Ein Laptop ist es, ein Monitor ebenfalls, ein Drucker meist auch. Teile, die nur zusammen mit anderen Geräten funktionieren, etwa ein Regalboden ohne Regal oder ein Druckerkabel, sind dagegen nicht selbstständig nutzbar und gehören zu den Kosten des Hauptgeräts.
Für Computer, Peripheriegeräte und Software gilt seit 2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Diese Geräte können daher unabhängig vom Preis im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Die GWG-Grenze spielt dort kaum noch eine Rolle. Für Möbel, Werkzeuge und Maschinen bleibt sie wichtig.
Ob der Sofortabzug oder der Sammelposten günstiger ist, hängt von der Zusammensetzung Ihrer Anschaffungen ab. Wer viele Güter zwischen 250 und 800 Euro kauft, fährt mit der Sofortabschreibung meist besser. Wer viele Güter zwischen 800 und 1.000 Euro mit langer Nutzungsdauer hat, kann vom Sammelposten profitieren.
Geringwertige Wirtschaftsgüter über 250 Euro müssen in einem Verzeichnis oder in der Buchführung mit Anschaffungsdatum und Kosten erfasst werden. Die Rechnung ist eine Orientierung und keine Steuerberatung. Den Verlauf einer normalen Abschreibung zeigt der Abschreibungs-Rechner, hohe Anfangsabschreibungen der Rechner für degressive Abschreibung.
Tipps und typische Fehler
Kleine Anschaffungen.
- Netto: Grenze ohne Umsatzsteuer.
- Einheitlich: Sammelposten pro Jahr.
- Selbstständig: Nutzbarkeit prüfen.
- Computer: Ein Jahr Nutzungsdauer.
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Häufige Fragen
Bis wie viel Euro ist ein GWG?
Bis 800 Euro netto, also ohne Umsatzsteuer. Dann ist die Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr möglich.
Was ist der Sammelposten?
Ein Pool für Wirtschaftsgüter von 250,01 bis 1.000 Euro netto, der über fünf Jahre mit je 20 Prozent abgeschrieben wird.
Gilt die Grenze brutto oder netto?
Immer netto, auch wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist.
Muss ich GWG in ein Verzeichnis eintragen?
Ab 250 Euro netto ja, mit Anschaffungsdatum und Kosten, oder sie sind aus der Buchführung ersichtlich.
Zählt Zubehör zum GWG-Preis?
Ja, Anschaffungsnebenkosten wie Versand und Montage gehören zu den Anschaffungskosten.
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