Finanzen & Sparen

Ausgleichszahlung für Rentenabschläge berechnen

Geben Sie Ihre erwarteten Entgeltpunkte und die Zahl der Monate vor der Regelaltersgrenze ein. Der Rechner schätzt, was der Ausgleich der Abschläge kostet und wann er sich amortisiert.

Ihre Rentendaten
Steht hochgerechnet in Ihrer Renteninformation.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Früher in Rente ohne dauerhafte Kürzung

Wer vor der Regelaltersgrenze in Altersrente geht, muss für jeden Monat 0,3 Prozent Abschlag hinnehmen, und zwar lebenslang. Bei zwei Jahren sind das 7,2 Prozent. Das Gesetz erlaubt, diese Kürzung durch eine Sonderzahlung an die Rentenversicherung ganz oder teilweise auszugleichen. Möglich ist das ab dem 50. Geburtstag.

Die Zahlung kauft zusätzliche Entgeltpunkte. Weil diese Punkte bei vorzeitigem Rentenbeginn selbst mit dem gekürzten Zugangsfaktor bewertet werden, braucht es etwas mehr Punkte als die, die durch den Abschlag verloren gehen. Der Rechner berücksichtigt das und multipliziert die nötigen Punkte mit dem Preis eines Entgeltpunkts.

Der Preis eines Punktes ergibt sich aus dem vorläufigen Durchschnittsentgelt und dem Beitragssatz. Beide Werte, ebenso der Rentenwert, werden jährlich neu festgelegt. Sie sind deshalb als Eingabefelder angelegt; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Deutschen Rentenversicherung.

Ausgleich=Entgeltpunkte⋅Abschlag⋅Durchschnittsentgelt⋅BeitragssatzZugangsfaktor; Zugangsfaktor=1−Abschlag\text{Ausgleich} = \frac{\text{Entgeltpunkte} \cdot \text{Abschlag} \cdot \text{Durchschnittsentgelt} \cdot \text{Beitragssatz}}{\text{Zugangsfaktor}};\ \text{Zugangsfaktor} = 1 - \text{Abschlag}

Beispiel: 40 erwartete Entgeltpunkte, Rentenbeginn 24 Monate früher: Der Abschlag beträgt 7,2 Prozent, also 2,88 Entgeltpunkte. Geteilt durch den Zugangsfaktor 0,928 sind 3,1034 Punkte nötig. Bei 9.661,58 Euro je Punkt ergibt sich eine Ausgleichszahlung von rund 29.984 Euro. Ohne Ausgleich fehlen 122,46 Euro Monatsrente; rein rechnerisch fließt die Zahlung nach etwa 20,4 Jahren zurück.

Lohnt sich der Rückkauf?

Die einfache Rückflussdauer ist eine erste Orientierung. In der Praxis verkürzt sie sich durch Rentenanpassungen, verlängert sich aber durch Steuern und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Wer eine überdurchschnittliche Lebenserwartung hat, profitiert länger von der höheren Rente als jemand mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Ein großer Vorteil liegt in der Steuer: Ausgleichszahlungen zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen und können im Rahmen des Höchstbetrags als Sonderausgaben abgezogen werden. Eine Aufteilung auf mehrere Jahre kann die Steuerersparnis erhöhen. Auch Arbeitgeber dürfen die Zahlung übernehmen, etwa im Rahmen einer Abfindung.

Gehen Sie am Ende doch nicht früher in Rente, ist das Geld nicht verloren. Die gekauften Entgeltpunkte erhöhen dann Ihre reguläre Rente. Eine Rückzahlung gibt es allerdings nicht. Voraussetzung für die Zahlung ist eine besondere Rentenauskunft, die Sie bei der Rentenversicherung beantragen; sie nennt den exakten Betrag.

Der Rechner liefert eine Näherung mit Ihren Eingabewerten und ersetzt weder die Auskunft der Rentenversicherung noch eine Renten- oder Steuerberatung. Die Höhe des Abschlags selbst zeigt der Rentenabschlag-Rechner, den Wert Ihrer Entgeltpunkte der Entgeltpunkte-Rechner. Für Beiträge ohne vorzeitigen Rentenbeginn eignet sich der Rechner für freiwillige Rentenbeiträge.

Tipps und typische Fehler

Ausgleich vorbereiten.

  • Auskunft: Besondere Rentenauskunft beantragen.
  • Steuer: Zahlung auf Jahre verteilen.
  • Arbeitgeber: Beteiligung prüfen.
  • Gesundheit: Bezugsdauer realistisch schätzen.

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Häufige Fragen

Wie viel kostet es, Rentenabschläge auszugleichen?

Pro ausgeglichenem Prozentpunkt Abschlag einige Tausend Euro; der genaue Betrag hängt von Ihren Entgeltpunkten und den aktuellen Rechengrößen ab.

Ab wann kann ich Rentenabschläge zurückkaufen?

Ab dem 50. Lebensjahr, nach Beantragung einer besonderen Rentenauskunft.

Ist die Ausgleichszahlung steuerlich absetzbar?

Ja, als Altersvorsorgeaufwand im Rahmen der Sonderausgaben; Details klärt eine Steuerberatung.

Bekomme ich das Geld zurück, wenn ich doch später in Rente gehe?

Nein, aber die gekauften Entgeltpunkte erhöhen dann Ihre reguläre Rente.

Kann ich die Ausgleichszahlung in Raten leisten?

Ja, Teilzahlungen sind möglich, in der Regel höchstens zweimal im Jahr.

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