Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wann Geschenke als Betriebsausgabe zählen
Ein Präsentkorb zum Jahresende, eine Flasche Wein nach Projektabschluss oder ein Buch zum Firmenjubiläum: Geschenke an Kunden und Geschäftspartner sind üblich, steuerlich aber streng geregelt. Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG dürfen sie nur als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn die Kosten je Empfänger und Wirtschaftsjahr die Freigrenze nicht übersteigen. Seit 2024 liegt sie bei 50 Euro.
Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag. Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag nicht abziehbar. Zusätzlich verlieren vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen nach § 15 Abs. 1a UStG den Vorsteuerabzug. Mehrere Geschenke an dieselbe Person im selben Jahr werden zusammengerechnet.
Für den Empfänger ist ein Geschenk grundsätzlich eine steuerpflichtige Zuwendung. Damit er nichts versteuern muss, kann der Schenkende die Einkommensteuer pauschal nach § 37b EStG übernehmen. Der Rechner zeigt alle drei Ebenen: Grenze, Vorsteuer und Pauschalsteuer, sowie die Gesamtkosten für alle Empfänger.
Typische Fehler und Gestaltungshinweise
Maßgeblich sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Geschenks. Kosten für Verpackung und Versand bleiben bei der Grenze außen vor. Bei Unternehmen ohne Vorsteuerabzug, etwa Kleinunternehmern oder Arztpraxen, gilt der Bruttobetrag, weshalb die Grenze dort schneller erreicht ist. Der Rechner berücksichtigt das über die Auswahl zum Vorsteuerabzug.
Die Pauschalsteuer nach § 37b EStG wird von den Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer berechnet. Sie teilt das steuerliche Schicksal des Geschenks: Ist das Geschenk abziehbar, ist es auch die Steuer. Nach Auffassung der Finanzverwaltung wird sie in die Prüfung der Freigrenze nicht einbezogen. Wer pauschaliert, muss das grundsätzlich für alle Geschenke eines Jahres einheitlich tun und die Empfänger darüber informieren.
Streuwerbeartikel wie Kugelschreiber oder Kalender bis 10 Euro fallen nicht unter § 37b EStG und müssen nicht pauschal versteuert werden. Ebenfalls ausgenommen sind Bewirtungen im Rahmen geschäftlicher Anlässe; dafür gelten eigene Regeln, die der Bewirtungskosten-Rechner zeigt. Geschenke an eigene Mitarbeiter unterliegen den Regeln für Sachbezüge und Aufmerksamkeiten.
Buchen Sie Geschenke getrennt auf eigenen Konten und notieren Sie den Namen des Empfängers. Nur so lässt sich bei einer Prüfung nachweisen, dass die Grenze eingehalten ist. Die Grenze und die Sätze können sich ändern, prüfen Sie deshalb den Stand. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Die Pauschalsteuer allein berechnet der Pauschalsteuer-37b-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Geschenke buchen.
- Konto: Getrennt buchen.
- Empfänger: Namen notieren.
- Netto: Bei Vorsteuerabzug.
- Pauschalsteuer: Mitteilen.
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Häufige Fragen
Gilt die 50-Euro-Grenze netto oder brutto?
Netto, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sonst brutto.
Was passiert, wenn die Grenze überschritten wird?
Der gesamte Betrag ist nicht abziehbar, und die Vorsteuer darf nicht geltend gemacht werden.
Muss ich Geschenke pauschal versteuern?
Nein, aber ohne Pauschalierung muss der Empfänger den Wert grundsätzlich selbst versteuern.
Zählt die Verpackung zur 50-Euro-Grenze?
Nein, Verpackung und Versand bleiben bei der Grenze unberücksichtigt.
Gilt die Grenze pro Geschenk?
Nein, je Empfänger und Wirtschaftsjahr für alle Geschenke zusammen.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Maßgeblich sind Ihr Steuerbescheid und die Auskunft des Finanzamts oder einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters.
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