Studium & BAföG

Kosten eines Fernstudiums berechnen

Tragen Sie Monatsgebühr, Studiendauer und Nebenkosten ein. Der Rechner zeigt die Gesamtkosten und schätzt, wie viel davon Sie über die Steuererklärung zurückbekommen können.

Ihr Fernstudium
Laut Vertrag Ihres Anbieters. Stand prüfen.
Inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, falls zutreffend.
Stand prüfen.
Zum Beispiel Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel.
Nur für Erststudium relevant. Stand prüfen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Was ein Fernstudium wirklich kostet

Anbieter von Fernstudiengängen werben meist mit der Monatsrate. Die tatsächlichen Kosten ergeben sich aber erst, wenn Sie die gesamte Laufzeit, eine mögliche Verlängerung und alle Nebenkosten zusammenrechnen. Dazu gehören Prüfungs- oder Abschlussgebühren, Reisen zu Präsenzphasen und Prüfungszentren sowie Literatur und Software. Der Rechner fasst diese Posten zusammen.

Viele berufsbegleitend Studierende brauchen länger als die Regelstudienzeit. Manche Anbieter verlängern den Vertrag für eine gewisse Zeit gebührenfrei, andere berechnen jeden weiteren Monat. Tragen Sie die geplante Verlängerung und die laut Vertrag kostenfreien Monate ein; der Rechner berechnet nur die kostenpflichtigen Monate. Die Bedingungen ändern sich, deshalb sollten Sie den aktuellen Vertragsstand prüfen.

Bei 350 Euro im Monat, 36 Monaten Regelstudienzeit und sechs Monaten gebührenfreier Verlängerung zahlen Sie 12.600 Euro Gebühren. Mit Prüfungsgebühren, Reisen und Material kommen 14.000 Euro zusammen. Als Werbungskosten mit einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent ergibt sich eine geschätzte Steuerersparnis von 2.724 Euro, sodass gut 11.000 Euro selbst getragen werden.

Gesamtkosten=Monatsgebu¨hr×(Regelzeit+kostenpflichtige Verla¨ngerung)+Pru¨fungen+Reisen+Material−Zuschuss; Steuerersparnis≈steuerlich wirksamer Betrag×Grenzsteuersatz\text{Gesamtkosten} = \text{Monatsgebühr} \times \left(\text{Regelzeit} + \text{kostenpflichtige Verlängerung}\right) + \text{Prüfungen} + \text{Reisen} + \text{Material} - \text{Zuschuss};\ \text{Steuerersparnis} \approx \text{steuerlich wirksamer Betrag} \times \text{Grenzsteuersatz}

Beispiel: 350 Euro im Monat, 36 Monate Regelstudienzeit, 6 Monate Verlängerung bei 12 gebührenfreien Monaten, 500 Euro Prüfungsgebühren, 600 Euro Reisen, 300 Euro Material: Gesamtkosten 14.000 Euro. Verteilt auf 4 Kalenderjahre sind das 3.500 Euro pro Jahr; als Werbungskosten wirken nach Abzug des Pauschbetrags von 1.230 Euro jeweils 2.270 Euro, zusammen 9.080 Euro. Bei 30 Prozent Grenzsteuersatz sind das 2.724 Euro Steuerersparnis und 11.276 Euro Kosten nach Steuern, rund 268 Euro je Studienmonat.

Steuerlich richtig einordnen

Ein Fernstudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem ersten Studium gilt in der Regel als Fortbildung oder Zweitausbildung. Die Kosten sind dann Werbungskosten und wirken sich aus, soweit sie zusammen mit anderen Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen. In Jahren ohne ausreichendes Einkommen kann ein Verlust entstehen, der sich in spätere Jahre vortragen lässt.

Handelt es sich um eine Erstausbildung ohne vorherige Berufsausbildung, sind die Kosten nur als Sonderausgaben bis zu einem jährlichen Höchstbetrag absetzbar. Sie mindern die Steuer nur im selben Jahr; ein Verlustvortrag ist nicht möglich. Der Höchstbetrag und der Pauschbetrag können sich ändern und sind deshalb als Eingabefelder angelegt. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand.

Der Grenzsteuersatz ist der Prozentsatz, mit dem der letzte verdiente Euro besteuert wird. Er liegt bei mittleren Einkommen oft zwischen 25 und 35 Prozent, bei Spitzenverdienern höher. Die Steuerersparnis ist eine Schätzung, weil sich Einkommen, andere Abzüge und Freibeträge von Jahr zu Jahr ändern. Zahlt der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss, ist nur der selbst getragene Teil absetzbar.

Prüfen Sie außerdem Fördermöglichkeiten wie das Aufstiegs-BAföG für bestimmte Fortbildungen, Bildungsprämien der Länder oder eine Beteiligung des Arbeitgebers mit Rückzahlungsklausel. Allgemeine Studienkosten zeigt der Studienkosten-Rechner, die Finanzierung über einen Kredit der Studienkredit-Rechner. Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung; im Zweifel helfen Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein.

Tipps und typische Fehler

Studium kalkulieren.

  • Laufzeit: Verlängerung einplanen.
  • Belege: Sammeln.
  • Pauschbetrag: Stand prüfen.
  • Förderung: Prüfen.

Weitere Rechner: Studium & BAföG

Häufige Fragen

Kann ich ein Fernstudium von der Steuer absetzen?

Ja, als Werbungskosten bei Zweitausbildung oder Fortbildung, als Sonderausgaben bei einer Erstausbildung bis zu einem Höchstbetrag.

Was kostet ein Fernstudium insgesamt?

Das hängt von Gebühr und Dauer ab; neben den Monatsraten fallen oft Prüfungs-, Reise- und Materialkosten an.

Was passiert, wenn ich länger studiere?

Je nach Vertrag sind einige Monate gebührenfrei, danach wird meist die Monatsgebühr weiter berechnet.

Sind Reisekosten zu Präsenzphasen absetzbar?

Ja, Fahrt, Übernachtung und Verpflegungspauschalen gehören in der Regel zu den Studienkosten.

Was gilt bei einem Zuschuss vom Arbeitgeber?

Absetzbar ist nur der Teil, den Sie selbst tragen.

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