Beruf & Arbeitszeit

Essenszuschuss vom Arbeitgeber berechnen

Tragen Sie Zuschuss je Mahlzeit, Ihren Eigenanteil und die Zahl der Arbeitstage ein. Sachbezugswert und Aufschlag sind vorbelegt und lassen sich anpassen, falls sich die amtlichen Werte ändern.

Zuschuss und Werte
Betrag, den Sie selbst an der Kasse oder per Gehaltsabzug zahlen.
Wert für 2026 laut Sozialversicherungsentgeltverordnung, Stand prüfen.
Bis zu diesem Aufschlag bleibt es bei der Bewertung mit dem Sachbezugswert, Stand prüfen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wie viel vom Essenszuschuss bleibt steuerfrei?

Viele Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss zum Mittagessen, ob als Papiermarke, über eine App mit Belegfoto oder als Guthaben auf einer Essenskarte. Steuerlich wird eine solche Mahlzeit nicht mit dem vollen Zuschuss bewertet, sondern mit dem amtlichen Sachbezugswert, solange der Zuschuss den Sachbezugswert um nicht mehr als einen festen Aufschlag übersteigt. Daraus ergibt sich der oft zitierte steuerfreie Anteil je Arbeitstag.

Mit den vorbelegten Werten liegt die Obergrenze bei 7,67 Euro je Mahlzeit. Zahlen Sie selbst nichts zu, sind 4,57 Euro als Sachbezug zu versteuern und 3,10 Euro bleiben frei. Zahlen Sie mindestens den Sachbezugswert aus eigener Tasche, entfällt der steuerpflichtige Vorteil vollständig. Der Rechner zeigt beide Teile je Tag und hochgerechnet auf den Monat.

Den steuerpflichtigen Sachbezug übernimmt der Arbeitgeber in der Praxis meist mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent. Für Sie bleibt der Zuschuss dann netto vollständig erhalten. Sachbezugswert und Aufschlag werden jährlich beziehungsweise bei Gesetzesänderungen neu festgesetzt; prüfen Sie deshalb den Stand und passen Sie die Felder bei Bedarf an.

Steuerpflichtiger Sachbezug=Sachbezugswert−Eigenanteil (bei Zuschuss bis Sachbezugswert+Aufschlag); steuerfreier Teil=Zuschuss−steuerpflichtiger Sachbezug\text{Steuerpflichtiger Sachbezug} = \text{Sachbezugswert} - \text{Eigenanteil}\,\left(\text{bei Zuschuss bis Sachbezugswert} + \text{Aufschlag}\right);\ \text{steuerfreier Teil} = \text{Zuschuss} - \text{steuerpflichtiger Sachbezug}

Beispiel: Zuschuss 7,67 Euro, kein Eigenanteil, Sachbezugswert 4,57 Euro, Aufschlag 3,10 Euro, 15 Arbeitstage: steuerfrei 3,10 Euro je Tag, also 46,50 Euro im Monat. Steuerpflichtig sind 68,55 Euro, die pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent beträgt 17,14 Euro. Insgesamt fließen 115,05 Euro Zuschuss.

Voraussetzungen und typische Fehler

Der Zuschuss gilt nur für tatsächlich eingenommene Mahlzeiten an Arbeitstagen, je Tag für eine Mahlzeit. An Urlaubs- und Krankheitstagen sowie an Tagen mit Dienstreise, für die schon Verpflegungsmehraufwand erstattet wird, ist er nicht vorgesehen. Digitale Lösungen prüfen deshalb Belegdatum und Arbeitstage und kürzen automatisch, wenn ein Tag doppelt erfasst wird.

Ein Zuschuss in bar zum Gehalt ist kein Essenszuschuss im steuerlichen Sinn, sondern normaler Arbeitslohn. Entscheidend ist, dass der Zuschuss an eine Mahlzeit gebunden ist und nicht für Lebensmittel zum Vorrat oder für andere Waren eingelöst werden kann. Wer eine Essensmarke höher ansetzt als Sachbezugswert plus Aufschlag, verliert die günstige Bewertung: Dann ist der volle Zuschuss abzüglich Eigenanteil steuerpflichtig.

Für den Beschäftigten ist der Essenszuschuss ein spürbarer Netto-Vorteil, weil keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben anfallen, sofern der Arbeitgeber pauschal versteuert. Für den Arbeitgeber ist er günstiger als eine gleich hohe Gehaltserhöhung, auf die er Sozialversicherungsbeiträge zahlen müsste. Wie sich Extras im Vergleich zum Gehalt rechnen, zeigt der Gehaltsextras-Rechner.

Die Werte im Rechner sind Annahmen zur Orientierung und keine Steuerberatung. Verbindlich sind Lohnsteuer-Richtlinien und die aktuelle Sachbezugsverordnung. Bei Kantinenessen, Restaurantschecks mit abweichenden Bedingungen oder Mischmodellen sollten Arbeitgeber die Lohnabrechnung oder die Steuerberatung einbeziehen.

Tipps und typische Fehler

Zuschuss richtig nutzen.

  • Belege: Rechtzeitig hochladen.
  • Arbeitstage: Nur diese zählen.
  • Werte: Jährlich prüfen.
  • Pauschal: Arbeitgeber fragen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der steuerfreie Essenszuschuss?

So hoch wie der Aufschlag über dem Sachbezugswert, sofern der Beschäftigte nichts zuzahlt. Die Werte sind im Rechner editierbar.

Muss ich den Sachbezug selbst versteuern?

Nur, wenn der Arbeitgeber ihn nicht pauschal versteuert. Meist übernimmt er die Pauschalsteuer von 25 Prozent.

Gilt der Zuschuss auch im Homeoffice?

Ja, wenn an diesem Arbeitstag eine Mahlzeit gekauft und belegt wird. Die Regeln des Arbeitgebers gehen vor.

Darf der Arbeitgeber mehr als den Höchstwert zahlen?

Ja, dann wird aber der volle Zuschuss abzüglich Eigenanteil steuerpflichtig.

Wie viele Essenszuschüsse sind pro Monat möglich?

Einer je tatsächlichem Arbeitstag mit Mahlzeit.

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