Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Internetkosten steuergünstig erstatten
Arbeitgeber dürfen Zuschüsse zur Internetnutzung ihrer Beschäftigten pauschal mit 25 Prozent versteuern. Das lohnt sich vor allem bei Homeoffice und mobiler Arbeit, weil der private Anschluss auch beruflich genutzt wird. Der pauschal versteuerte Zuschuss ist sozialversicherungsfrei und kommt ohne Abzüge beim Beschäftigten an. Die Steuer trägt der Arbeitgeber.
Ohne Belege akzeptiert die Finanzverwaltung einen Zuschuss bis zu einem monatlichen Betrag, der im Rechner mit 50 Euro vorbelegt ist. Legt der Beschäftigte Rechnungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten vor, kann der Zuschuss bis zur Höhe der belegten Kosten pauschaliert werden. Was darüber hinaus gezahlt wird, ist normaler Arbeitslohn.
Der Rechner vergleicht den Zuschuss mit einer gleich hohen Gehaltserhöhung. Dafür tragen Sie eine geschätzte Abgabenquote ein, also den Teil eines zusätzlichen Euro Brutto, der durch Lohnsteuer und Sozialabgaben verloren geht. Bei mittleren Einkommen liegt dieser Wert oft zwischen 35 und 50 Prozent.
Was Beschäftigte beachten sollten
Ein pauschal versteuerter Internetzuschuss mindert die Werbungskosten. Wer in der Steuererklärung einen beruflichen Anteil seiner Internetkosten ansetzt, muss den steuerfreien beziehungsweise pauschal versteuerten Zuschuss davon abziehen. In der Praxis werden Internetkosten aber oft nur pauschal oder gar nicht geltend gemacht, sodass der Zuschuss trotzdem klar vorteilhaft ist.
Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt werden. Eine Umwandlung von bisherigem Gehalt in einen Internetzuschuss ist für die Pauschalierung nicht vorgesehen. Bei neuen Verträgen oder Gehaltsanpassungen kann der Zuschuss jedoch Teil des Pakets sein. Ändern sich die Verhältnisse wesentlich, etwa beim Wechsel des Tarifs, sollten neue Belege vorgelegt werden.
Neben dem Internetzuschuss gibt es weitere Wege, Homeoffice-Kosten zu berücksichtigen, etwa die Tagespauschale in der Steuererklärung oder die Überlassung eines Diensthandys, die sogar steuerfrei ist. Welche Pauschale Ihnen selbst zusteht, zeigt der Homeoffice-Pauschale-Rechner; einen günstigen Anschluss finden Sie mit dem Internettarif-Rechner.
Die Berechnung ist eine Orientierung und keine Steuerberatung. Grenzbetrag, Steuersätze und Abgabenquote sind editierbare Annahmen. Maßgeblich sind die Lohnsteuer-Richtlinien in der aktuellen Fassung und die Lohnabrechnung des Arbeitgebers.
Tipps und typische Fehler
Zuschuss vereinbaren.
- Zusätzlich: Zum Gehalt.
- Belege: Drei Monate.
- Werbungskosten: Kürzen.
- Tarif: Vergleichen.
Weitere Rechner: Beruf & Arbeitszeit
Häufige Fragen
Wie viel Internetzuschuss ist ohne Belege möglich?
Bis zu dem in den Lohnsteuer-Richtlinien genannten Monatsbetrag, im Rechner mit 50 Euro vorbelegt, Stand prüfen.
Fallen Sozialabgaben auf den Internetzuschuss an?
Nein, wenn der Arbeitgeber ihn pauschal versteuert.
Kann ich trotzdem Internetkosten absetzen?
Nur den Teil, der nicht durch den Zuschuss gedeckt ist.
Welche Belege brauche ich für mehr als den Pauschbetrag?
Rechnungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten.
Zahlt der Arbeitgeber Sozialabgaben auf den Zuschuss?
Nein, pauschal versteuerte Internetzuschüsse sind beitragsfrei.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag, die Gesetze und die Auskunft der zuständigen Stelle (zum Beispiel Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Rentenversicherung).
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