Beruf & Arbeitszeit

Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer berechnen

Tragen Sie den Beginn des Einsatzes beim Entleiher ein und, falls vorhanden, frühere Einsatztage beim selben Kunden mit der Unterbrechung dazwischen. Der Rechner zeigt, ab wann Equal Pay gilt und wann die Überlassung spätestens enden muss.

Ihr Einsatz
Kalendertage früherer Überlassungen, auch über einen anderen Verleiher.
Gesetzlich 18 Monate, Tarifverträge der Einsatzbranche können abweichen. Stand prüfen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Equal Pay und 18-Monats-Grenze

Leiharbeitnehmer haben nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammbeschäftigte des Entleihers. Ein Tarifvertrag der Zeitarbeit darf davon abweichen, aber nach § 8 Abs. 4 AÜG nur für die ersten neun Monate eines Einsatzes. Ab dem ersten Tag des zehnten Monats gilt Equal Pay. Sieht ein Branchenzuschlagstarif eine stufenweise Annäherung vor, die nach sechs Wochen beginnt, muss das gleichwertige Entgelt spätestens nach 15 Monaten erreicht sein.

Außerdem darf derselbe Leiharbeitnehmer nach § 1 Abs. 1b AÜG höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate an denselben Entleiher überlassen werden. Danach muss der Einsatz enden, oder der Entleiher übernimmt die Person. Ein Tarifvertrag der Einsatzbranche kann eine längere Dauer zulassen.

Für beide Fristen zählen frühere Einsätze beim selben Entleiher mit, wenn zwischen den Einsätzen nicht mehr als drei Monate liegen. Das gilt auch, wenn die Überlassung über einen anderen Verleiher lief. Liegt die Unterbrechung über drei Monaten, beginnen die Fristen neu.

Wirksamer Beginn=Einsatzbeginn−angerechnete Vortage; Equal Pay ab=wirksamer Beginn+9 Monate (bzw . 15); letzter Tag der U¨berlassung=wirksamer Beginn+18 Monate−1 Tag\text{Wirksamer Beginn} = \text{Einsatzbeginn} - \text{angerechnete Vortage};\ \text{Equal Pay ab} = \text{wirksamer Beginn} + 9\,\text{Monate}\,\left(\text{bzw}\,.\,15\right);\ \text{letzter Tag der Überlassung} = \text{wirksamer Beginn} + 18\,\text{Monate} - 1\,\text{Tag}

Beispiel: Einsatz ab 01.03.2026 ohne Vorzeiten: Die neun Monate laufen bis 30.11.2026, Equal Pay gilt ab 01.12.2026, also 275 Tage nach Einsatzbeginn. Die Höchstüberlassungsdauer endet am 31.08.2027. Mit 60 angerechneten Vortagen nach 30 Tagen Pause gilt Equal Pay schon ab 01.10.2026.

Was Leiharbeitnehmer beachten sollten

Equal Pay umfasst nicht nur den Stundenlohn, sondern alle Bestandteile des Arbeitsentgelts, die vergleichbare Stammkräfte erhalten, etwa Zulagen, Sonderzahlungen und Sachbezüge. Der Entleiher muss dem Verleiher die nötigen Informationen geben. Leiharbeitnehmer können beim Entleiher Auskunft über die wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Beschäftigter verlangen.

Wird die Höchstüberlassungsdauer überschritten, ist der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer unwirksam, und es entsteht kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher. Der Leiharbeitnehmer kann dem innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen und beim Verleiher bleiben. Diese Festhaltenserklärung hat strenge Formvorschriften.

Bei der Fristberechnung wendet der Rechner die Regeln der §§ 187 und 188 BGB an. Frühere Einsatzzeiten werden als Kalendertage vom Beginn abgezogen, so verschiebt sich der rechnerische Start nach vorn. In Zweifelsfällen, etwa bei mehreren kurzen Einsätzen, sollten Sie die Daten mit Verleiher oder Betriebsrat abgleichen.

Die Ergebnisse sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Tarifliche Sonderregeln, Branchenzuschläge und Betriebsvereinbarungen können die Fristen verändern. Bei Streit über Lohnansprüche helfen Gewerkschaft, Arbeitnehmerkammer oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht. Beachten Sie auch tarifliche Ausschlussfristen für die Geltendmachung.

Tipps und typische Fehler

Fristen im Blick.

  • Einsatzbeginn: Notieren.
  • Vorzeiten: Mitzählen.
  • Drei Monate: Pause entscheidet.
  • Auskunft: Beim Entleiher.

Mehr zum Thema Gehaltserhöhung, Tarif und Bonus

Häufige Fragen

Ab wann gilt Equal Pay in der Zeitarbeit?

In der Regel nach neun Monaten Einsatz beim selben Entleiher, mit Branchenzuschlagstarif spätestens nach 15 Monaten.

Zählen frühere Einsätze bei Equal Pay mit?

Ja, wenn die Unterbrechung zwischen den Einsätzen höchstens drei Monate beträgt.

Was passiert nach 18 Monaten Überlassung?

Der Einsatz muss enden, sonst entsteht ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher, sofern kein Tarifvertrag mehr erlaubt.

Was gehört alles zu Equal Pay?

Alle Entgeltbestandteile vergleichbarer Stammkräfte, auch Zulagen und Sonderzahlungen.

Kann der Tarifvertrag die 18 Monate verlängern?

Ja, ein Tarifvertrag der Einsatzbranche kann eine längere Überlassung erlauben.

Auch gesucht als:
  • Equal Pay Zeitarbeit
  • Equal Pay nach 9 Monaten
  • Höchstüberlassungsdauer 18 Monate
  • Leiharbeit Equal Pay berechnen
  • Zeitarbeit Unterbrechung drei Monate
  • AÜG Fristen berechnen
Diesen Rechner auf Ihrer Website einbinden

Kostenlos für Blogs, Vereine, Schulen und Unternehmen. Fügen Sie den Code in Ihre Seite ein, zum Beispiel als HTML-Block in WordPress.

Der Rechner läuft in einem Rahmen, setzt keine Cookies und speichert keine Eingaben. Bitte lassen Sie den Quellenlink unter dem Rahmen stehen. Höhe bei Bedarf anpassen.

Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung. Die Erklärtexte auf dieser Seite wurden mit KI erstellt. Letzte inhaltliche Änderung dieser Seite: . Mehr dazu: So entstehen und prüfen wir die Rechner.