Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
So funktioniert die gesetzliche Einlagensicherung
In der Europäischen Union sind Einlagen bei Banken bis 100.000 Euro je Kunde und Institut gesetzlich gesichert. In Deutschland regelt das Einlagensicherungsgesetz, kurz EinSiG, die Einzelheiten. Gerät eine Bank in Schieflage, zahlt die zuständige Entschädigungseinrichtung die geschützten Guthaben innerhalb von sieben Arbeitstagen aus.
Die Grenze gilt pro Person und pro Bank, nicht pro Konto. Mehrere Konten bei derselben Bank werden zusammengezählt. Gemeinschaftskonten werden zu gleichen Teilen auf die Inhaber verteilt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wer 60.000 Euro auf einem Gemeinschaftskonto mit dem Partner und 80.000 Euro auf eigenen Konten bei derselben Bank hält, hat dort also einen Anspruch von 110.000 Euro.
Wichtig ist der Begriff Bank: Maßgeblich ist das Institut mit eigener Banklizenz. Mehrere Marken eines Konzerns, die unter einer Lizenz arbeiten, zählen nur einmal. Bei Zinsportalen liegt das Geld bei der jeweiligen Partnerbank, deren Heimatland die Sicherung übernimmt.
Ausnahmen, freiwillige Sicherung und praktische Tipps
Für vorübergehend hohe Guthaben gibt es eine Sonderregel nach § 8 Abs. 2 EinSiG: Beträge aus bestimmten Lebensereignissen, etwa dem Verkauf einer selbst genutzten Immobilie, einer Abfindung oder einer Versicherungsleistung, sind für sechs Monate ab Gutschrift bis 500.000 Euro gesichert. Den Anlass müssen Sie nachweisen. Prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie sich darauf verlassen.
Viele private Banken sind zusätzlich Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands, Sparkassen und Volksbanken haben eigene Institutssicherungen. Diese freiwilligen Systeme schützen oft deutlich höhere Beträge, ein Rechtsanspruch besteht aber nicht. Der Rechner betrachtet deshalb nur die gesetzliche Grenze.
Nicht geschützt sind Wertpapiere im Depot, denn sie bleiben ohnehin Ihr Eigentum und fallen nicht in die Insolvenzmasse. Ebenfalls ausgenommen sind etwa Inhaberschuldverschreibungen der Bank und Einlagen von Banken und Finanzinstituten.
Wenn Sie umschichten, achten Sie auf Kündigungsfristen bei Festgeld und auf die Bonität des Herkunftslands bei ausländischen Banken. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Anlage- oder Rechtsberatung.
Tipps und typische Fehler
Guthaben streuen.
- Lizenz: Nicht Marke zählt.
- Gemeinsam: Anteil rechnen.
- Zinsen: Mitzählen.
- Sonderfall: Hausverkauf melden.
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Häufige Fragen
Zählt ein Festgeldkonto extra zur Grenze?
Nein, alle Einlagen bei derselben Bank werden zusammengerechnet.
Sind Gemeinschaftskonten doppelt gesichert?
Jeder Inhaber hat einen eigenen Anspruch bis 100.000 Euro, dabei zählt nur sein Anteil am Konto.
Wie schnell wird im Entschädigungsfall gezahlt?
Die Entschädigungseinrichtung muss innerhalb von sieben Arbeitstagen auszahlen.
Gilt die Einlagensicherung auch für Tagesgeld im Ausland?
Ja, in der EU gilt ebenfalls 100.000 Euro, gezahlt vom System des Heimatlands der Bank.
Sind Aktien im Depot von der Einlagensicherung erfasst?
Nein, Wertpapiere bleiben Ihr Eigentum und sind als Sondervermögen geschützt.
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