Steuern & Selbstständigkeit

Ehrenamtspauschale berechnen

Geben Sie Ihre monatliche Vergütung, die Zahl der Monate und den bereits genutzten Teil der Pauschale ein. Der Rechner zeigt steuerfreien Betrag, steuerpflichtigen Rest und die geschätzte Steuer darauf.

Vergütung und Steuerdaten
Ab 2026 960 Euro nach Anhebung, vorher 840 Euro (Stand prüfen).
2026: 603 Euro (Stand prüfen).
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wofür die Ehrenamtspauschale gilt

Wer sich neben dem Beruf im Verein, in der Kirchengemeinde oder bei einer gemeinnützigen Organisation engagiert und dafür eine kleine Vergütung erhält, muss diese bis zu einem Jahresbetrag nicht versteuern. Grundlage ist § 3 Nr. 26a EStG. Begünstigt sind nebenberufliche Tätigkeiten für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, etwa als Kassenwart, Platzwart, Vorstandsmitglied oder Helfer bei Veranstaltungen.

Der Freibetrag gilt je Person und Kalenderjahr, nicht je Ehrenamt. Wer mehrere Ämter hat, teilt ihn auf. Steuerfreie Beträge nach dieser Vorschrift gehören nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung auch nicht zum Arbeitsentgelt, sodass keine Sozialabgaben anfallen. Für Trainer, Ausbilder und Pflegende gilt stattdessen die höhere Übungsleiterpauschale.

Der Rechner zieht die Pauschale von Ihrer Jahresvergütung ab, berücksichtigt bereits genutzte Teile und schätzt mit dem aktuellen Einkommensteuertarif die zusätzliche Steuer auf einen übersteigenden Rest. Außerdem zeigt er, ob dieser Rest monatlich unter der Minijob-Grenze bleibt.

Steuerfrei=min (Vergu¨tung im Jahr; Pauschale−bereits genutzt); Rest=Vergu¨tung−steuerfrei; Mehrsteuer=ESt (zvE+Rest)−ESt (zvE)\text{Steuerfrei} = \text{min}\,\left(\text{Vergütung im Jahr};\ \text{Pauschale} - \text{bereits genutzt}\right);\ \text{Rest} = \text{Vergütung} - \text{steuerfrei};\ \text{Mehrsteuer} = \text{ESt}\,\left(\text{zvE} + \text{Rest}\right) - \text{ESt}\,\left(\text{zvE}\right)

Beispiel: 100 Euro im Monat über zwölf Monate, Pauschale 960 Euro, nichts anderweitig genutzt, zu versteuerndes Einkommen 30.000 Euro, Einzelveranlagung: Jahresvergütung 1.200 Euro, steuerfrei 960 Euro, steuerpflichtiger Rest 240 Euro oder 20 Euro im Monat. Die Einkommensteuer steigt dadurch um etwa 67 Euro.

Was Vereine und Engagierte beachten sollten

Die Pauschale ist ein Jahresbetrag. Der Verein darf sie gleichmäßig verteilen oder zuerst voll ausschöpfen, etwa 80 Euro je Monat oder 960 Euro auf einmal. Damit nichts doppelt genutzt wird, sollten Sie dem Verein schriftlich bestätigen, dass Sie die Pauschale nicht bereits anderweitig in Anspruch nehmen. Diese Erklärung gehört zu den Lohnunterlagen.

Liegt die Vergütung über der Pauschale, kann der Verein den Rest als Minijob abrechnen. Dann trägt er die pauschalen Abgaben, und für Sie bleibt der Betrag in der Regel steuerfrei. Wird kein Minijob vereinbart und handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit, geben Sie den Rest in der Steuererklärung an. Die geschätzte Steuer im Rechner gilt für diesen Fall, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Ausgaben für das Ehrenamt, etwa Fahrtkosten, können Sie nur abziehen, soweit sie zusammen mit der Vergütung über der Pauschale liegen. Reiner Auslagenersatz gegen Beleg ist ohnehin steuerfrei und mindert die Pauschale nicht. Für dieselbe Tätigkeit dürfen Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale nicht gleichzeitig genutzt werden, für verschiedene Tätigkeiten schon.

Die Höhe der Pauschale und die Minijob-Grenze ändern sich durch Gesetzgebung und Mindestlohn. Prüfen Sie deshalb den Stand und passen Sie die Felder an. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Für Trainer und Übungsleiter nutzen Sie den Übungsleiterpauschale-Rechner, für Abgaben bei Minijobs den Minijob-Midijob-Rechner.

Tipps und typische Fehler

Pauschale nutzen.

  • Erklärung: Dem Verein abgeben.
  • Mehrere Ämter: Aufteilen.
  • Rest: Als Minijob abrechnen.
  • Satzung: Vergütung erlauben.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale?

Ab 2026 960 Euro im Jahr, zuvor 840 Euro; prüfen Sie den aktuellen Stand.

Muss ich die Ehrenamtspauschale in der Steuererklärung angeben?

Steuerfreie Beträge nicht; nur ein steuerpflichtiger Rest aus selbständiger Tätigkeit gehört in die Erklärung.

Kann ich Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale kombinieren?

Ja, wenn es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt, nicht aber für dieselbe.

Gilt die Ehrenamtspauschale für Vorstände?

Ja, wenn die Satzung eine Vergütung für Vorstandsmitglieder erlaubt.

Was bedeutet nebenberuflich?

Die Tätigkeit nimmt höchstens ein Drittel einer Vollzeitstelle ein.

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