Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
So funktioniert das Stufenmodell
Seit 2023 regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz CO2KostAufG, wer den CO2-Preis auf Heizöl, Erdgas und andere fossile Brennstoffe trägt. Früher zahlten Mieter diesen Aufschlag vollständig über die Heizkosten. Heute beteiligt sich der Vermieter umso stärker, je schlechter das Gebäude energetisch dasteht. Der Gedanke dahinter: Mieter können ihr Heizverhalten ändern, die Dämmung und Heiztechnik aber nur der Eigentümer.
Maßstab ist der spezifische CO2-Ausstoß, also die Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Die Anlage zum Gesetz teilt diesen Wert in zehn Stufen. Unter 12 Kilogramm trägt der Mieter alles, ab 52 Kilogramm übernimmt der Vermieter 95 Prozent. Dazwischen steigt der Vermieteranteil in Schritten von 5 Kilogramm jeweils um 10 Prozentpunkte.
Der Rechner ermittelt aus Ausstoß und Fläche die Stufe und teilt den eingegebenen Betrag entsprechend auf. Für Nichtwohngebäude gilt bislang eine pauschale Teilung zu je 50 Prozent. Sie können damit eine Heizkostenabrechnung nachprüfen oder vorab abschätzen, wie sich eine Sanierung auf die Verteilung auswirken würde.
Hinweise zur Abrechnung
Der Vermieter muss die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung ausweisen. Die nötigen Angaben zu Brennstoffmenge, Emissionsfaktor und CO2-Kosten muss der Lieferant auf seiner Rechnung nennen. Fehlt die Aufteilung, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten nach § 7 Abs. 4 CO2KostAufG um drei Prozent kürzen. Bei Gasetagenheizungen, die der Mieter selbst betreibt, fordert der Mieter den Vermieteranteil vom Vermieter zurück.
Eine Ausnahme bilden Gebäude, bei denen öffentlich-rechtliche Vorgaben eine energetische Verbesserung verhindern, etwa Denkmalschutz oder Erhaltungssatzungen. Dann kann sich der Vermieteranteil nach § 9 halbieren oder ganz entfallen. Diese Kürzungen bildet der Rechner nicht ab, weil sie vom Einzelfall abhängen.
Der CO2-Preis selbst steigt mit der Umstellung vom nationalen Emissionshandel auf den europäischen Handel. Tragen Sie deshalb den Betrag ein, der tatsächlich auf der Brennstoffrechnung steht, statt einen Preis pro Tonne zu schätzen. Prüfen Sie außerdem, ob in der Fläche nur beheizte Wohnräume enthalten sind; Abweichungen verschieben die Stufe.
Das Ergebnis ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit über die Abrechnung helfen Mietervereine oder Eigentümerverbände. Wie sich die übrigen Heizkosten nach Verbrauch und Fläche verteilen, berechnen Sie mit dem Rechner zur Heizkostenverteilung; die Höhe des CO2-Aufschlags je Liter oder Kilowattstunde zeigt der CO2-Kosten-Rechner.
Tipps und typische Fehler
CO2-Kosten prüfen.
- Rechnung: Emissionen ablesen.
- Fläche: Wohnfläche gesamt.
- Stufe: Grenzen beachten.
- Kürzung: 3 % bei fehlender Angabe.
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Häufige Fragen
Ab wann gilt das Stufenmodell?
Für Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2023 begonnen haben.
Woher kenne ich den CO2-Ausstoß meines Hauses?
Aus der Brennstoffrechnung des Lieferanten, die Menge und Emissionen ausweisen muss.
Gilt das Modell auch für Fernwärme?
Ja, der Wärmelieferant muss die CO2-Kosten und Emissionen ebenfalls angeben.
Muss der Vermieter die Aufteilung selbst berechnen?
Ja, er muss sie in der Heizkostenabrechnung ausweisen.
Gilt die Aufteilung auch für Warmwasser?
Ja, wenn das Warmwasser über dieselbe zentrale Anlage erzeugt wird.
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