Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Wie die Berufsgenossenschaft den Beitrag festsetzt
Die gesetzliche Unfallversicherung wird allein von den Arbeitgebern finanziert. Beschäftigte zahlen nichts, der Betrieb erhält einmal im Jahr einen Beitragsbescheid seiner Berufsgenossenschaft. Anders als bei der Krankenversicherung gibt es keinen festen Prozentsatz vom Lohn, sondern eine Umlage, die nach Gefährdung und Finanzbedarf verteilt wird.
Grundlage ist § 167 SGB VII. Aus Lohnsumme und Gefahrklasse entstehen die Beitragseinheiten. Diese werden mit dem Beitragsfuß multipliziert, den die Berufsgenossenschaft nach Ablauf des Jahres aus ihren tatsächlichen Ausgaben ermittelt. Ein Büro mit niedriger Gefahrklasse zahlt deshalb bei gleicher Lohnsumme deutlich weniger als ein Dachdeckerbetrieb.
Der Rechner bildet diese Rechnung nach und ergänzt Zuschläge oder Nachlässe aus dem Beitragsausgleichsverfahren sowie einen etwaigen Mindestbeitrag. So können Sie einen Bescheid nachprüfen, den Beitrag für das kommende Jahr grob vorausplanen oder die Wirkung zusätzlicher Einstellungen abschätzen.
Worauf Sie beim Nachrechnen achten sollten
Gefahrklasse und Beitragsfuß sind keine bundeseinheitlichen Werte. Jede Berufsgenossenschaft hat einen eigenen Gefahrtarif, der meist für sechs Jahre gilt, und setzt den Beitragsfuß jährlich neu fest. Die Voreinstellungen im Rechner sind deshalb nur Platzhalter. Übernehmen Sie die Zahlen aus Ihrem letzten Bescheid und prüfen Sie den Stand, bevor Sie damit planen.
Die Lohnsumme stammt aus dem digitalen Lohnnachweis, den Sie bis zum 16. Februar des Folgejahres übermitteln. Je versicherter Person zählt das Entgelt nur bis zum Höchstjahresarbeitsverdienst Ihrer Berufsgenossenschaft. Bei Gutverdienern ist die beitragspflichtige Summe daher kleiner als die Bruttolohnsumme in der Buchhaltung. Unternehmer und mitarbeitende Ehegatten sind teilweise mit einer festen Versicherungssumme erfasst.
Viele Berufsgenossenschaften erheben über das Jahr Vorschüsse, die mit dem endgültigen Bescheid verrechnet werden. Der monatliche Wert im Rechner hilft, eine Rücklage zu bilden. Zuschläge nach § 162 SGB VII treffen Betriebe mit überdurchschnittlich vielen oder teuren Arbeitsunfällen; Nachlässe gibt es teils für gute Prävention. Bei Gefahrklasse und Veranlagung können Sie Widerspruch einlegen, wenn Ihr Betrieb falsch zugeordnet ist.
Neben dem eigentlichen Beitrag enthält der Bescheid oft weitere Posten, etwa Anteile an der Lastenverteilung zwischen den Berufsgenossenschaften. Diese Positionen sind im Rechner nicht enthalten. Für einen Überblick über alle Personalnebenkosten nutzen Sie den Arbeitgeberkosten-Rechner, für die Umlagen an die Krankenkasse den U1-U2-Rechner. Das Ergebnis ist eine Schätzung, maßgeblich ist der Bescheid.
Tipps und typische Fehler
Beitrag planen.
- Bescheid: Werte übernehmen.
- Lohnnachweis: Fristgerecht melden.
- Rücklage: Monatlich bilden.
- Veranlagung: Zuordnung prüfen.
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Häufige Fragen
Wer zahlt den Beitrag zur Berufsgenossenschaft?
Ausschließlich der Arbeitgeber; vom Lohn der Beschäftigten wird nichts abgezogen.
Wo finde ich Gefahrklasse und Beitragsfuß?
Die Gefahrklasse im Veranlagungsbescheid, den Beitragsfuß im jährlichen Beitragsbescheid oder auf der Website der Berufsgenossenschaft.
Warum ändert sich der Beitrag jedes Jahr?
Weil der Beitragsfuß nachträglich aus den tatsächlichen Ausgaben der Berufsgenossenschaft berechnet wird.
Ist der BG-Beitrag als Betriebsausgabe abziehbar?
Ja, er gehört zu den Personalnebenkosten des Betriebs.
Wann kommt der Beitragsbescheid?
In der Regel im Frühjahr für das Vorjahr, nach dem Lohnnachweis.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag, die Gesetze und die Auskunft der zuständigen Stelle (zum Beispiel Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Rentenversicherung).
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