Köpfe und Stellen unterscheiden
Die Zahl der Beschäftigten sagt wenig über die tatsächliche Arbeitskapazität. Zwei Teilzeitkräfte mit je 20 Stunden leisten so viel wie eine Vollzeitkraft mit 40 Stunden. Das Vollzeitäquivalent, kurz VZÄ oder FTE für Full-Time Equivalent, rechnet alle Beschäftigten auf Vollzeitstellen um. Damit lassen sich Betriebe, Abteilungen und Zeiträume vergleichen.
Zur Berechnung werden die Wochenstunden aller Beschäftigten addiert und durch die Wochenstunden einer Vollzeitstelle geteilt. Wichtig ist, dass Sie die vertragliche Vollzeit zugrunde legen, im Beispiel 40 Stunden, bei Tarifverträgen oft 35 oder 38,5. Der Rechner erlaubt vier Gruppen: Vollzeit, zwei Teilzeitgruppen und Minijobs.
Neben den VZÄ zeigt er die Zahl der Beschäftigten, die Gesamtstunden und den durchschnittlichen Beschäftigungsgrad. Letzterer ist der Anteil der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit an der Vollzeit, hier 75 Prozent. Er macht sichtbar, wie stark Teilzeit in Ihrem Betrieb verbreitet ist.
Wofür VZÄ wichtig sind
Viele Regelungen knüpfen an die Zahl der Beschäftigten an: Schwellenwerte für den Kündigungsschutz, die Schwerbehindertenabgabe, die Zahl der Betriebsratsmitglieder oder Fördervoraussetzungen. Dabei werden Teilzeitkräfte häufig anteilig gezählt, nach Regeln, die sich je Gesetz unterscheiden. Prüfen Sie die jeweilige Vorschrift, bevor Sie sich auf die Zahl berufen.
In der Personalplanung hilft die Kennzahl, Kapazität und Kosten zu vergleichen. Teilen Sie die Personalkosten durch die VZÄ, erhalten Sie die Kosten je Vollzeitstelle. Das ist für Budgetplanungen und Benchmarks nützlich. Bei Stellenplänen im öffentlichen Dienst und im Gesundheitswesen ist das VZÄ der Standard.
Der Rechner zählt nur die vertraglichen Stunden. Urlaub, Krankheit und Überstunden bleiben unberücksichtigt. Wollen Sie die tatsächliche Arbeitszeit erfassen, nutzen Sie Jahresarbeitszeiten statt Wochenstunden. Auszubildende und Praktikanten zählen Sie je nach Zweck mit oder ohne.
In der Praxis gibt es Unterschiede bei der Zählung von Auszubildenden, Werkstudenten und Beschäftigten in Elternzeit. Manche Regelungen zählen sie, andere nicht. Dokumentieren Sie, nach welcher Regel Sie rechnen, wenn Sie Schwellenwerte prüfen. Bei Unsicherheit gibt die zuständige Behörde oder die Rechtsberatung Auskunft, bevor Sie Entscheidungen auf die Zahl stützen.
Tipps und typische Fehler
Stellen richtig zählen.
- Vollzeit: Vertragliche Stunden verwenden.
- Schwellen: Zählregeln des Gesetzes prüfen.
- Teilzeit: Stunden anteilig rechnen.
- Planung: Kosten je VZÄ ermitteln.
Weitere Rechner: Beruf & Arbeitszeit
- OEE-Rechner
- Krankenstand-Rechner
- Umsatz-pro-Mitarbeiter-Rechner
- Kapazität-Rechner
- Stundenlohn-Rechner
- Arbeitszeitrechner
- Überstunden-Rechner
- Urlaubstage-Rechner
Alle Rechner dieser Kategorie oder alle Rechner A–Z.
Auch gesucht als
Dieser Rechner hilft bei diesen und ähnlichen Fragen:
- Vollzeitäquivalent berechnen
- VZÄ berechnen
- FTE berechnen
- Vollzeitstellen Teilzeit
- Teilzeit in Vollzeit umrechnen
- Stellenanteile berechnen
Häufige Fragen
Was bedeutet VZÄ?
Vollzeitäquivalent: die Zahl der Beschäftigten umgerechnet auf Vollzeitstellen.
Wie rechne ich Teilzeit in VZÄ um?
Wochenstunden der Teilzeitkraft geteilt durch die Wochenstunden einer Vollzeitstelle.
Zählen Minijobber mit?
Ja, anteilig nach ihren Stunden, sofern die jeweilige Regelung sie einschließt.
Wie rechne ich Teilzeit um?
Wochenstunden durch Vollzeitstunden.
Wofür braucht man VZÄ?
Für Schwellenwerte im Arbeitsrecht, Förderungen und die Personalplanung.
Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung. Letzte inhaltliche Änderung dieser Seite: . Mehr dazu: So entstehen und prüfen wir die Rechner.