Welche Reinigungskosten absetzbar sind
Kosten für typische Berufskleidung sind Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Dazu gehört auch die Reinigung. Typische Berufskleidung ist Kleidung, die privat praktisch nicht getragen wird: Kittel, Schutzanzüge, Sicherheitsschuhe, Kochjacken, Uniformen oder Kleidung mit fest angebrachtem Firmenlogo. Normale Anzüge oder Blusen gelten auch dann als bürgerliche Kleidung, wenn sie nur im Büro getragen werden.
Der Bundesfinanzhof hat 1993 entschieden (VI R 77/91 und VI R 53/92), dass auch das Waschen in der eigenen Maschine absetzbar ist und die Kosten geschätzt werden dürfen. Belege für jede Wäsche sind nicht nötig. Die Schätzung muss aber nachvollziehbar sein: Wie oft wird gewaschen, welches Programm, welche Kosten fallen je Waschgang an.
Der Rechner setzt die Kosten aus Strom, Wasser, Waschmittel und Abnutzung zusammen. Für den Stromverbrauch nutzt er Durchschnittswerte für 7-Kilogramm-Maschinen je nach Programm und Alter, etwa 0,9 kWh für 60 Grad in einer modernen Maschine. Dazu kommt auf Wunsch der Trockner.
Schätzung glaubhaft machen
Rechnen Sie nur Waschgänge an, in denen ausschließlich Berufskleidung gewaschen wird. Wer Arbeitskleidung mit privater Wäsche mischt, kann nur den entsprechenden Anteil ansetzen. Eine kurze Aufstellung mit Waschhäufigkeit, Programm und Herleitung der Kosten genügt meist als Anlage zur Steuererklärung. Verbraucherzentralen und Lohnsteuerhilfevereine veröffentlichen ähnliche Kostentabellen.
Die Verbrauchswerte schwanken stark. Ältere Maschinen brauchen deutlich mehr Strom und Wasser, Eco-Programme weniger. Wenn Sie den Verbrauch Ihrer Maschine kennen, etwa aus dem Datenblatt oder einem Strommessgerät, passen Sie die Werte über Strompreis und Abnutzung an. Auch Bügeln kann anteilig berücksichtigt werden, ist hier aber nicht enthalten.
Die Reinigungskosten wirken steuerlich nur, wenn alle Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Bei kurzem Arbeitsweg und wenigen anderen Kosten bringt der Eintrag deshalb oft keinen Vorteil. Bei einer chemischen Reinigung setzen Sie statt der Schätzung die Rechnungen an.
Stellt der Arbeitgeber die Kleidung und lässt sie reinigen, entfallen eigene Kosten. Ein Zuschuss des Arbeitgebers mindert den Abzug. Der Rechner liefert eine Schätzung, keine Steuerberatung. Weitere Werbungskosten erfasst der Werbungskosten-Rechner, Ihren persönlichen Steuersatz zeigt der Grenzsteuersatz-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Wäsche ansetzen.
- Getrennt: Nur Berufskleidung.
- Aufstellung: Beilegen.
- Verbrauch: Datenblatt nutzen.
- Reinigung: Belege sammeln.
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Häufige Fragen
Kann ich das Waschen von Arbeitskleidung zu Hause absetzen?
Ja, bei typischer Berufskleidung dürfen die Kosten der eigenen Waschmaschine geschätzt werden.
Zählt ein Anzug als Berufskleidung?
Nein, normale Kleidung gilt als bürgerliche Kleidung, auch wenn sie nur bei der Arbeit getragen wird.
Brauche ich Belege für jede Wäsche?
Nein, eine nachvollziehbare Schätzung mit Häufigkeit und Kosten je Waschgang genügt.
Wo trage ich die Reinigungskosten ein?
In der Anlage N bei den Werbungskosten unter Arbeitsmitteln oder sonstigen Kosten.
Zählen Sicherheitsschuhe als Berufskleidung?
Ja, Schutzkleidung gehört zur typischen Berufskleidung.
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