Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wie groß darf die Wohnung sein?
Ob beim Bürgergeld, das zur neuen Grundsicherung umgebaut wird, bei der Sozialhilfe oder beim Wohnberechtigungsschein: Behörden prüfen, ob eine Wohnung für die Haushaltsgröße angemessen ist. Als Maßstab für die Fläche dienen die Wohnraumförderbestimmungen der Bundesländer. Viele Länder sehen für eine Person 45 bis 50 Quadratmeter vor, für zwei Personen 60 bis 65 und für jede weitere Person etwa 10 bis 15 Quadratmeter mehr.
Weil die Werte von Land zu Land und teils von Kommune zu Kommune abweichen, sind die Flächen im Rechner editierbar. Die Standardwerte entsprechen einer häufigen Staffel: 50 Quadratmeter für eine Person, 60 für zwei und 15 für jede weitere. Für drei Personen ergeben sich so 75 Quadratmeter.
Beim Bürgergeld zählt vor allem die Miete. Nach der Produkttheorie des Bundessozialgerichts ist eine größere Wohnung zulässig, wenn die Bruttokaltmiete insgesamt die Grenze aus angemessener Fläche mal Quadratmeter-Richtwert nicht überschreitet.
Was bei zu großen oder zu teuren Wohnungen passiert
Liegen die Unterkunftskosten über der Angemessenheitsgrenze, fordert das Jobcenter in der Regel zur Senkung der Kosten auf. Dafür gibt es meist eine Frist von sechs Monaten. Möglich sind Untervermietung, eine Vereinbarung mit dem Vermieter oder ein Umzug. Bis zum Ablauf der Frist werden die tatsächlichen Kosten weiter übernommen, danach nur noch der angemessene Teil.
Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende gab es zuletzt eine Karenzzeit, in der die tatsächliche Miete im ersten Jahr übernommen wurde. Mit der Reform zur neuen Grundsicherung ändern sich diese Regeln; prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrem Jobcenter. Heizkosten werden getrennt beurteilt und sind in diesem Rechner nicht enthalten.
Beim Wohnberechtigungsschein bestimmt die Fläche, welche geförderte Wohnung Sie beziehen dürfen. Besondere Bedarfe, etwa für Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende oder Schwangere, können zusätzliche Fläche oder einen zusätzlichen Raum rechtfertigen. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, welche Zuschläge gelten.
Die Richtwerte für die Miete legt jede Kommune in einem schlüssigen Konzept selbst fest. Sie finden sie in den Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung; bei Streit hilft eine Sozialberatung oder ein Anwalt für Sozialrecht.
Tipps und typische Fehler
Wohnung prüfen.
- Land: Werte prüfen.
- Miete: Gesamt zählt.
- Frist: Sechs Monate.
- Bedarf: Zuschläge.
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Häufige Fragen
Wie viele Quadratmeter stehen einer Person zu?
In vielen Bundesländern 45 bis 50 Quadratmeter, je nach Land verschieden.
Darf meine Wohnung beim Bürgergeld größer sein?
Ja, wenn die Bruttokaltmiete insgesamt angemessen bleibt (Produkttheorie).
Sind Heizkosten in der Mietgrenze enthalten?
Nein, Heizkosten werden beim Jobcenter gesondert auf Angemessenheit geprüft.
Zählt ein Kind ab Geburt als Person?
Ja, jedes im Haushalt lebende Kind zählt mit.
Gilt die Grenze auch für Eigentum?
Für selbst genutztes Eigentum gelten beim Vermögen eigene, meist größere Grenzen.
- angemessene Wohnfläche
- Wohnungsgröße Bürgergeld
- Quadratmeter pro Person Jobcenter
- WBS Wohnungsgröße
- angemessene Wohnung Grundsicherung
- Wohnfläche Sozialamt
Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Maßgeblich sind Ihre Verträge, die Auskunft Ihrer Bank und, bei Rechtsfragen zu Miete und Eigentum, die Beratung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts bzw. eines Mietervereins.
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