Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist die Voraussetzung, um eine geförderte Sozialwohnung mieten zu dürfen. Die Wohnungsbehörde stellt ihn aus, wenn das Einkommen des Haushalts eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Maßgeblich ist nicht das Bruttogehalt einer einzelnen Person, sondern das Gesamteinkommen aller Menschen, die gemeinsam in die Wohnung ziehen sollen, also auch das von Partnern und Kindern mit eigenem Verdienst.
Die Bundesgrenze steht in § 9 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG): 12.000 Euro Jahreseinkommen für eine Person, 18.000 Euro für zwei Personen und 4.100 Euro für jede weitere Person. Für jedes Kind im Sinne des Einkommensteuerrechts kommen 500 Euro hinzu. Seit der Föderalismusreform dürfen die Länder eigene Regeln erlassen, und viele haben das getan. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin oder Hamburg arbeiten mit eigenen, meist höheren Beträgen oder mit Prozentzuschlägen.
Wichtig ist, dass die Grenze nicht mit dem Bruttolohn verglichen wird. Von den Bruttoeinkünften werden zuerst die Werbungskosten abgezogen. Danach folgt ein pauschaler Abzug von je zehn Prozent für Steuern, für Kranken- und Pflegeversicherung und für Rentenversicherung, sofern diese Beiträge tatsächlich anfallen. Zuletzt werden Freibeträge abgezogen. Erst dieses anrechenbare Einkommen entscheidet, ob ein Anspruch besteht.
So nutzen Sie das Ergebnis
Prüfen Sie zuerst, welche Grenze an Ihrem Wohnort gilt. In Berlin etwa gibt es Scheine mit Bezeichnungen wie WBS 140 oder WBS 180; die Zahl beschreibt, um wie viel Prozent das Einkommen die Bundesgrenze überschreiten darf. Diesen Wert tragen Sie als Abweichung ein, im Beispiel 40 oder 80. Andere Länder haben feste Eurobeträge, die Sie direkt in die Grenzfelder schreiben können.
Die Freibeträge sind in § 24 WoFG geregelt und in vielen Landesgesetzen ähnlich. Sie betreffen zum Beispiel schwerbehinderte Haushaltsmitglieder, junge Ehepaare in den ersten Jahren nach der Heirat, Alleinerziehende mit kleinen Kindern oder Kinder mit eigenem Einkommen. Auch gezahlter Unterhalt kann abgezogen werden. Weil die Beträge sich ändern können und je nach Land verschieden sind, rechnet der Rechner nur mit der Summe, die Sie eintragen. Stand prüfen.
Für den Antrag zählt das Einkommen, das in den zwölf Monaten ab Antragstellung zu erwarten ist. Bei schwankenden Einkünften, Elternzeit oder Jobwechsel sollten Sie deshalb eine Prognose ansetzen und nicht einfach den letzten Steuerbescheid übernehmen. Die Behörde verlangt in der Regel Gehaltsnachweise, Bescheide über Sozialleistungen und eine Erklärung zu allen Haushaltsmitgliedern.
Das Ergebnis ist eine Vorprüfung. Ob ein Schein erteilt wird, entscheidet allein die zuständige Stelle, meist das Wohnungsamt der Stadt oder des Bezirks. Liegt das Ergebnis knapp über der Grenze, lohnt sich trotzdem eine Nachfrage, denn einzelne Abzüge werden im Rechner nur vereinfacht abgebildet. Für laufende Mietzuschüsse ist zusätzlich der Wohngeld-Rechner hilfreich; es handelt sich dabei um eine eigene Leistung mit anderen Grenzen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.
Tipps und typische Fehler
Antrag vorbereiten.
- Landesgrenze: Beim Amt erfragen.
- Prognose: Nächste zwölf Monate.
- Freibeträge: Nachweise beilegen.
- Knapp drüber: Trotzdem nachfragen.
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Häufige Fragen
Welches Einkommen zählt für den WBS?
Das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder nach Abzug von Werbungskosten, Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben sowie Freibeträgen.
Gilt die Grenze aus § 9 WoFG überall?
Nein, viele Länder haben eigene Gesetze mit höheren Grenzen. Fragen Sie beim Wohnungsamt nach dem aktuellen Wert.
Was bedeutet WBS 140 oder WBS 180?
Die Zahl zeigt, bis zu welchem Prozentsatz der Bundesgrenze das Einkommen liegen darf, also 40 oder 80 Prozent darüber.
Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein gültig?
Meist ein Jahr ab Ausstellung, je nach Land auch länger.
Zählt Kindergeld zum Einkommen?
Nein, das Kindergeld wird bei der Einkommensermittlung in der Regel nicht angerechnet.
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