Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Welche Pflichten neue Eigentümer treffen
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, erbt oder geschenkt bekommt, übernimmt nicht nur das Gebäude, sondern auch Nachrüstpflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz. Der bisherige Eigentümer war davon oft befreit, wenn er das Haus am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Diese Ausnahme nach § 73 GEG endet mit dem Eigentümerwechsel, und der neue Eigentümer hat zwei Jahre Zeit, die Pflichten zu erfüllen.
Drei Pflichten sind wichtig. Nach § 47 GEG muss die oberste Geschossdecke zu einem unbeheizten Dachraum gedämmt werden, wenn sie den Mindestwärmeschutz nicht erreicht und das Dach darüber ungedämmt ist. Nach § 71 GEG sind ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen zu dämmen. Nach § 72 GEG müssen alte Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren ersetzt werden.
Der Rechner prüft anhand Ihrer Angaben, welche Pflichten bestehen, berechnet die Frist ab dem Eigentumsübergang und schätzt die Kosten mit editierbaren Kostensätzen. Das Baujahr dient als grobe Einordnung, denn ab 2002 gebaute Häuser erfüllen die Anforderungen meist schon.
Planung, Kosten und Ausnahmen
Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine der wirtschaftlichsten Maßnahmen am Haus. Bei einem nicht begehbaren Dachboden genügt oft eine aufgelegte Dämmschicht, bei einem begehbaren Boden kommen druckfeste Platten oder ein Belag hinzu. Die Dämmung muss einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K) erreichen. Alternativ kann das Dach selbst gedämmt werden, dann entfällt die Pflicht für die Decke.
Rohrleitungen im unbeheizten Keller verlieren viel Wärme. Die Dämmung ist einfach und günstig, mit vorgefertigten Schalen oft auch in Eigenleistung möglich. Armaturen und Pumpen gehören dazu. Die Mindestdicke der Dämmung richtet sich nach dem Rohrdurchmesser und steht in Anlage 8 des GEG.
Verstöße gegen die Nachrüstpflichten können mit Bußgeld geahndet werden. Ausnahmen sind möglich, wenn die Kosten in angemessener Frist nicht durch Einsparungen erwirtschaftet werden können; darüber entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Außerdem sieht das GEG beim Verkauf ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis vor.
Die Kostensätze sind grobe Schätzwerte und ersetzen keine Angebote. Ob Pflichtmaßnahmen gefördert werden, hängt vom jeweiligen Programm ab. Der Rechner ist keine Rechts- oder Energieberatung. Die Dämmstärke berechnet der Dämmstärke-Rechner, den Kessel prüft der Heizungsalter-Rechner, die Nebenkosten des Kaufs der Kaufnebenkosten-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Hauskauf planen.
- Frist: Zwei Jahre.
- Angebote: Einholen.
- Energieberatung: Nutzen.
- Kaufpreis: Kosten einpreisen.
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Häufige Fragen
Muss ich nach einer Erbschaft sanieren?
Ja, Erbe gilt als Eigentümerwechsel; die Nachrüstpflichten sind binnen zwei Jahren zu erfüllen.
Muss ich nach dem Hauskauf die Fassade dämmen?
Nein, eine allgemeine Pflicht zur Fassadendämmung besteht nicht, nur bei ohnehin geplanter Erneuerung gelten Anforderungen.
Wie hoch ist der U-Wert für die oberste Geschossdecke?
Höchstens 0,24 W/(m²K) nach § 47 GEG.
Gilt die Pflicht auch für Eigentumswohnungen?
Die Ausnahme nach § 73 betrifft Ein- und Zweifamilienhäuser; bei Mehrfamilienhäusern gelten die Pflichten ohnehin.
Zählt eine Schenkung als Eigentümerwechsel?
Ja, auch eine Schenkung löst die Zwei-Jahres-Frist aus.
- Sanierungspflicht Hauskauf
- Sanierungspflicht Erbe Haus
- Nachrüstpflicht GEG
- oberste Geschossdecke dämmen Pflicht
- Rohrleitungen dämmen Pflicht
- zwei Jahre Frist Eigentümerwechsel
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