Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wie die Belastungsgrenze funktioniert
Gesetzlich Versicherte zahlen für viele Leistungen dazu, etwa für Arzneimittel, Heilmittel wie Physiotherapie, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte oder Fahrkosten. Damit niemand finanziell überfordert wird, gibt es eine jährliche Belastungsgrenze. Sie beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für schwerwiegend chronisch Kranke 1 Prozent.
Gerechnet wird für den ganzen Haushalt. Die Einnahmen aller Angehörigen werden zusammengezählt, dann werden Freibeträge abgezogen: für den Ehe- oder Lebenspartner und für jedes Kind. Die Höhe der Freibeträge hängt von der Bezugsgröße der Sozialversicherung und vom steuerlichen Kinderfreibetrag ab und ändert sich jährlich. Im Rechner sind sie deshalb als Eingabefelder hinterlegt; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Krankenkasse.
Sind die Zuzahlungen des Haushalts im Kalenderjahr höher als die Belastungsgrenze, erstattet die Kasse den Mehrbetrag. Sobald die Grenze erreicht ist, kann sie für den Rest des Jahres eine Befreiungsbescheinigung ausstellen. Wer die Grenze sicher erreicht, kann den Betrag auch zu Jahresbeginn vorab zahlen und ist dann sofort befreit.
Befreiung beantragen und Belege sammeln
Sammeln Sie alle Quittungen über Zuzahlungen des Jahres, auch für Familienangehörige. Apotheken und Praxen stellen Belege aus; manche Kassen bieten ein Quittungsheft oder eine App an. Mit den Belegen und einem Nachweis der Einnahmen stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Eine Erstattung ist in der Regel auch rückwirkend für vergangene Jahre möglich, sofern die Fristen gewahrt sind.
Die niedrigere Grenze von 1 Prozent gilt, wenn eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt und dies ärztlich bescheinigt wird. Als schwerwiegend chronisch krank gilt in der Regel, wer mindestens ein Jahr lang wenigstens einmal im Quartal wegen derselben Krankheit behandelt wird und weitere Kriterien erfüllt, etwa einen Pflegegrad ab 3 oder einen hohen Grad der Behinderung. Teilweise setzt die Regel voraus, dass bestimmte Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen wurden.
Für Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung gelten besondere Regeln: Maßgeblich ist dann der Regelbedarf, nicht das tatsächliche Einkommen. Die Belastungsgrenze ist entsprechend niedrig. Auch für Bewohner von Pflegeheimen mit Sozialhilfe gibt es Sonderregeln.
Der Rechner liefert eine Orientierung, die verbindliche Entscheidung trifft Ihre Krankenkasse. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Behandlung und Medikamenten klären Sie bitte mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Die Werte der Freibeträge können sich jährlich ändern.
Tipps und typische Fehler
Zuzahlungen begrenzen.
- Quittungen: Sammeln.
- Haushalt: Gemeinsam rechnen.
- Chronisch: Bescheinigung holen.
- Rückwirkend: Erstattung prüfen.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Belastungsgrenze für Zuzahlungen?
2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen des Haushalts nach Freibeträgen, für schwerwiegend chronisch Kranke 1 Prozent.
Welche Einnahmen zählen?
Alle Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aller Haushaltsangehörigen, zum Beispiel Lohn, Rente oder Mieteinnahmen.
Wann bekomme ich eine Befreiung?
Sobald die Zuzahlungen im Kalenderjahr die Belastungsgrenze erreichen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Kann ich die Befreiung im Voraus erhalten?
Ja, wer die Grenze sicher erreicht, kann den Betrag vorab zahlen.
Zählen Zuzahlungen der Kinder mit?
Ja, gerechnet wird für alle Angehörigen des Haushalts.
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